Positive Bilanz nach EU-Verordnung

Veröffentlicht am von Hartmut Smikac

Symbol für ein Flugzeug
Symbol für ein Flugzeug
Bild: domain public

Ber­lin (kobinet) Vor zehn Jahren, am 26. Juli 2008, ist die EU-Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Euro­päi­schen Par­la­ments und des Rates vom 5. Juli 2006 über die Rechte von behin­der­ten Flug­rei­sen­den und Flug­rei­sen­den mit ein­ge­schränk­ter Mobi­li­tät in Kraft getre­ten. Diese Ver­ord­nung soll die Rechte für Rei­sende mit ein­ge­schränk­ter Mobi­li­tät stär­ken und das Rei­sen erleich­tern. Nach einer Presseinformation des Flughafenverbandes ADV können die Deutschen Flughäfen in diesem Zusammenhang eine positive Bilanz ziehen.

Den deut­schen Flug­hä­fen liegt eine unkom­pli­zierte Mobi­li­tät von Men­schen mit kör­per­li­chen, geis­ti­gen sowie see­li­schen Ein­schrän­kun­gen am Her­zen, so wird in dieser Presseinformation betont und daher haben in Deutsch­land alle Ver­kehrs­flug­hä­fen die EU-VO (EG) 1107/2006 sowie die damit ver­bun­de­nen Anfor­de­run­gen an die Flug­ha­fen­in­fra­struk­tur und die zu erbrin­gen­den Dienst­leis­tun­gen umge­setzt. Das beinhal­tet einen spe­zi­ell aus­ge­rich­te­ten Betreuungs­ser­vice für PRM-Reisende (pas­sen­gers with redu­ced mobi­lity) am Flug­ha­fen.

Die­ser Ser­vice befin­det sich auf hohem Niveau und wird zuneh­mend von den Rei­sen­den in Anspruch genom­men. Die jüngs­ten Zah­len aus der jähr­li­chen Umfrage des Flug­ha­fen­ver­ban­des ADV zum Thema PRM ver­tie­fen das Bild. Mehr als 1,75 Mio. PRM-Reisende nutz­ten 2017 den auf sie zuge­schnit­te­nen Betreu­ungs­ser­vice der deut­schen Flug­hä­fen. Das ist ein erneut deut­li­cher Anstieg gegen­über dem Vor­jahr. Erkenn­bar ist außer­dem, dass die Zahl der PRM-Reisenden an deut­schen Flug­hä­fen im Ver­gleichs­zeit­raum 2017/2016 dop­pelt so stark wie die Pas­sa­gier­zah­len ins­ge­samt gestie­gen sind: Wäh­rend die Pas­sa­gier­zah­len in 2017 um 5,27 % auf 235,17 Mio. Pas­sa­giere stie­gen, über­traf die Ent­wick­lung der PRM-Reisenden diese Stei­ge­rung deut­lich. Sie betrug 2017 +10,12 % gegen­über 2016.

Das wich­tigste Ergeb­nis die­ser Umfrage ist, dass die Rei­sen­den, so wird vom ADV hervorgehoben, mit dem PRM-Service sehr zufrie­den sind: Bei einem Gesamt­auf­kom­men von 1.756.391 PRM-Passagieren gab es im Jahr 2017 ledig­lich 310 Beschwer­den. Dies ent­spricht einer sehr gerin­gen Quote von 0,018 % Beschwerden/PRM-Flug. Dazu resü­miert ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Bei­sel: „Die Zah­len spre­chen für die Leis­tungs­fä­hig­keit der deut­schen Flug­hä­fen. Es freut mich, dass die mobilitätseinge­schränkten Gäste mit den PRM-Serviceleistungen der deut­schen Flug­hä­fen zufrie­den sind. Daran möch­ten wir fest­hal­ten und im Ein­klang mit den natio­na­len Behör­den und loka­len Behin­der­ten­ver­bän­den die­sen erst­klas­si­gen Ser­vice wei­ter bele­ben und aus­bauen.“

Lesermeinungen zu “Positive Bilanz nach EU-Verordnung” (2)

Von Sabine Fichmann

Ich arbeite in einem Reisebüro...
Dass spätestens 48 Stunden vor Check-In Anmeldungen erforderlich sind, kann ich aus organisatorischen Gründen noch verstehen...
Die Anmeldung ist uns jedoch nur über die Fluggesellschaft möglich.
Seit 3 (!) Wochen stehe ich fast täglich im Mail-Kontakt mit einer Fluggesellschaft, um den Transport eines E-Rollstuhls, eines Patientenlifts (med. Gepäck) sowie Porter-Service und Liftmobil an einem großen deutschen und einem ebenfalls großen europäischen Flughafen für einen Kunden anzumelden.
Gut, dass der Kunde erst im Oktober verreist.
Unkomplizierte Mobilität sieht für mich anders aus...

Von Sven Drebes

Toller Service?
VERPFLICHTENDE Anmeldung bis 48 Stunden vor Check-in,
Abgabe des E-Rollstuhls so früh wie möglich, des Schieberollis spätestens am Gate,
Flugzeugrollstühle, bei denen man jede Stange spürt und an die man tatsächlich gefesselt wird,
je nach Flughafen Segregation vom Rest der Reisegruppe,
mehr oder weniger geschickte Menschen wuchten einen auf den Sitz am Fenster über dem Flügen, Verrenkungen nicht ausgeschlossen,
"Sorry, wir haben überlesen, dass sie auch für den Rückflug einen E-Rollstuhl angemeldet haben und schaffen es nicht, innerhalb von 2 Stunden auf dem größten Flughafen Europas ein Hebegerät dafür aufzutreiben. Wir bringen ihn dann morgen nach, ok?",
"Es ist was kaputt gegangen? Das tut uns sehr leid. Unsere Haftung ist aber auf 1.158 € begrenzt. Für alles, was teurer werden kann,sollten Sie in Zukunft eime zusätzliche Gepäckversicherung abschließen." (Bei meinen 7 bisherigen Flugreisen ging dreimal etwas am Rollstuhl kaputt.)

Wirklich toller Service wäre, wenn für Flüge, Bahn- und Busreisen gelten würde:
Spontanreisen sind möglich,
Rollstühle werden im Passagierraum befördert,
Der Beförderer haftet für alle Schäden, die er verursacht.