Bayern setzt auf Werkstätten

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Ottmar Miles-Paul
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Bild: Irina Tischer

München (kobinet) In seinen abschließende Bemerkungen über den ersten Staatenbericht Deutschlands hat der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen am 13. Mai 2015 u.a. "die schrittweise Abschaffung der Werkstätten für behinderte Menschen durch sofort durchsetzbare Ausstiegsstrategien und Zeitpläne sowie durch Anreize für die Beschäftigung bei öffentlichen und privaten Arbeitgebern im allgemeinen Arbeitsmarkt" empfohlen. Der Weg von Genf nach München scheint allerdings weiter als erwartet zu sein, denn die bayerische Sozialministerin fördert nicht nur den Bau neuer Werkstätten, sondern preist diese in den höchsten Tönen, wie kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul in seinem Kommentar feststellt.

Kommentar von kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul

"Werkstätten ermöglichen Menschen mit Behinderung eine an ihren individuellen Stärken und Fähigkeiten orientierte berufliche Bildung und Beschäftigung. Hier wird zuerst der Mensch gesehen und gefördert und nicht die Behinderung“, erklärte vor kurzem Bayerns Sozialministerin Kerstin Schreyer zum Konzept der Werkstätten. Anlass dieser Lobpreisung war, dass derzeit 230 sogenannte Arbeitsplätze in Werkstätten für behinderte Menschen im Landkreis Freyung-Grafenau entstehen. Und so freut sich die Ministerin angesichts der anstehenden Investition: "Es freut mich daher sehr, dass wir die Errichtung einer neuen Werkstatt der Wolfsteiner Werkstätten in Freyung mit 230 Plätzen mit bis zu 6,8 Millionen Euro fördern können. Damit entstehen weitere zeitgemäße Arbeitsmöglichkeiten für Beschäftigte mit Behinderung. Die Staatsregierung stellt für ganz Bayern in diesem Jahr rund 60 Millionen Euro für die Schaffung von inklusiven Wohnungen, Werkstätten und Förderstätten für Menschen mit Behinderung zur Verfügung." Um eine Dimension davon zu bekommen, um wie viele Menschen es dabei insgesamt geht, weist das bayerische Sozialministerium darauf hin, dass es derzeit in Bayern bereits rund 35.000 Arbeitsplätze in Werkstätten für Menschen mit Behinderung gibt.

Liest man demgegenüber die abschließenden Bemerkungen über den ersten Staatenbericht Deutschlands, die der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen am 13. Mai 2015 veröffentlicht hat unter Punkt 49 und 50 wurde der Bundesrepublik Deutschland, und damit auch den Ländern, folgendes ins Stammbuch geschrieben:

"Der Ausschuss ist besorgt über die 'Segregation auf dem Arbeitsmarkt des Vertragsstaates', 'über finanzielle Fehlanreize, die Menschen mit Behinderungen am Eintritt oder Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt hindern'; den Umstand, dass segregierte Werkstätten für behinderte Menschen weder auf den Übergang zum allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereiten noch diesen Übergang fördern'."

Darauf aufbauend empfiehlt der Ausschuss der Bundesrepublik Deutschland, "durch entsprechende Vorschriften wirksam einen inklusiven, mit dem Übereinkommen in Einklang stehenden Arbeitsmarkt zu schaffen", "die Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten an barrierefreien Arbeitsplätzen gemäß der Allgemeinen Bemerkung Nr. 2 (2014) des Ausschusses, insbesondere für Frauen mit Behinderungen"; "die schrittweise Abschaffung der Werkstätten für behinderte Menschen durch sofort durchsetzbare Ausstiegsstrategien und Zeitpläne sowie durch Anreize für die Beschäftigung bei öffentlichen und privaten Arbeitgebern im allgemeinen Arbeitsmarkt" und "die Sicherstellung, dass Menschen mit Behinderungen keine Minderung ihres sozialen Schutzes bzw. der Alterssicherung erfahren, die gegenwärtig an die Werkstätten für behinderte Menschen geknüpft sind".

Viel klarer hätte es der Ausschuss der Vereinten Nationen nicht mehr formulieren können - oder vielleicht doch, damit es auch in der bayerischen Behindertenpolitik verstanden wird. So wie es dem von Ludwig Thoma kreierten Münchner im Himmel schon nicht gelungen ist, der bayerischen Regierung die göttlichen Ratschläge zu überbringen, scheint auch die Botschaft der Vereinten Nationen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Hofbräuhaus hängen geblieben zu sein. Denn sonst würde das Land Bayern eher Modelle wie das Budget für Arbeit und Alternativen zur Werkstatt für behinderte Menschen konsequenter fördern, anstatt die Einweihung neuer Werkstätten zu feiern und dabei noch zu verschweigen, wie wenig behinderte Menschen dort verdienen, bundesweit lediglich ca. 200 Euro/Monat.

Link zur Broschüre des NETZWERK ARTIKEL 3 "Deutschland auf dem Prüfstand vor dem UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen"

Auf Seite 135/136 findet man die Empfehlungen zum Thema Arbeit und Werkstätten

Lesermeinungen zu “Bayern setzt auf Werkstätten” (10)

Von Behindert_im_System

@ Von Gisela Maubach

Zitat:

„Diese Entwicklung war bei der Entstehung des Bundesteilhabegesetzes vorhersehbar, aber die Behindertenselbsthilfe hat es trotz eindeutiger Hinweise leider ignoriert.“

Man kann zum Selbstzweck des Geldes wegen nicht erwarten, dass hier solidarisch auf so manchen Euro verzichtet würde, indem man kritisch und konsequent das Kind beim Namen nennt, aber gleichzeitig sich der Geldsack schmälert. Zumindest für mich ist dies ein absoluter Irrglaube, denn die letzten Jahre zeigten sehr deutlich, was eigentlich immer die ganzen Forderungen für Hintergründe und Absichten beinhalteten. Man sagt manchmal, Geld verdirbt den Charakter und davon kann man sich in unserer großen angeblichen Solidargemeinschaft täglich überzeugen.

Von Gisela Maubach

@ kirsti

Volle Zustimmung!

Es wird immer deutlicher, dass man die Formulierung "Teilhabe am Arbeitsleben" missbraucht, um das Extrem-Pooling zu erzwingen - sei es mit der Vorrangigkeit der Teilhabe am Arbeitsleben vor Sozialer Teilhabe oder mit § 200 SGB IX (ab 1.1.2018).

Und wer keine belastbaren Angehörigen hat, die auf dem Rechtsweg klären können, dass der individuelle Bedarf ein gänzlich anderer ist, der bleibt halt auf der Verliererstraße.

Diese Entwicklung war bei der Entstehung des Bundesteilhabegesetzes vorhersehbar, aber die Behindertenselbsthilfe hat es trotz eindeutiger Hinweise leider ignoriert.

Von kirsti

Liebe Frau Maubach,

ein kleines Verständnisproblem:
Ich sehe die „Werkstattpflicht“ – auch ohne das Konstrukt „Mindestmaß an wirtschaftlicher Leistung“ schon lange in der Wirklichkeit angekommen. Denn andere Bundesländer bieten allen Menschen mit Behinderung „Teilhabe am Arbeitsleben“ an; zwar nicht wie in NRW in den traditionellen Werkstätten, aber in den Förderstätten der Lebenshilfe u.a., die zum Teil unter dem Dach der WfbM als deren verlängerter Arm betrieben werden, oder in anderen Räumlichkeiten. In diesen wird unabhängig, ob der jeweilige Mensch geistig behindert, psychisch krank oder einfach „nur“ schwerst pflegebedürftig ist, gebastelt, gesungen oder Monatsnamen auswendig gelernt.

Und dies gilt unabhängig der Behinderung für alle als „Teilhabe am Arbeitsleben.“ So einfach lassen sich Schwierigkeiten mit der unterschiedlichen behinderten Klientel lösen…

Von Gisela Maubach

Eins der größten Probleme sehe ich darin, dass diejenigen, die es viele Jahre verstanden haben, dem Werkstatt-System eine hübsche Fassade zu verleihen, die Zusammenhänge so komplex gestaltet haben, dass sogar Betroffene und ihre Angehörigen sich gegen eine Auflösung der Werkstätten wehren werden.

Insbesondere Menschen mit schwerster geistiger Behinderung, die niemals eine Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt haben, werden schon allein deshalb in der Werkstatt bleiben wollen (bzw. werden die betreuenden Angehörigen das wollen), weil es in der Werkstatt für ALLE einen Lohn gibt, von dem nur ein sehr geringer Anteil bei der Grundsicherung angerechnet wird.
Die WfbM ist für diesen Personenkreis also die einzige Möglichkeit, neben der Grundsicherung noch ein weiteres "Einkommen" zu erzielen.

Und ganz offensichtlich ist auch niemandem bewusst, welche Folgeerscheinung die Forderung der selbsternannten Interessenvertreter hat, dass das Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung abgeschafft werden soll.
Auch diese Forderung klingt zwar hübsch, führt letztendlich aber aufgrund der Vorrangigkeit dann zu einer Werkstattpflicht, weil die Soziale Teilhabe nachrangig ist.

Würde das Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung tatsächlich bundesweit abgeschafft, wäre der Fortbestand aller Werkstätten nicht nur garantiert, sondern es müssten sogar neue entstehen.

Menschen mit schwerster geistiger Behinderung, die noch nicht mal ansatzweise arbeitsfähig sind, können das Budget für Arbeit nun mal nicht nutzen, so dass man sie nicht einerseits vorrangig in die Werkstätten schicken kann und gleichzeitig die Abschaffung der Werkstätten fordern kann . . . .
. . . zumindest nicht, ohne auch für diese Menschen eine personenzentrierte Bedarfsdeckung zu ermöglichen.

Von kirsti

Zitat aus dem Beitrag:

"Werkstätten ermöglichen Menschen mit Behinderung eine an ihren individuellen Stärken und Fähigkeiten orientierte berufliche Bildung und Beschäftigung. Hier wird zuerst der Mensch gesehen und gefördert und nicht die Behinderung“, erklärte vor kurzem Bayerns Sozialministerin Kerstin Schreyer zum Konzept der Werkstätten.

Wie man mit Begriffen „jonglieren“ kann: Die Werkstätten für Behinderte werden kurzerhand umgetauft in „Menschen für Behinderung“, indem zuerst der „Mensch gesehen …wird und nicht die Behinderung“, so Bayerns Sozialministerin Kerstin Schreyer.- Eben: Man muss nur lange genug auf Begriffen herumkauen, sie im Munde verdrehen und wenden und schon kommt das Gegenteil heraus… Ein Beispiel, das schon immer Schule gemacht hat und Schule machen wird… oder auch: Alles bleibt beim Alten und das Neue bleibt alt, das kennen wir doch zur Genüge.

Veränderungen sind nun mal hierzulande nicht erwünscht und werden geschickt im Keim erstickt; das kennen und können wir. Herzlichen Glückwunsch!

Von Behindert_im_System


@Von rgr
Mittwoch, 8. August 2018 17:51

@Behindert_im_System

Halten sie ruhig und beharrlich am Ziel der Rechtschaffenheit fest. Am Ende zahlt es sich aus.

Hallo rgr,

entweder Sie können, oder wollen mich nicht verstehen. Wäre die Möglichkeit des Klartext gegeben, dann wäre ein derartiges Missverständnis schnell aus der Welt geschafft. Leider lässt die Zensur auf Kobinet eine verständliche Tonart nicht zu.

Daher sollten wir es unterlassen, uns über unterschiedliche Ansichten hier zu ereifern. Trotzdem wünsche ich Ihnen alles Gute.

Von rgr

@Behindert_im_System

Halten sie ruhig und beharrlich am Ziel der Rechtschaffenheit fest. Am Ende zahlt es sich aus.

Von Behindert_im_System

Hallo rgr,

wurde ich nicht konkret? Von mir ist gemeint das egal welches Recht wir glauben zu besitzen, doch immer wieder erkannt werden muss, die Theorie ist dass eine, die Erkenntnis im täglichen Leben aber eine ganz andere.

Vielleicht sollte ich die Ironie in Zukunft weglassen.

Von rgr

@Behindert_im_System

Soll heißen: die Würde des Menschen darf nicht angetastet werden. Widrigenfalls ist alle staatliche Gewalt in der Pflicht dieser Menschenrechtsverletzung zu begegnen. Es handelt sich um eine Norm und keine empirische Aussage über die Verhältnisse in einem Vertragsstaat.

Wenn Vertreter Sonntagsreden schwingen, so steht es uns frei uns dazu zu äußern. Aber bitte immer konkret werden. Sonst kein Fun.

Von Behindert_im_System

Die Würde des Menschen ist und bleibt antastbar, egal wie es Sonntagsredner, welche sich als unsere Vertreter aufspielen sehen.