Positive Bilanz nach EU-Verordnung
Veröffentlicht am von Hartmut Smikac
Bild: domain public
Berlin (kobinet) Vor zehn Jahren, am 26. Juli 2008, ist die EU-Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität in Kraft getreten. Diese Verordnung soll die Rechte für Reisende mit eingeschränkter Mobilität stärken und das Reisen erleichtern. Nach einer Presseinformation des Flughafenverbandes ADV können die Deutschen Flughäfen in diesem Zusammenhang eine positive Bilanz ziehen.
Den deutschen Flughäfen liegt eine unkomplizierte Mobilität von Menschen mit körperlichen, geistigen sowie seelischen Einschränkungen am Herzen, so wird in dieser Presseinformation betont und daher haben in Deutschland alle Verkehrsflughäfen die EU-VO (EG) 1107/2006 sowie die damit verbundenen Anforderungen an die Flughafeninfrastruktur und die zu erbringenden Dienstleistungen umgesetzt. Das beinhaltet einen speziell ausgerichteten Betreuungsservice für PRM-Reisende (passengers with reduced mobility) am Flughafen.
Dieser Service befindet sich auf hohem Niveau und wird zunehmend von den Reisenden in Anspruch genommen. Die jüngsten Zahlen aus der jährlichen Umfrage des Flughafenverbandes ADV zum Thema PRM vertiefen das Bild. Mehr als 1,75 Mio. PRM-Reisende nutzten 2017 den auf sie zugeschnittenen Betreuungsservice der deutschen Flughäfen. Das ist ein erneut deutlicher Anstieg gegenüber dem Vorjahr. Erkennbar ist außerdem, dass die Zahl der PRM-Reisenden an deutschen Flughäfen im Vergleichszeitraum 2017/2016 doppelt so stark wie die Passagierzahlen insgesamt gestiegen sind: Während die Passagierzahlen in 2017 um 5,27 % auf 235,17 Mio. Passagiere stiegen, übertraf die Entwicklung der PRM-Reisenden diese Steigerung deutlich. Sie betrug 2017 +10,12 % gegenüber 2016.
Das wichtigste Ergebnis dieser Umfrage ist, dass die Reisenden, so wird vom ADV hervorgehoben, mit dem PRM-Service sehr zufrieden sind: Bei einem Gesamtaufkommen von 1.756.391 PRM-Passagieren gab es im Jahr 2017 lediglich 310 Beschwerden. Dies entspricht einer sehr geringen Quote von 0,018 % Beschwerden/PRM-Flug. Dazu resümiert ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel: „Die Zahlen sprechen für die Leistungsfähigkeit der deutschen Flughäfen. Es freut mich, dass die mobilitätseingeschränkten Gäste mit den PRM-Serviceleistungen der deutschen Flughäfen zufrieden sind. Daran möchten wir festhalten und im Einklang mit den nationalen Behörden und lokalen Behindertenverbänden diesen erstklassigen Service weiter beleben und ausbauen.“

Von Sabine Fichmann
Ich arbeite in einem Reisebüro...
Dass spätestens 48 Stunden vor Check-In Anmeldungen erforderlich sind, kann ich aus organisatorischen Gründen noch verstehen...
Die Anmeldung ist uns jedoch nur über die Fluggesellschaft möglich.
Seit 3 (!) Wochen stehe ich fast täglich im Mail-Kontakt mit einer Fluggesellschaft, um den Transport eines E-Rollstuhls, eines Patientenlifts (med. Gepäck) sowie Porter-Service und Liftmobil an einem großen deutschen und einem ebenfalls großen europäischen Flughafen für einen Kunden anzumelden.
Gut, dass der Kunde erst im Oktober verreist.
Unkomplizierte Mobilität sieht für mich anders aus...
Von Sven Drebes
Toller Service?
VERPFLICHTENDE Anmeldung bis 48 Stunden vor Check-in,
Abgabe des E-Rollstuhls so früh wie möglich, des Schieberollis spätestens am Gate,
Flugzeugrollstühle, bei denen man jede Stange spürt und an die man tatsächlich gefesselt wird,
je nach Flughafen Segregation vom Rest der Reisegruppe,
mehr oder weniger geschickte Menschen wuchten einen auf den Sitz am Fenster über dem Flügen, Verrenkungen nicht ausgeschlossen,
"Sorry, wir haben überlesen, dass sie auch für den Rückflug einen E-Rollstuhl angemeldet haben und schaffen es nicht, innerhalb von 2 Stunden auf dem größten Flughafen Europas ein Hebegerät dafür aufzutreiben. Wir bringen ihn dann morgen nach, ok?",
"Es ist was kaputt gegangen? Das tut uns sehr leid. Unsere Haftung ist aber auf 1.158 € begrenzt. Für alles, was teurer werden kann,sollten Sie in Zukunft eime zusätzliche Gepäckversicherung abschließen." (Bei meinen 7 bisherigen Flugreisen ging dreimal etwas am Rollstuhl kaputt.)
Wirklich toller Service wäre, wenn für Flüge, Bahn- und Busreisen gelten würde:
Spontanreisen sind möglich,
Rollstühle werden im Passagierraum befördert,
Der Beförderer haftet für alle Schäden, die er verursacht.