Anrechnung des Landespflegegeldes?
Veröffentlicht am von Andreas Vega
Bild: Irina Tischer
Wie der Nachrichtendienst BR24 heute meldet, scheint die Anrechnung des bayerischen neu installierten Landespflegegeldes nun doch nicht ausgeschlossen. Die kobinet Nachrichten meldeten am 13. Juli 2018, dass dieses bayerische Schmankerl für Pflegebedürftige anrechnungsfrei sein soll.
Ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums teilte dem Nachrichtendienst mit, dass das Landespflegegeld in Höhe von 1000 € nach dem Willen des bayerischen Gesetzgebers nicht auf Leistungen nach dem SGB XII und dort vor allem nicht auf die Leistungen der Grundsicherung im Alter, sowie der Hilfe zur Pflege angerechnet werden solle. Das Bundessozialministerium hingegen erklärte, dass die Frage der Anrechnung des bayerischen Pflegegeldes auf die Grundsicherung derzeit geprüft werde. Erst danach könne eine abschließende Bewertung stattfinden.
Die Zuständigkeit der Anrechnung liegt tatsächlich beim Bundessozialministerium. Sollte das bayerische Landespflegegeld tatsächlich auf andere Leistungen angerechnet werden, dann würde sich eines der Wahlgeschenke der CSU an pflegebedürftige Menschen für die meisten von ihnen in Luft auflösen.
