Vom Dieselfahrverbot nicht betroffen

Veröffentlicht am von Hartmut Smikac

Freie Fahrt
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Bild: hs

Pfronstetten - Aichelau (kobinet) Die technischen Berater der Paravan GmbH werden in der letzten Zeit immer häufiger danach gefragt, ob man bei einem zukünftigen Umbau noch auf einen Diesel setzen könne, oder lieber gleich eine alternative Motorisierung in Betracht zieht. Die Diskussion um drohende Fahrverbote haben die Menschen verunsichert.

Grundsätzlich ist ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge im Gespräch, welche die Euro 6-Norm nicht erfüllen. Insgesamt geht es um etwa 13 Millione Dieselfahrzeuge in Deutschland. Hamburg hat im Juni den Anfang gemacht und ein Fahrverbot für einige Straßenzüge eingeführt. Weitere Städte könnten folgen, da in etwa 70 deutschen Städten die Grenzwerte überschritten werden. Für Stuttgart sind beispielsweise erste Maßnahmen für Anfang 2019 angekündigt. Hinzu kommt die öffentliche Diskussion um Fahrzeugmanipulationen, Zulassungsstopps und hohe Grenzwerte. Alternativen in den häufig benötigten Fahrzeugklassen gibt es jedoch kaum.

Doch: Wer einen Schwerbehindertenausweis mit dem Eintrag „aG, „H“ oder „BI“ gemäß Paragraph 3 Absatz 1 Nr. 1 bis 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung hat, ist in der Regel von den drohenden Fahrverboten ausgeschlossen. Es muss keine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.

Lesermeinungen zu “Vom Dieselfahrverbot nicht betroffen” (2)

Von Behindert_im_System

Vom Dieselfahrverbot nicht betroffen!!!

Zitat: Hartmut Smikac

Doch: Wer einen Schwerbehindertenausweis mit dem Eintrag „aG, „H“ oder „BI“ gemäß Paragraph 3 Absatz 1 Nr. 1 bis 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung hat, ist in der Regel von den drohenden Fahrverboten ausgeschlossen. Es muss keine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.

Sehr geehrter Herr Smikac,

normaler Weise müsste man ihren Beitrag ganz anders kommentieren und dies in aller Deutlichkeit. Da sich aber die heiligen Herrn der Redaktion sich wieder angegriffen fühlten und ihre Reporter schützen, will ich es mal etwas sanfter angehen.

Bevor Sie wieder falsche Hoffnungen erwecken, sollten Sie sich mit entsprechenden Fachstellen austauschen und sich von diesen aufklären lassen, das ein Schwerbehindertenausweis nicht im geringsten damit etwas zu tun hat, was die momentan heiß diskutierten Fahrverbote anbelangt.

Wo und wann haben Sie ihre Theorie gelesen, welche vielleicht so manche behinderte Menschen in falsche Hoffnungen versetzt?

Die Quelle wäre wirklich interessant und man könnte dann zunächst mal in den betreffenden Städten und Fachreferaten nachfragen.

Zumindest ich würde Sie bei einer entsprechenden Recherche unterstützen, denn ihre Aussage ist für mich zu 100% nicht nachvollziehbar.

was Sie ange

Von Ellen

Als Dieselfahrerin hör ich diese Worte wohl.
Die genannten Merkzeichen sind sinnigerweise auch die, die für den Erhalt des blauen Parkausweises notwendig sind, der damit als Nachweis reichen müsste.
Bleibt zu hoffen, dass ein evtl. Kontrolleur/in das auch weiß.