Keine Angaben zu Barrierefreiheit in Fernbussen

Veröffentlicht am von Hartmut Smikac

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Bild: omp

Berlin (kobinet) Die Bundesregierung kann keine Angaben darüber machen, wie viele Busse mit der vom Personenbeförderungsgesetz (PBefG) geforderten technischen Ausstattung von zwei Stellplätze für Rollstuhlfahrer seit dem 1. Januar 2016 zugelassen wurden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion "Die Linke" hervor.

Diese Nachricht ist in einer aktuellen Information des Dokumentations- und Informationsdienst des Deutschen Bundestages nachzulesen. Mit der Novellierung des Personenfördergesetzes (PBefG) im Jahr 2012 ging eine Verpflichtung zu mehr Barrierefreiheit für Fernbuslinien einher. Alle neu zugelassenen Busse mussten ab dem 1. Januar 2016 zwei Stellplätze für Rollstuhlfahrer bieten; ältere Busse müssen nach (§ 42b, § 62 Absatz 3 PBefG alle bis zum 1. Januar 2020 umgerüstet sein.

In der Vergangenheit wurde Unmut von Seiten der Fernbusbetreiber gegenüber den neuen Gesetzesvorgaben geäußert und ein mögliches Entgegenkommen des Gesetzgebers diskutiert. Darüber hinaus regelte die Novellierung des PBefG nur die Barrierefreiheit der Busse, die Barrierefreiheit der Bushaltestellen hingegen nicht.

"Die Überwachung der Regelungen des Personenbeförderungsgesetzes nehmen die Länder als eigene Angelegenheit wahr", schreibt die Regierung. Die vollständige Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der Fraktion der Partei DIE LINKE kann als Drucksache 19/3372 unter diesem Link nachgelesen oder als PDF-Datei herunter geladen werden.