Neue Tariflöhne im TVöD-P
Veröffentlicht am von Gerhard Bartz
Bild: ForseA e.V.
Hollenbach (kobinet) Heute hat Ver.di die Tarifänderung rückwirkend ab dem 1. März 2018 für gültig erklärt. Dies nahm ForseA e.V. zum Anlass, auch seine Lohnempfehlung, die der Verein seit mehr als 20 Jahren fortschreibt, anzupassen. Auf der Internetseite von ForseA sind im Bereich der Beratung für behinderte Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die neuen Sätze der Tarifgruppe TVöD-P Gr. P6 Stufe 2 aufgelistet. Es gilt für diese Tarifgruppe zwar deutschlandweit das gleiche Monatsentgelt. Bedingt durch unterschiedliche Wochenarbeitszeiten ergeben sich daraus jedoch drei verschiedene Stundenlöhne. Im Zuge der Tarifänderung wurden auch die Kalkulation und der Praxisratgeber angepasst.
