SPD und Union wollen mehr Geld

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

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Berlin (kobinet) Während Behindertenverbände darauf hinweisen, dass bei der Abschaffung der Wahlrechtsausschlüsse Eile wegen der Europawahl im nächsten Jahr geboten ist, scheint die Koalition aus SPD und CDU/CSU bei der Regelung ihrer eigenen Belange schneller zu arbeiten. Wie der Informationsdienst Heute im Bundestag berichtet, wollen die Fraktionen von Union und SPD im Bundestag die absolute Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung deutlich ausweiten. Die zulässige Grenze soll von derzeit rund 165 Millionen Euro ab 2019 auf 190 Millionen Euro angehoben werden, wie aus einem Gesetzentwurf (19/2509) der beiden Regierungsfraktionen hervorgeht.

Dem Bericht zufolge erhöht sich laut Parteiengesetz das jährliche Gesamtvolumen staatlicher Mittel, das allen Parteien höchstens ausgezahlt werden darf, um den Prozentsatz, um den sich der Preisindex der für eine Partei typischen Ausgaben im vorangegangenen Jahr erhöht hat. Die Angaben zur Entwicklung des Preisindexes werden vom Statistischen Bundesamt zur Verfügung gestellt. In diesem Jahr steigt die absolute Obergrenze um 2,2 Prozent auf rund 165,36 Millionen Euro. Dieser Inflationsausgleich reiche nach Ansicht der Regierungsfraktionen aber nicht aus. Vor allem durch die Digitalisierung der Kommunikationswege und Medien hätten sich viele neue Foren entwickelt, auf denen Parteien präsent sein müssten, um ihre Aufgabe der Mitwirkung an der politischen Willensbildung zu erfüllen. Hinzu kämen jenseits des Inflationsausgleichs "durch Veränderung der politisch-kulturellen und der rechtlichen Rahmenbedingungen bedingte Kosten" neuer innerparteilicher Beteiligungsinstrumente - etwa Mitglieder- statt Delegiertenparteitage oder Mitgliederentscheide" und erhöhter Transparenz- und Rechenschaftanforderungen, die für alle Parteien erhebliche Kosten neuer Quantität und Qualität verursachten.

Wie faz-net, das Online-Angebot der Frankfurter Allgemeinen, berichtet, haben die Fraktionen der SPD und der CDU/CSU am Dienstagabend überraschend einen mit anderen Fraktionen nicht abgestimmten Antrag eingebracht. SPD und Union haben trotz der ablehnenden Haltung anderer Fraktionen kurz darauf im Innenausschuss eine Expertenanhörung für kommende Woche anberaumt, wo das Vorhaben erörtert werden soll, so dass den ExpertInnen nicht viel Zeit zur Meinungsbildung bleibe. Damit könnte dann das Gesetz Ende nächster Woche verabschiedet werden.

Das NETZWERK ARTIKEL 3 zeigte sich beeindruckt darüber, wie schnell parlamentarische Initiativen zu Gesetzesänderungen führen können, wenn diese im Interesse der Regierungsfraktionen sind, die in diesem Fall aufgrund der erheblichen Einbußen an Wählerstimmen und damit auch von Wahlkampferstattungen anscheinend in Finanznöte geraten sind. Man wundere sich allerdings darüber, wie schwerfällig derselbe Apparat auf der anderen Seite sein kann, wenn es um die längst überfällige Abschaffung der Wahlausschlüsse behinderter Menschen, die in allen Bereichen gesetzliche Betreuung nutzen, geht, die längst überfällig ist. Denn nächstes Jahr stehen die Europawahlen an, bei denen die bisherigen Wahlausschlüsse weiterhin gelten, wenn dies nicht vom Deutschen Bundestag geändert wird.

Link zum Bericht der Frankfurter Allgemeine