Eltern erzählen ihre Geschichten
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: Aktion Mensch
Bonn (kobinet) "Wie soll ich mein Kind erziehen? Und wie bereite ich es auf das Leben vor?" Im Aktion Mensch Magazin sprechen Mütter und Väter von Kindern mit Behinderung über ihre Erfahrungen, wie es im Newsletter der Aktion Mensch heißt.

Von Gisela Maubach
@ kirsti
Wenn man nach einer OP in Vollnarkose die Beine hochlegen soll, ist das Schreiben auf dem Laptop im Relax-Sessel mit hochgelegten Beinen so ziemlich das Einzige was man machen kann.
Auch Ihnen eine gute Nacht!
Von TN
Sehr geehrte Frau Maubach,
ich wünsche Ihnen beste Genesung nach der Operation und ich hoffe, dass der Landschaftsverband keine Horrorbehörde ist, von der Ihnen erneut das Leben zur Hölle gemacht wird.
Auf alle Fälle abschreckend, wie sich hier öffentlich Bestallte (Kreisdirektor Beyß sowie die / der [A]Sozialsachbearbeiter/in aufführen, jede/r für sich einer Diva gleich. Hintergrund des Sich-Aufführens einer Diva gleich wird zu einem großen Teil sein, dass Gelder um jeden Preis dem Bürger (hier: Ihnen, Frau Maubach und Ihrem Sohn) vorenthalten werden.
Von kirsti
Liebe Frau Maubach,
wenn Sie heute eine Operation unter Vollnarkose hatten, sollten Sie sich eigentlich schonen – und nicht schreiben… Vollnarkose ist Vollnarkose!
Aber eins sollten Sie dennoch mit auf den Weg nehmen; auch wenn wir im Einzelnen nicht helfen können, Sie sind nicht alleine.
Gute Nacht
Von Gisela Maubach
@ Annika
Danke für den Tipp!
Hatte schon vor ein paar Wochen gehört, dass es einen solchen Gesetzentwurf gibt, der aber noch durch den Landtag müsste.
Für uns wäre es ein absoluter Glücksfall, wenn ich mit unserer Kreisverwaltung nichts mehr zu tun haben müsste, denn von denen abhängig zu sein, ist einfach nur Horror.
Sobald ich wieder einigermaßen schmerzfrei bin und ein paar Minuten Luft habe, werde ich mich darum kümmern.
@ kirsti
Notfalls würde ich den Beweis antreten, dass die WfbM den individuellen Bedarf nicht decken kann.
In unserem Fall würde ich die Medien mal darauf aufmerksam machen, dass ein gänzlich arbeitsunfähiger Mensch vorrangig die Teilhabe am Arbeitsleben in Anspruch nehmen soll.
Vielleicht wäre das ja ein Fall für die heute-show . . .
Von kirsti
@ Annika
Ich will nicht noch mehr Verwirrung stiften, aber bei dem Begriff der „Eingliederungshilfe“ nach der Definition des BTHG muss man wohl sehr vorsichtig sein.
Bei Schulpflichtigen ist wohl noch der Bereich der schulischen „Eingliederung“, also möglicherweise auch „Inklusion“, gemeint. Aber wie sieht es bei erwachsenen Behinderten aus? Nach Überführung der Eingliederungshilfe von einem SGB- Paragrafen in den anderen (XII in IX), kann dann nicht auch der „Vorrang der WfbM“, § 102 BTHG vor sozialer Leistung gemeint sein?
Von Gisela Maubach
Bin gerade frisch operiert und soll die Beine hochlegen.
O-Ton der Anästhesistin, als sie hörte, dass ich für meinen schwerbehinderten Sohn nur noch eine einzige Teilzeitkraft habe:
"Und was würden die machen, wenn Sie tot umfallen?"
Melde mich morgen oder übermorgen, wenn es mir hoffentlich etwas besser geht.
Von ockis
Von Gisela Maubach
Sonntag, 29. Juli 2018 09:16
Zitat:
" . . . zumal es für ihren Sohn tagsüber einen freien Betreuungsplatz in einer Behindertenwerkstatt in Düren gab, dessen Kosten zudem vom Landschaftsverband Rheinland getragen worden wären. Die von ihr gewünschte Daheim-Betreuung wird dagegen in vollem Umfang von den Steuerzahlern im Kreis Düren finanziert."
Zitat-Ende
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Das gab es doch schon alles mal:
http://www.zeitklicks.de/nationalsozialismus/zeitklicks/zeit/verfolgung/wer-wurde-verfolgt/behinderte-menschen/
Von Annika
Hallo Frau Maubach,
ich habe vergessen zu schreiben, dass vorangegangener Beitrag an Sie gerichtet war.
Wegen dem Gesetz habe ich nochmal nachgesehen:
Der Landtag Nordrhein Westfalen hat am 11.07.2018 folgendes Gesetz beschlossen:
Ausführungsgestz des Landes NRW zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes
Darin steht in Art. 1 § 1 Abs (2):
Die Kreise und kreisfreien Städte sind zuständige Träger der Eingliederungshilfe für Leistungen der Eingliederungshilfe an Personen bis zur Beendigung der Schulausbildung...längstens bis zur Beendigung der Sekundarstufe II
Davor in Abs 1 steht:
Träger der Eingliederungshilfe sind vorbehaltlich des Abs. 2 der Landschaftsverband Rheinland und Westfalen-Lippe...
die zuständigen Träger nehmen die Aufgaben der Eingliederunghilfe als Selbstverwaltungsangelegenheit war.
Demnach müsste also der LVR und nicht mehr die Stadt Düren ihr Ansprechpartner sein...
In Artikel 9/Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Abs 2 am 1. Januar 2018 in Kraft
(Absatz 2 ist nicht interessant)
Also solltebald bzw sogar rückwirkend eine Überleitung stattfinden
Von Annika
Hallo,
ich habe beim LVR nachgelesen (Rundschreiben vom 24.07.2018), dass im Rahmen der BTHG Änderungen für erwachsene Behinderte das Land zustandig sein soll (rückwirkend zum 01.01.2018).
In meinem Fall habe ich mal eine Beschwerdestelle /Ombudstelle eingeschaltet.
Hat die Stadt Düren sowas?
Und auch den Landesbehindertenbeauftragten!
Beide haben reagiert und es kam Bewegung in die Sache!
Alles Gute für Sie beide!
Von TN
P. S.: Wer schweigt, was grade für Schikanen auf Frau Maubach und ihren Sohn niedergelassen werden, von Landratsamts- und (A)Sozialamts-Seite aus, der zeigt deutlich, dass sie / er mit den Schikanen gegenüber Frau Maubach und ihren Sohn einverstanden ist, diese begrüßt.
Von TN
Wer jemanden in eine Einrichtung tagsüber zwingt und genüsslich hierbei Recht und Gesetz bricht, gehört selber vor den Kadi.
Wofür verwendet der Kreis Düren das Geld, dass Herr Herrn Maubach und seiner Mutter, Frau Maubach, in sachen persönliche Assistenz unter Anwendung von Vorsatz beständig vorenthält? Für Kaffeekränzchen beim Landrat oder für LobbyistInnentreffen im Landratsamt?
Sehr geehrter Herr Landrat Beyß,
der Landkreis Düren fällt in meiner Urlaubsplanung erst mal flach. Wo solche widerwärtigen, von Landkreis-Düren-Seite menschen-/ d.h. hier: schwerstbehindertenverachtenden Praktiken ausgehen, die dazumal noch mit massig Behördenfehlern 'verziert' sind, wende ich mich ab, im Kreis Düren, der zweifelsohne seine touristischen Reize hat, einen Teil meines Jahresurlaubs zu verbringen.
Ich fahre nicht dorthin, wo Schwerstbehinderte (es sind ja derer zwei, hierunter selber eine Rollstuhlfahrerin, die im Landratsamt, zu dem Düren gehört, beschäftigt ist) von öffentlich bestallten MitarbeiterInnen, die zudem BeamtInnen sein dürften und somit im Grunde genommen längst einen Vermerk in ihrer Dienstakte hätten haben _müssen_.
Alle mal herhören:
Boykott des Landkreises Düren und seiner Einrichtungen, so lange Frau Maubach und ihr Sohn von der Landkreisverwaltung gemobbt und ausgehungert werden.
Von TN
"... Zunächst stellt sich die Frage, wie Herr Beyß an aktuelle Daten darüber kommt, wer bei uns mit welchem Umfang beschäftigt ist??? Und wer davon zuvor ALG II bezogen hat? Und ob alles korrekt gemeldet ist? ..."
Na ja, bei Kreisdirektor Beyß steht einer der vorherigen Dienstherren im Lebenslauf, den man im Internet veröffentlicht findet. Dieser eine, Beyß'sche Dienstherr war der VS. Kommentar überflüssig.
" . . . zumal es für ihren Sohn tagsüber einen freien Betreuungsplatz in einer Behindertenwerkstatt in Düren gab, dessen Kosten zudem vom Landschaftsverband Rheinland getragen worden wären. Die von ihr gewünschte Daheim-Betreuung wird dagegen in vollem Umfang von den Steuerzahlern im Kreis Düren finanziert."
So ein menschenverachtendes Schreiben lässt sich mit sehr großer Sicherheit ebenfalls für den Zeitraum 1933 bis 1945 in den Archiven finden.
Die oben genannte Pressemitteilung des Kreises Düren (hier als Zitat vorhanden), wäre die vom Kreis(direktor) Beyß veröffentlicht worden, hätte (unter Umständen) den Mob auf den Plan gerufen.
Nebenbei bemerkt: Wes' politischen Geistes ist Beyß?
Warum bleiben die politisch grün beziehungsweise links orientierten Behinderten, die sonst bei kobinet immer ihren Senf dazugeben, jetzt stille, da dieses himmelschreiende Unglück von statten geht?
Von der SPD wagt man, nichts mehr an Widerstand beziehungsweise an Protestnoten an Beyß und den Seinen zu erwarten.
Schlimm, schlimm, schlimm, dass weder die Selbstbestimm-Leben-Zentren von NRW eine Protestnote an Herrn Landrat Beyß und die (s)Sozialen MitarbeiterInnen beim (A)Sozialamt senden, noch sich bei kobinet äußern.
Wo ist forsea mit einer Protestnote? Muss ich die Lupe hervorholen, um die Protestnote dennoch im Internet zu finden?
Wo sind Dr. Arnade und Raul Krauthausen? Kein (?) Interesse, von den Verbänden aus eine Protestnote an Beyß zu schreiben.
Von Inge Rosenberger
Behördliche Schikanen sind leider Alltag für viele Eltern von erwachsenen behinderten Töchtern und Söhnen, aber das menschen- und behindertenfeindliche Verhalten dieser Behörde ist bisher unerreicht.
Von Gisela Maubach
Dass es wahnsinnig schwierig ist, geeignetes Pflege- und Betreuungspersonal für einen geistig schwerstbehinderten autistischen Mann mit Epilepsie zu finden, was auch noch innerhalb eines Dienstplanes miteinander kombinierbar sein muss, wird dabei ebenso wenig berücksichtigt, wie die Tatsache, dass ich mit meinen 61 Jahren dann diejenige bin, die die nicht gedeckten Zeiten aufzufangen hat!
Und wenn sich jede/r Betreuer/in namentlich bei Gericht wiederfindet, ist das sicherlich kein Anreiz für weitere Interessent(inn)en.
Daher ist es skandalös, wenn ein Sozialamt, das Eingliederungshilfe für einen schwerbehinderten Menschen (!) zu erbringen hat, ausschließlich gegen (!) diesen Menschen arbeitet.
Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang auch eine Pressemitteilung des Kreises Düren, die glücklicherweise nicht veröffentlicht (mir aber zugeschickt) wurde.
Darin wird beschrieben, warum "der Kreis Düren mit Verweis auf das Gebot der sparsamen Haushaltsführung" die Tagesbetreuung vor dem Rechtsstreit noch abgelehnt hatte:
Zitat:
" . . . zumal es für ihren Sohn tagsüber einen freien Betreuungsplatz in einer Behindertenwerkstatt in Düren gab, dessen Kosten zudem vom Landschaftsverband Rheinland getragen worden wären. Die von ihr gewünschte Daheim-Betreuung wird dagegen in vollem Umfang von den Steuerzahlern im Kreis Düren finanziert."
Zitat-Ende
Dieses Zitat sagt eigentlich alles darüber aus, warum ich mürbe gemacht werden soll.
Die Leiterin der Eingliederungshilfe, die die Kreisverwaltung bei Gericht vertreten hatte, hatte sogar im Beisein des Richters erwähnt, dass man nicht mehr über ein Persönliches Budget reden würde, falls ich als Betreuerin ausfalle . . .
Von Gisela Maubach
Sehr bedenklich übrigens auch folgende Textpassage aus einem (von Kreisdirektor Georg Beyß unterschriebenen) Schreiben an das Sozialgericht Anfang März 2017 - also unmittelbar vor dem Gerichtstermin in 2017, als erstmal nur der "geringere Betrag" zur Verfügung stand:
"Aktuell ist Frau . . . mit einem Umfang von 40 Wochenstunden die einzige Betreuungskraft des Antragstellers. Frau . . . hat Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende nach dem SGB II erhalten und von daher richtigerweise das mit dem Antragsteller nunmehr bestehende Beschäftigungsverhältnis beim Jobcenter angezeigt und die Verdienstbescheinigung für Februar 2017 eingereicht.
Glaubhaftmachung: Verdienstbescheinigung"
Zitat-Ende
Auch die anderen Namen von zuvor Beschäftigten wurden mit der jeweiligen Wochenstundenzahl und der Dauer des Arbeitsverhältnisses in diesem Schreiben ans Gericht aufgeführt.
Im aktuellen Schreiben vom 26. Juli 2018 ans Sozialgericht - ebenfalls von Kreisdirektor Georg Beyß unterschrieben - hängt die Belegprüfung des Vorjahreszeitraumes an, wobei immerhin erklärt wird:
"Die Auszahlungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind durch Gehaltsabrechnungen nachgewiesen."
Hierbei wird auch der einzige aktuell noch verbliebene Teilzeitbetreuer, der nun trotz ausgelaufenen Vertrages immer noch zu uns steht, namentlich genannt.
Zunächst stellt sich die Frage, wie Herr Beyß an aktuelle Daten darüber kommt, wer bei uns mit welchem Umfang beschäftigt ist??? Und wer davon zuvor ALG II bezogen hat? Und ob alles korrekt gemeldet ist?
Da er diese Informationen nicht von mir hat, kann dies nur durch Einblick in die Betriebsnummer meines Sohnes bei der Arbeitsagentur erfolgt sein. Datenschutz? Null.
Es stellt sich zudem die Frage, wofür dieser ganze Aufwand betrieben wird. Die einzige Erklärung lautet, dass man die Tatsache, dass ich nicht alle bewilligten Gelder ausgeben konnte, dafür nutzen will, um den zukünftigen Bedarf zu reduzieren.
Von TN
(Teil 2)
Dieses Zitat, mit dem die Kreisverwaltung Düren den rechtlichen Begriff namens Inklusion definiert, ist hier https://www.kreis-dueren.de/kreishaus/amt/40/inklusion/pdf/Dokumentation_Veranstaltungen2012_Inklusion.pdf (linker Info-Kasten auf Seite 5 der genannten Broschüre)
veröffentlicht.
Interessant ist, dass die Kreisverwaltung Düren im Zusammenhang mit dem Thema Inklusion das Wort Menschen gebraucht.
Da die Kreisverwaltung Düren, namentlich die (A)Sozialsachbearbeiterin / der (A)Sozialsachbearbeiter des (A)Sozialamtes von Düren die Inklusion Ihrem Sohn verweigert, sind die Rückschlüsse, die (auf Grund der Eigenaussage der Kreisverwaltung Düren, dass Menschen im Rahmen der Inklusion willkommen seien) nunmehr getätigt werden können, da hier erstmals (zumindest mir erstmals hier und jetzt bekannt geworden) interessanterweise der Kreis derer von einer Verwaltung überhaupt und öffentlich genannt worden ist, auf den Inklusion rechtlich und sonstig zutreffe.
Da lässt sich doch rechtlich was machen, nicht wahr, Frau Maubach?
Dass eine Kreisverwaltung (hier: die Kreisverwaltung des Kreises Düren) so einfältig ist, ihre (offensichtlich kreis-eigene) Definition des Rechtssachbegriffes namens Inklusion in der Öffentlichkeit bekanntzugeben ...
Von TN
Sehr geehrte Frau Maubach,
vielen Dank für Ihre zwei Zuschriften vom Samstag, den 28. Juli 2018.
Der Kreis Düren verlangt von Ihnen den beleghaften Nachweis, dass die Gelder für die persönliche Assistenz korrekt von Ihnen eingesetzt wurden, nur und nur für Ihren Sohn - und diesen Nachweis verlangt Kreis Düren, namentlich die (A)Sozialsachbearbeiterin / der (A)Sozialsachbearbeiter von Ihnen, bevor der Abrechnungszeitraum beendet sein wird.
Absurd. Das, was der Kreis Düren da verlangt, kann rein technisch und vom Datum her gar nicht von Ihnen geleistet werden. Hierzu müsste die (A)Sozialsachbearbeiterin / der (A)Sozialsachbearbeiter die Gesetze der Physik umorganisieren, indem er in der Zukunft liegende Dinge (in der Zukunft erst möglich zu tätigende Abrechnungen durch Sie) vor die Antragsstellung für die Zeit ab August 2018 ziehen.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hätte wenigstens eine Anfrage an die (A)Sozialmitarbeiterin / an den (A)Sozialmitarbeiter vom (A)Sozialamt der Stadt Düren senden können. Fragen stellen wird ja wohl das Deutsche Institut für Menschenrechte, ohne (wegen der Anfrage) mit seinem, ihm staatlich zugewiesenen Institutionenauftrag zu kollidieren.
Die Inklusionsstelle des Kreises Düren - ja haben die überhaupt (schwerst)behinderte Menschen auf'm 'Schirm' oder füllen die einfach die täglichen Stunden mit Tagungen und sonstwelchen Dingen? Man bekommt jedenfalls den Eindruck, dass nur warme Worte abgesondert werden.
Absurd, in einer der Broschüren der Inklusionsstelle bei der KreisVERWALTUNG (die Verwaltung, die Sie, Frau Maubach und Ihren Sohn beständig mobbt und offensichtlich Ihr Leben und das Leben Ihres Sohnes zerstören gewillt ist, nach allem, was der Kreis Düren Ihnen mitgeteilt hat) teilt die Kreisverwaltung des Kreises Düren mit:
"Inklusion heißt, Menschen willkommen zu hei-
ßen."
(Teil 1)
Von Gisela Maubach
Die NRW-Landesbehindertenbeauftragte habe ich am 11. Juni angeschrieben.
Am 27. Juni erfolgte die Eingangsbestätigung und die Mitteilung, dass das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Stellungnahme aufgefordert wurde.
Ich gehe fest davon aus, dass ich von dort dann die Info erhalten werde, dass eine Bearbeitung meines Antrages von Anfang Mai sofort erfolgen wird, wenn das am 30. Juni ausgelaufene Budget abgerechnet ist . . .
Es wäre interessant, vom BMAS zu erfahren, ob das Budget im Arbeitgebermodell sooooo gestaltet werden sollte, dass es schier unmöglich ist, es in die Realität umzusetzen . . .
Am Montag erfolgt nun erstmal die Operation . . .
Von Gisela Maubach
Aaaalso - ob der Kreis Düren eine/n Behindertenbeauftragte/n hat, ist mir nicht bekannt. Googelt man das, findet man folgende Seite:
https://www.kreis-dueren.de/kreishaus/amt/40/inklusion/index.php
Die Vorsitzende des Sozialausschusses des Kreises Düren habe ich am 18. Mai ebenso angeschrieben wie den SPD-Bundestagsabgeordneten. Von beiden erfolgte bis heute keinerlei Rückmeldung.
Wie bereits berichtet, habe ich auch den Landrat um einen Gesprächstermin gebeten - ebenfalls ohne Rückmeldung.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte habe ich am 11. Juni angeschrieben und einen Monat später die Rückmeldung erhalten, dass man von dort keine Rechtsberatung oder sonstige auf einen konkreten Fall bezogene rechtliche Unterstützung leisten dürfe. Das sei außerhalb des Mandats des Instituts.
Vom Büro des Bundesbehindertenbeauftragten Herrn Dusel wurde immerhin Kontakt zur Kreisverwaltung aufgenommen. Von dort wurde erwartungsgemäß der gleiche Müll erklärt, der die Planungssicherheit eines Persönlichen Budgets unmöglich macht: Mein Antrag würde bearbeitet, sobald die Verwendungsnachweise für den ablaufenden Zeitraum vorliegen.
Bedauerlicherweise scheint niemand zu verstehen, dass diese Reihenfolge beim Persönlichen Budget im Arbeitgebermodell nicht funktionieren kann, denn wenn ein Bewilligungszeitraum zum 30. Juni abläuft, kann die Abrechnung dieses Budgets frühestens im Juli erfolgen.
Der Weiterbewilligungsantrag wurde von mir aber deshalb Anfang Mai gestellt, um Arbeitsverträge sichern zu können.
Wenn ich nun erst gestern erfahre, dass ich aus dem noch verbliebenen Geld noch Betreuungsleistungen im August bezahlen darf, klingt das in den Ohren Nichtbeteiligter vielleicht entgegenkommend, aber die Arbeitsverträge sind ausgelaufen, und neues Betreuungspersonal hätte nur dann einen Sinn, wenn sichergestellt ist, dass diese auch über die Einarbeitungszeit hinaus bleiben könnten - ganz abgesehen davon, dass es ohnehin schwierig ist, geeignete Kräfte zu finden.
Von TN
Wer von den Behinderten (ISL und die anderen Verbände und Vereine lesen bestimmt die kobinet-nachrichten) der etablierten Selbsthilfeverbände zu der Auseinandersetzung Maubach - Landratsamt des Landkreises Düren und Sozialamt der Stadt Düren schweigt und nur zuguckt, die / der macht sich mitschuldig an der ganzen Angelegenheit, indes sie / er die Dinge laufen lässt, wie die bislang laufen.
Von TN
Gibt es eine Aussage der Kreisbehindertebeauftragten zu dem Vorgehen des Landkreises und des Sozialamtes der Stadt Düren gegenüber Ihnen, Frau Maubach?
Setzt sich die / der Kreisbehindertenbeauftragte in Ihrer Antragsangelegenheit ein? Die Bundeslandsbehindertenbeauftragte?
Wenn die nun die Augen und Ohren vor dieser Ihnen angetragenen Auseinandersetzung durch Schweigen oder andere "Aktivitäten", wie die Schikane der Kreisverwaltung des Kreises Düren ideell und personell mitttragen, dürfte bald ein Misstrauensvotum gegen diese Frau- und Herrschaften fällig sein.
Dass solche Schikane unter den Augen von Behindertenbeauftragten überhaupt möglich ist, wie die Ihnen, Frau Maubach und Ihrem Sohn von der Kreisverwaltung angetan wird, lässt für mich Rückschlüsse zu über das Leben von Schwerstbehinderten in dem Landkreis Düren.
Von TN
P. S.: Versehentlich habe ich im letzten Absatz "Herr Landrat" geschrieben. Es wird von mir jedoch der Herr Kreisdirektor gemeint. TN
Von TN
Sehr geehrte Frau Maubach,
vielen Dank für Ihre Antwort vom 27. Juli 2018 an mich.
Kann nicht der WDR diesen Kreisdirektor mit befragen?
Nach allem, was ich bisher über diesen Antragsmarathon von Ihnen, Frau Maubach, gelesen habe, ist es für mich offensichtlich, dass Sie mürbe gemacht werden sollen.
Wie kann die Kreisverwaltung behaupten, dass von Ihnen ein Teil des persönlichen Budgets nicht verbraucht worden sei, wenn es Ihnen für den einen Teil der Bewilligungszeit noch nicht bewilligt worden war?
Absurdistan bei der Kreisverwaltung des Landkreises Düren.
Man kann bei XING sich sachkundig machen, welche steile Karriere :-( der Kreisdirektor des Kreises Düren gemacht hat und vor allem, wo Herr Kreisdirektor gearbeitet hat. Das lässt unweigerlich Rückschlüsse auf den Herrn Landrat zu, ob ihm das recht ist oder nicht recht ist.
Nebenbei bemerkt ist es abschreckend, überhaupt mal Urlaub in dem Landkreis Düren und im Regierungsbezirk Aachen sowieso. Ich wähle jedenfalls meine Urlaubsorte und Urlaubsgegenden danach aus, wo keine Skandale die politische Landkarte 'zieren'.
Herr Landrat des Landkreises Düren sollte bitte hier mitlesen und nun zur Kenntnis nehmen, dass es mir nicht möglich ist, im Landkreis Düren und im Regierungsbezirk Aachen überhaupt Urlaub zu machen. Liegt am Kreisdirektor, der Düren bei mir im äußerst negativen Licht erscheinen lässt.
Man kann nicht davon ausgehen, dass im Landkreis Düren eine insgesamt und im Besonderen menschenfreundliche Atmosphäre vorhanden ist. Im Gegenteil.
Von Gisela Maubach
Wenn unsere "Geschichte" nicht so ernst wäre, könnte man über die Schikanen fast lachen.
Heute erhalte ich über das Sozialgericht ein Schreiben von der Kreisverwaltung, in der die Abrechnung des Vorjahres aufgelistet wurde.
Darin wird u.a. erwähnt, dass der "geringere Betrag" von uns "nicht benötigt" wurde.
Die Formulierung "nicht benötigt" ist ungeheuerlich, denn es handelt sich um denjenigen Betrag, der in der ersten Bewilligung nach Antragstellung ausgewiesen wurde (bevor mit der Klage dann ein höherer Betrag erreicht wurde).
Der Antrag wurde im Januar 2016 gestellt, und am 19. Juli 2016 ging erstmals Geld auf dem Budget-Konto ein. Der Überweisungsbetrag lautete 20.959,78 € und sollte für die Zeit von Januar bis Juli 2016 zweckbestimmt sein - also rückwirkend!
Allein daran, dass es nun sogar gegen uns verwendet wird, dass etwa 21.000 € nachträglich (!) gezahlt wurden und daher gar nicht ausgegeben werden KONNTEN, macht das schikanöse Vorgehen dieser Kreisverwaltung deutlich.
Und heute (!) erfahre ich auf diesem Weg außerdem, dass ich aus dem Restgeld noch für den Monat August 2018 Betreuung für meinen Sohn bezahlen darf.
Da das Budget - und damit auch die Verträge - bereits zum 30.06. ausgelaufen sind, wird damit suggeriert, dass ich über's Wochenende jemanden finden könnte, der ohne Bewilligung des Kostenträgers (bis wann sollte der Vertrag befristet sein?) meinen Sohn betreut und den ich (dann frisch operiert) erstmal einarbeiten müsste, während ich aus dieser Situation heraus dann auch noch die Abrechnung bis jetzt machen soll, weil man weiterhin darauf besteht, dass die Abrechnung vor (!) der Weiterbewilligung erfolgen soll.
Dass das nicht leistbar ist, dürfte genau die Absicht der Kreisverwaltung sein.
Ob dieser Wahnsinn wohl Wille des Gesetzgebers war, als das Persönliche Budget auf den Weg gebracht wurde?
Von Gisela Maubach
Die Abrechnung war bisher ja noch gar nicht möglich.
Am 13. Juli hat das Finanzamt vom Budgetkonto mehr als 1.000 € für das 2. Quartal abgebucht . . . und am 20. Juli Abbuchung des Steuerberaters . . .
Außerdem habe ich ja die Erklärung der Kreisverwaltung, dass ich das Restgeld aus dem Zeitraum bis Juni auch noch für Juli verwenden kann, obwohl ich für einen Monat keinen neuen Betreuer einstellen kann, weil immer erst eine Einarbeitung erfolgen muss.
Die Belege für den einen Teilzeitbetreuer für Juli müssen erst noch erstellt werden.
Im vergangenen Jahr hatte ich ja auf den Cent genau abgerechnet, nachdem mir alles vorlag.
Aber da hatte ich Planungssicherheit, weil ich eine Bewilligung für die Folgezeit hatte.
In diesem Jahr wird mein Sohn bewusst unversorgt gelassen, woran man erkennen kann, dass die Kreisverwaltung mich handlungsunfähig machen will, indem man mich einerseits in den Rechtsstreit für die Weiterbewilligung zwingt, während ich gleichzeitig die Betreuung selbst zu leisten habe und dann auch noch die arbeitsintensive Abrechnung machen soll. Und ganz nebenbei bin ich noch teilzeit-erwerbstätig, um den eigenen Lebensunterhalt zu sichern.
Man kann es drehen und wenden wie man will: Der Kostenträger will mich kaputt machen, weil ich einen schwerstbehinderten Sohn habe, der zu einem anderen Kostenträger (Sondereinrichtung) verschoben werden soll.
Und das Wort Inklusion kann ich schon gar nicht mehr hören, denn es wird fast nur noch missbräuchlich erwähnt. Auch heute wieder hier ein Beitrag, in dem das Wort Inklusion zur Anwendung kommt, weil ein einzelner Mensch mit Downsyndrom einen Arbeitsplatz außerhalb der Sondereinrichtung hat.
Dass Tausende andere weiterhin extrem-gepoolt verwahrt werden, fällt der Behinderten"selbst"hilfe bei der Verwendung des Begriffes Inklusion schon gar nicht mehr auf, wenn diese Einzelfälle von fitten (arbeitsfähigen) Menschen hochgejubelt werden. Der nächste Anlass für Inklusion bei politischen Wahlen kommt bestimmt . . .
Von TN
Weshalb kann denn nicht das Zentrum Selbstbestimmt Leben in NRW Ihnen wenigstens die Abrechnung der Assistenzkosten abnehmen und Ihnen diese Arbeit abnehmen?
An die Jacke heften können sich jedenfalls die Behindertenselbsthilfevertreter der oberen Chargen und der Vereine, die sonst so schreien, wenn ihnen selber (angeblich) himmelschreiendes Unrecht zuteil wird. Diese oberen Chargen und VereinsvertreterInnen haben jedenfalls meine Solidarität verwirkt.
Wie kann man beim Vorhandensein von Unrecht bei Dritten schweigen?
Ihnen, Frau Maubach, und Ihrem Sohn alles Gute.
Gutes Bestehen der Operation und gute Genesung.
Mit freundlichen Grüßen,
TN.
Von TN
@ Frau Maubach:
Sehr geehrte Frau Maubach,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Es ist ungeheuerlich, dass das (A)Sozialamt der Stadt Düren Ihnen zur Last legt, dass von Ihnen der belegweise Nachweis für das von Ihrem Sohn genutzte Assistenzgeld im Rahmen der persönlichen Assistenz verspätet erbracht zu haben.
Dass nun zum Grund zu machen, die Gelder Ihrem Sohn und Ihnen für die Bezahlung der persönlichen Assistenz vorzuenthalten, ist absurd und sicherlich nicht im Sinne des Gesetzgebers. Die (A)Sozialamtsmitarbeiterin / der (A)Sozialamtsmitarbeiter handeln erheblich grob fahrlässig und offensichtlich wider besseren Wissen und mit dem Tatbestand des Vorsatzes.
Diese miesen Typen sind in jedem Fall persönlich haftbar zu machen (aus meiner Sicht), sollte Ihnen etwas zustoßen, was auf die Verweigerung der Bezahlung der Assistenz für Ihren Sohn zurückzuführen ist.
Der Name der Sachbearbeiterin / des Sachbearbeiters des Sozialamtes der Stadt Düren muss öffentlich bekannt werden. Damit nie wieder eine solche (Dauer)Schikane greifen kann.
Verantwortung, das Wort kennen die Sozialarbeiterin / der Sozialarbeiter wohl nur, wenn es um sie selber geht und nicht im Rahmen der Berufstätigkeit.
Von Gisela Maubach
@ TN
Bei meinen Terminvorschlägen ging es um die Abrechnung des Budgets im Vorjahr, da man aktuell 72.000 € von mir zurückfordern will - mit der Erklärung, dass ich ja bereits im Vorjahr nicht innerhalb der gesetzten Frist abgerechnet hätte.
Und dass dieser Vorwurf einfach nur ungeheuerlich ist, ist offensichtlich.
Für eine Bescheiderteilung liegen alle notwendigen Kenntnisse vor.
Vor dem vergangenen Bewilligungszeitraum wurde uns die Pflegesachverständige der Kreisverwaltung (!) ins Haus geschickt.
Die schreibt:
"Hr. Maubach ist in keinem Bereich ausreichend selbstständig. Alle Maßnahmen zur Lebensführung müssen durch andere Personen übernommen werden. Die Sinnhaftigkeit einer Handlung kann nicht erfasst werden. Starker Drang nach Bewegung . . . . Hr. Maubach benötigt eine 24 Stunden Beaufsichtigung. Eine genaue Eingrenzung der Zeitkorridore für Pflege ist nicht möglich, der zeitliche Aufwand wechselt ständig. Es ist jedoch die ständige Pflegebereitschaft notwendig."
Das schreibt die eigene Sachverständige der Kreisverwaltung. Und an der Behinderung hat sich nichts geändert, so dass ich Anfang Mai die Weiterbewilligung in unveränderter Höhe beantragt habe.
Antrag auf einstweilige Anordnung ist bereits eingereicht, wobei wir anwaltlich sehr kompetent vertreten sind.
Trotzdem vielen Dank für Ihr Angebot der Unterstützung.
Am kommenden Montag werde ich operiert, so dass ich gerade mit sämtlichen Vorbereitungen sowohl für mich als auch für meinen Sohn beschäftigt bin.
Er wird während der OP von dem einzig verbliebenen Teilzeit-Betreuer versorgt.
Ich fahre mit Taxi hin, muss nach der Narkose noch 2 Stunden dort bleiben und lasse mich dann mit Taxi zurückfahren.
Die Vorgaben, dass ich mich anschließend schonen soll, kann ich mangels Bewilligung nicht einhalten, da ich deshalb gezwungen bin, meinen Sohn selbst zu betreuen und zu pflegen.
Sollte mir oder ihm etwas zustoßen, hoffe ich, dass man die Menschenverachter bei der Kreisverwaltung zur Verantwortung zieht.
Von TN
"... Ein Antrag dürfte genehmigt sein, wenn die Behörde mitgeteilt hat, den Antrag ohne dessen Prüfen nicht zu bearbeiten, was vorliegend zutreffen dürfte, und abzulehnen. ..."
Die Behörde hat hiermit deutlich gezeigt, dass alle bescheiderteilungserheblichen Fakten vorliegen.
Die Sachbearbeiterin ist auf Ihre Terminvorschläge nicht eingegangen und hat Sie somit wissen lassen, dass bereits alles für die Genehmigung des Antrages gesagt, vorgetragen (schriftlich, mündlich durch Sie, Frau Maubach) sei.
Die Sachbearbeiterin hat sich geweigert, auf Ihr Entgegenkommen (drei Terminvorschläge von Ihnen, Frau Maubach) zur Vorlage der bescheiderheblichen Angaben als Voraussetzung für die Weiterverbescheidung des Alt-Antrages auf Bewilligung des persönlichen Budgets Ihres Sohnes.
Und nun zu meinem Schutz und zur Vermeidung, dass hier die Rechtsanwälte mein Wissen für ihre Arbeit abgreifen:
Ich schreibe Ihnen gern an Ihre E-Mail-Adresse, geehrte Frau Maubach, wenn das Ihnen recht sein sollte.
Mit freundlichen Grüßen,
TN.
Von TN
Nach meinem rechtlichen Dafürhalten:
Ein Antrag dürfte genehmigt sein, wenn die Behörde mitgeteilt hat, den Antrag ohne dessen Prüfen nicht zu bearbeiten, was vorliegend zutreffen dürfte, und abzulehnen.
Außerdem hat die Sachbearbeiterin einen erheblichen rechtlichen Fehler begangen, indem sie den auslaufenden Zeitraum für Bescheid 1 mit dem neuen Zeitraum für den Folgebescheid inhaltlich und sachlich in unzulässiger Weise vermengt hat und somit die Voraussetzung geschaffen hat, für sich eine Gefälligkeitsablehnung geschrieben hat, die Bearbeitung des Antrages abzulehnen und (in der Folge) den Antrag Ihres Sohnes auf Weiterbewilligung der Assistenz zurückzuweisen.
Von TN
Weiter zu P. S. 3:
Was ich damit meine:
Die Sachbearbeiterin kann nur so entscheiden, weil sie solche Meinung über Ihren Sohn und Sie, Frau Maubach, offensichtlich vertritt. Und diese Meinung, die offensichtlich Behindertenfeindlichkeit, gepaart mit Geiz (Geiz ist geil!), wird diese Sachbearbeiterin nach Dienstschluss nicht ablegen.
P. S. 4: Interessant wäre zu wissen, ob sich diese Sachbearbeiterin des Sozialamtes der Stadt Düren in einem Sozialverein oder bei der Flüchtlingshilfe engagiert. Das würde die gespaltene Zunge, das gespaltene Gewissen dieser Sachbearbeiterin schnell deutlich machen und die Sachbearbeiterin wäre auf diesem Wege rechtlich angreifbar.
Von TN
Sehr geehrte Frau Maubach,
deutlich Schikane der (A)Sozialsachbearbeiterin des (A)Sozialamtes der Stadt Düren.
Außerdem hat die für den Antrag auf Bescheiderteilung der Weiterzahlung des Persönlichen Budgets zuständige Sachbearbeiterin wohl zu viel freie Zeit auf Arbeit, die sie mit dem Mobbing gegenüber Ihnen weidlich füllt.
Hierfür wäre es angebracht, eine Rüge der Sachbearbeiterin zu erteilen. Diese Frau muss ein Disziplinarverfahren angehängt bekommen. Die Beweise, dass diese Sachbearbeiterin Sie und Ihren Sohn mobbt, liegen doch vor.
Der Amtsleiter des Sozialamtes der Stadt Düren wird hiermit von mir ausdrücklich und deutlich gebeten, in seiner Funktion als Amtsleiter des Sozialamtes der Stadt Düren gegen die Sachbarbeiterin des Sozialamtes Düren ein Disziplinarverfahren in die Wege zu leiten und bis zu Ende zu führen.
Gründe, die ein Disziplinarverfahren gegen die Sachbearbeiterin im Sozialamt der Stadt Düren rechtfertigen und stützen, siehe oben im Leserbrief hier, in meinen Ausführungen.
Mit freundlichen Grüßen,
TN.
P. S. 1: Ich finde es stark irritierend, dass die etablierten Behinderten keine Sekunde Zeit (haben?), wenigstens einen Leserbrief abzusetzen, zumal von Ihnen, Frau Maubach, diese bedrohliche Situation umfassend und detailreich beschrieben, wiedergegeben wurde.
Herr Krauthausen und Frau Dr. Arnade und ihre jeweiligen Vereine, Verbände haben keine (?) Zeit, eine Eil-Protestnote an den Amtsleiter des Sozialamtes der Stadt Düren zu senden?
P. S. 2: Vielen Dank Ihnen für den Verweis auf die BMAS-Anweisung, was das Vorlegen von beweiserheblichen Schriftstücken für die Antragstellung anbelangt.
P. S. 3: Die Sachbearbeiterin, die den Antrag Ihres Sohnes (von Ihnen im Namen Ihres Sohnes beim Sozialamt der Stadt Düren eingereicht) sich weigert, rechtskonform gem. aktueller Rechtssprechung zu bearbeiten und bescheidzuerteilen, ist nicht nur Sachbearbeiterin, sondern Mitbürgerin, die jedem / jeder im Straßenland begegnen könnte.
Von Gisela Maubach
Richtig - Schikane auf allerunterstem Niveau.
Meine E-Mail an die Sozialamtsleiterin vom 30.06.2017 lautete wie folgt (Zitat):
Sehr geehrte Frau Kaptain,
Sie haben mich gebeten, bis 07.07.2017 Nachweise über die Verwendung des gewährten Budgets für meinen Sohn . . . einzureichen.
Zu diesem Zweck beabsichtige ich, mit den Kontoauszügen seines Budget-Kontos und den entsprechenden Belegen bei Ihnen vorzusprechen.
. . .
Diese Form des Nachweises würde auch den Vorgaben des BMAS entsprechen, die wie folgt formuliert sind:
„Die Ausgestaltung der Nachweise sollte in einer einfachen und unbürokratischen Form ("so wenig wie möglich, so viel wie nötig") abhängig von der Art der Leistung und dem Bedarf stattfinden.“
Für mich wäre Dienstag, 04.07., Donnerstag, 06.07. und Freitag, 07.07.2017 jeweils in der Zeit zwischen 11 Uhr und 16 Uhr möglich.
Ich bitte um kurze Rückmeldung, welcher Termin Ihnen passt.
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Maubach
Am 04.07.2017 erhielt ich ebenfalls per E-Mail (mit Kreisdirektor Georg Beyß in Cc) folgende Antwort:
"Es handelt sich um eine Bringschuld. Ich bitte um Verständnis, dass wir hierfür keine Termine vergeben."
Und in diesem Jahr setzt man den Schikanen noch die Krone auf, indem man das Budget vorher noch auslaufen lässt, so dass meine Gesamtbelastung kaum zu ertragen ist.
Antrag auf einstweilige Anordnung beim Sozialgericht ist eingereicht, aber es stellt sich die Frage, ob ein Sozialamt bewusst so agieren darf, dass man ständig vor Gericht gezwungen wird, weil ausschließlich (!) GEGEN die Betroffenen gehandelt wird, bis es sooooo unerträglich wird, dass man auf das Persönliche Budget irgendwann freiwillig verzichtet . . .
Von Sabine Fichmann
Wenn man einerseits Abrechnung bis 07. Juli einfordert, andererseits 3 vorgeschlagene Termine zur Vorlage in der ersten Juliwoche- also innerhalb des Zeitraums bis 07. Juli ablehnt, dann ist das Schikane und nichts anderes!
Da gibt es mit Sicherheit eine interne ( mündliche) Anweisung dies so zu handhaben! Wahrscheinlich von den gleichen Personen, die sich aber jederzeit, das Behindertenhändchen tätschelnd, gerne in der regionalen Presse ablichten lassen. Und sich erdreisten, das Wort Inklusion überhaupt in den Mund zu nehmen.
Ich würde mich schämen....
Von Gisela Maubach
Meiner Meinung nach ist der Gesetzgeber gefordert, gegen derartige Abschreckungspraktiken vorzugehen, denn wenn man sooooo fertig gemacht wird, weil man statt der Massenverwahrung in der Sondereinrichtung das Persönliche Budget gewählt hat, dann läuft irgendetwas in der Behindertenpolitik mächtig falsch!
Von Gisela Maubach
Das gleiche Spielchen hatte die Kreisverwaltung schon im vergangenen Jahr durchgezogen.
Da ging am 3. Juni eine Postzustellungsurkunde von der Kreisverwaltung ein, mit der ich aufgefordert wurde, das Budget, das bis 30. Juni geht, bis 07.07. abzurechnen.
Dass das verwaltungstechnisch kaum möglich ist, wird offensichtlich als zusätzliches Druckmittel benutzt.
Ich hatte dann angeboten, mit den Kontoauszügen und den Belegen in der Kreisverwaltung vorstellig zu werden und habe dafür 3 Termine in der ersten Juli-Woche vorgeschlagen.
Dies wurde seitens der Kreisverwaltung abgelehnt, und man erklärte mir, dass ich einer "Bringschuld" unterliegen würde und dass man keine Fristverlängerung einräumen würde.
Da ich für das Zusammenstellen der Kontoauszüge mit den jeweils zuzuordnenden Belegen von Arbeitnehmern, Krankenkassen, Finanzamt, Unfallversicherung usw. und dann noch das Kopieren aller dieser Dinge mehr als 8 Stunden benötigte, konnte ich die Frist nicht einhalten und sah mich gezwungen, dafür einen Anwalt einzuschalten, der dann alles incl. 59 (!) Anlagen einreichte.
Allerdings hatte ich im vergangenen Jahr aufgrund des vorherigen Gerichtstermins bereits Planungssicherheit für die Folgezeit.
Heute habe ich keine Bewilligung für den aktuellen Zeitraum, so dass nur ein Teilzeit-Betreuer verblieben ist, der trotz dieser Unsicherheit bei uns geblieben ist.
Gerade im Juli finden noch Abbuchungen vom Budget-Konto statt, die in die Abrechnung noch einfließen müssen - z.B. für die Lohnsteuer-Anmeldung für das 2. Quartal 2018.
Die geforderte Abrechnung wäre bisher also gar nicht möglich gewesen.
Und am kommenden Montag werde ich in Vollnarkose operiert.
Der WDR hat gerade einen Beitrag über eine andere Budgetnehmerin gebracht, die genauso unmenschlich von unserer Kreisverwaltung behandelt wird (leider nur noch hier zu sehen):
https://www.facebook.com/wdrlokalzeitaachen/videos/1449687208469178/?hc_ref=ARSivcUnZ2WPWdGT7K3nCXIAfQ3Zk6HKWBHpNNou7wGLa5hehQgsa7DMjhOUWYccz_M
Von Gisela Maubach
Es ist genau, wie von Sabine Fichmann beschrieben:
Am 7. Mai ist mein Antrag auf Weiterbewilligung bei der Kreisverwaltung Düren eingegangen.
Am 15. Mai kommt ein Schreiben der Kreisverwaltung an, in welchem ich aufgefordert werde, die Verwendung des Persönlichen Budgets, das bis 30. Juni geht, bis zum 05. Juli abzurechnen. Zu meinem Antrag auf Weiterbewilligung erfolgte kein Wort.
Am 17. Mai habe ich den Landrat des Kreises als Chef der Kreisverwaltung um einen Gesprächstermin gebeten. Trotz telefonischer Erinnerung bei seiner Vorzimmer-Mitarbeiterin habe ich hierauf bis heute keinerlei Antwort erhalten.
Auf meinen Antrag habe ich von der Kreisverwaltung erstmal 5 Wochen lang gar nichts gehört.
Am 9. Juni geht ein Schreiben der Kreisverwaltung ein, in welchem ich aufgefordert werde, erstmal den aktuellen Grundsicherungsbescheid meines Sohnes einzureichen - und außerdem völlig ungeeignete Formulare für eine angebliche Bedarfsfeststellung.
Diese Formulare erwiesen sich bereits im vergangenen Jahr als ungeeignet, so dass die Kreisverwaltung die Pflegesachverständige des Kreises zu uns schickte, die dann meine Angaben bestätigte.
Außerdem wurde mir mit diesem Schreiben mitgeteilt (Zitat):
'Eine "fließende" Weiterführung des Persönlichen Budgets ist nicht möglich.'
Am 11. Juni habe ich den Grundsicherungsbescheid und ein Schreiben in der Kreisverwaltung abgegeben, in dem ich den Bedarf nochmals beschrieben habe und nochmals erklärte, dass sich diesbezüglich zum Vorjahr nichts verändert hat.
Außerdem würde ich das laufende Budget - wie im vergangenen Jahr - nach (!) Ablauf des Bewilligungszeitraums zuverlässig abrechnen, sobald mir das möglich ist.
Am 15. Juni erhielt ich eine E-Mail der Sozialamtsleiterin, in welcher sie mir mitteilt, dass die Verwendungsnachweise vor (!) der Weiterbewilligung des neuen Budgetzeitraums geprüft werden.
Außerdem schreibt sie, dass ich für einen Monat (Juli) noch Budgetreste aus dem Zeitraum bis Ende Juni verwenden könne.
Von Sabine Fichmann
Während der örtliche Sozialhilfeträger den Weiterbewilligungsantrag von Frau Maubach seit Anfang Mai (also rund 12 Wochen !) unbearbeitet liegen lässt, erwartet man die Nachweise über die Verwendung des Persönlichen Budgets drei (!) Wochen nach Beendigung des Bewilligungszeitraums..
Davon abgesehen, dass ggf. noch gar nicht alle Nachweise so kurz nach Ende des Bewilligungszeitraums 30.06.18 vorliegen können, äußerst frech!
Dass hier Schikane betrieben wird, halte ich für offensichtlich.
Ich hoffe sehr, dass Frau Maubach noch weiter die Kraft und die Nerven behält um für ein lebenswertes Leben Ihres Sohnes zu kämpfen.
Und ich hoffe sehr, dass die gerichtliche Entscheidung wesentlich deutlicher ausfällt als beim letzten Mal!
Von TN
P. S.:
Sehr geehrte Frau Maubach,
bei einem Suizid Ihrerseits hätte das (A)Sozialamt Düren gesiegt und die (A)Sozialsachbearbeiterin / der (A)Sozialsachbearbeiter seine helle Freude, Geld für die sonstigen Belange der Stadt Düren in der Stadtkasse einbehalten zu haben.
Der Sachbearbeiter / die Sachbearbeiterin müssten verpflichtet werden, sich damit auseinanderzusetzen, ob und falls ja, inwieweit und welche Züge des Handelns an eine Zeit vor mehr als siebzig Jahren in Deutschland erinnern könnten. Ob es da (einen Hauch) von Parallelen im Geschehen durchaus gibt.
Von TN
1) Hatte das Dürener Sozialamt Ihnen, Frau Maubach, Fristen gesetzt, die Abrechnung für den genannten Zeitraum beim (A)Sozialamt Düren einzureichen?
2) Hatte das Dürener (A)Sozialamt Sie zwischenzeitlich gemahnt, die Abrechnung für den genannten Zeitraum einzureichen?
Falls nicht: Die Rechnung return to sender.
Ist der WDR bereits in die Pötte gekommen und im Galopp auf dem Weg zu dem Dürener (A)Sozialamt unterwegs?
Hoffentlich wird der (A)Sozialsachbearbeiterin resp. dem (A)Sozialmitarbeiter, der Ihre Anträge bearbeitet, mal dieselbe Rotzfrechheit und Unverschämtheit von einem Amtssachbearbeiter des 'bunten Deutschlands' nachhaltig und zu seinem Nachteile merkbar und für eine seeeehr lange Zeitdauer zuteil.
Man wünscht niemandem etwas Schlechtes, so gehässig ist vielleicht niemand, aber es ist lange an der Zeit, dass diese (A)Sozialamtssachbearbeiterin, dieser (A)Sozialsachbearbeiter mal in der Öffentlichkeit für sein offensichtlich aus Hass gespeistes Handeln gegen Sie und Ihren Sohn rechtfertigen muss.
Von Gisela Maubach
Immer wenn ich der Überzeugung bin, dass die Schikanen schlimmer nicht mehr kommen können, belehrt das Dürener Kreissozialamt mich eines Besseren:
Heute erreicht mich die Rückforderung der gesamten Budgetsumme in Höhe von 72.000 € für den Zeitraum vom 01.07.2017 bis 30.06.2018 - und zwar weil ich die Abrechnungsunterlagen für diesen Zeitraum noch nicht eingereicht habe.
Zitat der Leiterin des Sozialamtes: "Ich gehe deshalb davon aus, dass das Persönliche Budget für Herrn . . . Maubach nicht zweckentsprechend verwendet wurde."
Ich empfinde es als absoluten Skandal, dass ein Sozialamt in Deutschland so handeln darf, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen!
Einen 31-jährigen schwerst(!)behinderten Mann unversorgt zu lassen, so dass die 61-jährige Mutter gezwungen ist, die überwiegende Betreuung völlig allein zu übernehmen, während gleichzeitig das Sozialgericht bemüht werden muss, um die Weiterversorgung sicherzustellen . . . . und dann noch sooooo eine Rückzahlungsforderung!
"Eltern erzählen ihre Geschichten" . . .
Meine Geschichte könnte die Überschrift haben:
"Der Kostenträger will mich in den Suizid treiben, damit mein Sohn auf Kosten eines anderen Trägers in die Sondereinrichtung abgeschoben werden kann."
Von TN
Diese SozialamtssachbearbeiterInnen, die die Weiterzahlung des persönlichen Budgets mit rabiaten Methoden (a lá SchreibtischtäterInnen) beständig und in deutlicher Kenntnis des Gerichtsurteils, dass Ihrem Sohn und Ihnen ergangen ist, vereiteln, sollten vom WDR interviewt werden.
Mögen diese SozialamtssachbearbeiterInnen dereinst, wenn die selber im Altenheim schmoren, sich an ihre unrühmlichen und bornierten Hasstaten erinnern.
Mit Hasstaten meine ich, dass sie, wie sie schreiben, von diesen sehr gut bezahlten, öffentlich bestallten SozialamtssachbearbeiterInnen zerkocht, mürbe gemacht werden sollen.
Der Amtsleiter scheint ein Radfahrer-Bürohengst zu sein, der nach dem Motto vorzugehen scheint: Nach oben buckeln und nach unten treten.
Ich wünsche Ihnen alles Gute, Frau Maubach.
Mit freundlichen Grüßen,
TN.
Von Gisela Maubach
Meine momentane Erfahrung ist folgende:
Nach 31 Jahren Pflege und Betreuung meines geistig schwerstbehinderten Sohnes lässt der örtliche Kostenträger keine Schikane aus, um die Leistung "Persönliches Budget" zu verweigern, weil dieser Träger die Zuständigkeit - und damit auch die Kosten - gerne zum LVR verschieben möchte.
Nachdem das Budget im vergangenen Jahr per Eilverfahren beim Sozialgericht erkämpft werden konnte, ist mein Antrag von Anfang Mai auf Weiterbewilligung in unveränderter Höhe (da auch der Bedarf unverändert geblieben ist) bis heute nicht bearbeitet, so dass die Bewilligung zum 30. Juni ausgelaufen ist.
Nur ein Teilzeit-Betreuer ist uns geblieben, und der vertraut darauf, dass ich im erneuten Eilverfahren die Bewilligung noch rückwirkend durchsetzen kann.
Ganz offensichtlich verfolgt der örtliche Sozialhilfeträger das Ziel, mich per Zermürbungstaktik physisch und psychisch zu zerstören, damit mein Sohn auf Kosten des LVR in der Sondereinrichtung extrem-gepoolt werden kann.
Nun ist die Situation eingetreten, dass ich in der kommenden Woche unter Vollnarkose operiert werden muss.
In den Unterlagen, die ich zu unterschreiben habe, wird erklärt, dass ich nach dem Eingriff möglichst wenig sitzen oder stehen soll und (Zitat): "lagern Sie die Beine so oft wie möglich hoch."
An diese Vorgabe kann ich mich nicht halten, da ich im Alter von 61 Jahren gezwungen bin, meinen Sohn auch in dieser Situation allein zu versorgen, denn der Teilzeit-Betreuer steht lediglich für die Zeit der Operation zur Verfügung . . . und anschließend muss ich wieder verfügbar sein . . . weil das Kreissozialamt die zweifelsfrei notwendige Leistung, die im vergangenen Jahr bei Gericht festgestellt wurde, erstmal wieder verweigert . . .
Soweit meine Erfahrung als Mutter eines Kindes mit Behinderung . . .