Anhörung zur Marrakesch-Richtlinie
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: Henning Schacht
Berlin (kobinet) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung eines verbesserten Zugangs zu urheberrechtlich geschützten Werken für Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung (19/3071) war gestern Thema einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages. Der Informationsdienst Heute im Bundestag berichtet ausführlich über die Anhörung und die Positionen der verschiedenen Akteure.
Kritik gab es dem Bericht zufolge vor allem an den im Entwurf vorgesehenen Vergütungs- und Verwaltungsregelungen, die die finanziellen und personellen Möglichkeiten von Blindenbibliotheken sprengen würden. Darauf bezogen sich auch die Fragen der Abgeordneten aller Fraktionen. Mit dem Entwurf werde die Marrakesch-Richtlinie "nur unzureichend" umgesetzt, sagte der Behindertenbeauftragte Jürgen Dusel. Im Ergebnis gebe es keine deutliche Verbesserung der bisherigen Situation, sondern eine stärkere finanzielle und administrative Belastung der Blindenbibliotheken. Er werbe dafür, den Entwurf im parlamentarischen Verfahren noch einmal kritisch zu überprüfen, die Vergütungspflicht zu streichen und die Bibliotheken finanziell besser auszustatten. Dies forderten auch die Sachverständigen der Blinden- und Sehbehindertengremien. Der vorgelegte Entwurf werde dem Anliegen des Vertrags von Marrakesch, den Mangel an barrierefreier Literatur für blinde, seh- und lesebehinderte Menschen weltweit zu beseitigen, nicht gerecht, hieß es übereinstimmend dem Bericht von Heute im Bundestag zufolge.
Link zum Bericht über die Anhörung von Heute im Bundestag
