Inklusion: Mittel nicht effizient eingesetzt
Veröffentlicht am von Franz Schmahl
Bild: SoVD
Hannover (kobinet) 400 Millionen Euro könnten im Bereich der Inklusion in Niedersachsen effizienter eingesetzt werden. Zu diesem Ergebnis kommt der Bericht des Landesrechnungshofes. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen sieht sich damit in seiner Kritik an dem Vorgehen der im Land regierenden großen Koalition bestätigt. Landesvorsitzender Adolf Bauer sprach heute von einer Bankrotterklärung.
Der Landesrechnungshof bemängelt, dass es niemanden gebe, der den Prozess steuert und koordiniert. „Der Bericht ist eine Bankrotterklärung für die GroKo. Er zeigt, dass die geplante Pause in Sachen Inklusion völlig falsch ist", betont der SoVD-Landesvorsitzende Adolf Bauer. Immer wieder werde darauf hingewiesen, dass Inklusion viel Geld koste. „Offensichtlich werden die vorhandenen Mittel aber nicht wirksam eingesetzt. Es ist Zeit, dass SPD und CDU einen anderen Weg einschlagen", so Bauer. Aus Sicht des SoVD muss das parallele Nebeneinander von Förder- und Regelschulen schnellstmöglich beendet werden.
„Die Politik muss endlich alle Anstrengungen darauf verwenden, Kindern mit und ohne Behinderung das gemeinsame Lernen zu ermöglichen", sagt der Landesvorsitzende. Dafür ist eine Bündelung der finanziellen und personellen Ressourcen dringend notwendig. „Beim Kurs der Landesregierung muss der Kultusminister jetzt schnellstmöglich gegensteuern, die sogenannte Atempause beenden und damit endlich die Voraussetzungen für eine gute inklusive Schule schaffen."

Von Rosa
In Rheinland-Pfalz monierte der Rechnungshof, dass die Regierung seit jeher jährlich Millionen € an die verschiedenen Einrichtungsträger verteilt ohne jegliche Kontrolle über die Verwendung der Mittel.
Während wir Eltern über jeden cent gegenüber dem Sozial-hilfeträger Rechenschaft ablegen bzw. Belege vorlegen müssen, sonst werden kurzerhand Gelder oder Leistungen wg. fehlender Mitwirkung verweigert, kommen diese Millionen bei uns nicht an.
Die Lebenshilfe sieht sich weder personell noch räumlich in der Lage eine Rund-um-die-Uhr benötigte Betreuung und Pflege sicherzustellen.
Das Land Rheinland-Pfalz hat gegen jeden einzelnen Ein-
richtungsträger Klage auf Auskunft über die Verwendung der Gelder erhoben, da die Einrichtungen sich geweigert haben, die Verwendung nachzuweisen.
Bin sehr gespannt, was dabei herauskommt. Mich persönlich würde z.B. sehr die Vergütung z.B. der Geschäftsführer interessieren. In der MV wollte man mir diese Frage nicht beantworten.