Virtuelle Denkwerkstatt fordert Konsequenzen aus Duisburger Gehaltsskandal
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: ht
Winsen a. d. Aller (kobinet) Die virtuelle Denkwerkstatt, eine Allianz zukunftsorientierter Werkstattfachleute hat sich mit einem Schreiben an einige Abgeordnete und Fachleute im Bundesministerium für Arbeit und Soziales gewandt und dargelegt, dass der Gehaltsskandal einer deshalb vor kurzem entlassenen Geschäftsführerin einer großen Werkstatt in Duisburg in Nordrhein-Westfalen nicht als Ausrutscher bewertet werden kann, sondern als strukturbedingter Fehler im Werkstättensystem. Zudem zeigten Recherchen, dass ein solch extremes Beispiel doch nicht der Einzelfall sei, als der er dargestellt werde. Die Denkwerkstatt fordert daher reformpolitische Konsequenzen aus dem Duisburger Gehaltsskandal, wie Ulrich Scheibner von der virtuellen Denkwerkstatt mitteilte.
"Inzwischen hat sich die Sensationsberichterstattung der Medien über den unerhörten Vorgang bei den Duisburger Werkstätten für behinderte Menschen gelegt. Der ehemaligen Geschäftsführerin, Frau Roselyne Rogg, ist nach der öffentlichen Aufregung über ihr sich selbst gewährtes überzogenes Gehalt fristlos gekündigt worden. Sie hatte sich rd. die dreifache Gehaltshöhe genehmigt als in vergleichbaren Werkstätten üblich. Dafür wurden den leistungsberechtigten Beschäftigten aber nicht einmal 70 % der im Rheinland üblichen Arbeitsentgelte bezahlt. Die arbeitsrechtlichen Konsequenzen und die Ermittlungen der Justiz sind völlig berechtigt und notwendig. Allerdings ist die Sensationslust der Medien doppelmoralisch. Denn einerseits lassen sie die seit Jahrzehnten geführte Debatte über die verbreitete 'Maßlosigkeit der Manager' (Bundespräsident a. D. Horst Köhler, 28.11.2007) bei deren Einkommen außeracht. Andererseits geht man den Systemfehlern und den Strukturen nicht auf den Grund, die ein so unethisches Verhalten von Werkstattverantwortlichen ermöglichen", heißt es in dem Schreiben der virtuellen Denkwerkstatt an die Abgeordneten und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Es sei nicht das erste mal, dass Geschäftsführungen von Werkstätten eine ihrer Hauptpflichten vernachlässigen und – statt akzeptable Einkommen für die leistungsberechtigten Beschäftigten zu erwirtschaften –, sich selbst "großzügig" bedienen. Bereits dem Vorgänger der in Duisburg entlassenen Geschäftsführerin werde Fehlverhalten unterstellt. "Und in den Medienarchiven sind seit Jahren erschreckend viele Entlassungen von Werkstattleitungen dokumentiert, denen 'eine unzulässige Verquickung mit persönlichen Interessen' (Holsteiner Courier, 26.02.16) vorgeworfen wird. Diese Selbstbedienungsmentalität ist über das gesamte Bundesgebiet belegt (s. Lebenshilfe Landshut 2011). Von Vetternwirtschaft ist die Rede (s. Lebenshilfe Rhein-Lahn 2017) und immer wieder von 'strafrechtlich relevanten Vorwürfen' (s. Lebenshilfe Schenefeld 2018)", heißt es weiter im Schreiben der Denkwerkstatt. "Wenn auch die Bewertung solch haarsträubender Vorgänge mit Begriffen wie 'Sozialmafia' (Lebenshilfe Kleve 2014) oder 'obszönes System' (WELT 2018) überzogen erscheint, ist die Kritik völlig berechtigt. Sie muß allerdings auch auf die politisch Verantwortlichen ausgedehnt werden. Das betrifft nicht nur die politischen Parteien und Repräsentanten, die – wie in Duisburg – in den Aufsichtsgremien der Werkstätten sitzen. Es betrifft ebenso die öffentlichen Kostenträger, die ihrer Kontrollpflicht nicht gerecht werden. Doch letztlich sind es die strukturellen und rechtlichen Verhältnisse, die den gesellschaftlichen Auftrag der Werkstätten und ihrer Leitungen konterkarieren. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hebt hervor, daß 'das System der Behindertenwerkstätten aus menschenrechtlicher Perspektive bedenklich' ist (DIMR 2016)."
Die virtuelle Denkwerkstatt erneuert deshalb ihre Forderung nach umfassender Transparenz der Werkstätten und verweist auf ihre Vorschläge, die sie u. a. der Sozialministerin von Rheinland-Pfalz, Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD), am 14.08.2017 unterbreitet hatten. Wesentliche Kernforderungen waren:
"1. Die Publizitätspflicht muß für alle Werkstätten gelten, unabhängig von ihrer Rechtsform. Transparenz verlangt von den Werkstattträgern eine offene Kommunikation nach innen und außen und gegenüber allen Werkstattinteressierten.
2. Werkstatttransparenz heißt Förderung der Kommunikation mit und zwischen den beteiligten Personengruppen, insbesondere den Werkstattbeschäftigten und ihren Räten.
3. Transparenz und Publizität verlangen eine verständliche Darlegung der konzeptionellen, personellen und wirtschaftlichen Entwicklung der Werkstatt, ihres Jahresabschlusses und der Arbeitsentgelte („Werkstattlöhne“) gegenüber den Leistungsberechtigten, der Belegschaft, den Kostenträgern und der Öffentlichkeit.
4. Zur Transparenz gehört die Bereitstellung aller wesentlichen werkstattrelevanten Dokumente in einer adressatengerechten verständlichen Sprache, nicht zuletzt der in leichter Sprache zu erläuternde Jahresabschluß."

Von Raimund
Wenn ich Kritik übe, dann geht es mir weniger um Neid und Missgunst, sondern eher um ein Gerechtigkeitsgefühl!
Das Personen, die eine leitende Funktion haben und entsprechend in der Öffentlichkeit stehen auch demnach verdienen sollen ist weniger ein Problem, als der Eindruck der Maßlosigkeit, z. B. beim Fall einer Duisburger Geschäftsführerin einer WfbM, die lt. rechtlicher Regelungen maximal 150.000 € bis 180.000 € pro Jahr hätte verdienen dürfen, aber wohl, so wie es aussieht, über den Aufsichtsrat oder einer Person des Aufsichtsrates, in Verhandlungen ein Jahresgehalt über 376.000 € verdiente, während ein durchschnittlicher Werkstattlohn in einer WfbM für Uns Menschen mit Behinderungen bei monatlich ca. 185 € (abweichend je Bundesland) liegt.
Inwieweit hat man im Zeitalter der Automatisierung, der Leiharbeit und befristeter Arbeitsverträge und dem zunehmenden Niedriglohnsektor als Mensch mit Behinderung überhaupt noch eine Chance haben, dauerhaft aus einer WfbM über eine Integrationsfirma einen Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt zu finden?
Im Rahmen des Outsourcing (Auslagerung/Verlagerung) von Arbeitsplätzen in Bereichen wie Buchführung, Rechnungserstellung und z. B. Bestellwesen, gerne auch in umliegende europäische Länder, aufgrund geringerer Personalkosten, gehen in Deutschland auch Arbeitsplätze verloren.
Vielen Firmen geht es, dank zunehmender Automatisierung, nicht selten um Personalkostenreduzierung und Gewinnmaximierung.
Wie kann man es heutzutage schaffen, dauerhaft einen Arbeitsplatz in einer Firma oder Behörde auf dem ersten Arbeitsmarkt zu halten? Für eine Mindestrente von ca. 1.200 € müsste man bei einem entsprechenden Verdienst mindestens 45 Jahre lang, ohne Unternrechungem einzahlen.
Bevor ich ab Anfang März 2001 in einer Werkstatt für behinderte Menschen anfing zu arbeiten, bzw. beschäftigt tätig wurde war ich vom 1994 bis Mitte August 1999 in einer Baumaschinenfirma auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig.
Von Rosa
Bedauerlicherweise gibt es zu dem Bericht des SWR "Medikamententests an Jugendlichen" - Auf der Suche nach Schorsch" keine Kommentarfunktion.
Auch wir hatten damals die Überlegung in den Korker Anstalten Hilfe zu suchen. Nach dem Gespräch mit dem zuständigen Arzt, der ja im Bericht zu Wort kommt, waren wir zu der Überzeugung gekommen, dass dies nicht der richtige Ort für uns ist.
Zu hören, dass die Evangelische Gesellschaft in Stuttgart die Anfrage bei der Suche nach Schorsch zu helfen abgelehnt hat, ist sehr bedauerlich, aber auch aufschlussreich.
Die Personen mögen sich geändert haben, die Haltung offenbar nicht.
Von rgr
Es fehlen Transparenz, eine verantwortende Öffentlichkeit und Mut zur Transformation
Zu den Vorgängen um das gestiegene Jahresgehalt der entlassenen Geschäftsführerin Rosalin Rogg ist noch vieles aufzuklären. Das die Gehaltssteigerungen auf eine seitens der Stadt forcierte Zusammenfassung aller Leitungsfunktionen 'in einer starken Hand' zurück geführt werden können, könnte aus den beiden Gutachten ersichtlich werden die seitens des Aufsichtsrates und seitens der Geschäftsführerin beauftragt wurden. Leider wurden beide Gutachten bisher keiner kritischen Öffentlichkeit vorgestellt und auch die Duisburger Kommunalpolitik bringt kein Licht in die Affäre. Dabei stellt die Errichtung eines autokratischen Regimes per se noch drängendere Fragen, als nur die, wer nach Rosalin Rogg auf diesem Posten folgen möge. Da lobe ich mir diese Intervention und kommt sie auch aus dem fernen Winsen an der Aller.
Transparenz ist erst dann hergestellt, wenn jeder Angehörige der WfbM die Herausforderungen einer der UN-BRK verpflichteten Transformation als eine öffentliche politische Aufgabe verstehen lernt. Nur ein im Austausch mit der Zivilgesellschaft und im Lichte der Öffentlichkeit errungene Transformation bietet Sicherheit gegen Rückschläge und Restauration. Das Marketing der alten WfbM jedenfalls, hat mit Rosalin Rogg wohl ihren schärfsten Ausdruck gefunden und ist mit ihr untergegangen. So jedenfalls hoffe ich noch auf ein gutes Ende.
Die Duisburger WfbM Krise zeigt auf das Schärfste, das eine zivilgesellschaftliche Beaufsichtigung durch einen Aufsichtsrat, bestehend aus Stadtverwaltung, Lebenshilfe und einem Verein, nicht das Vertrauen zurück bringen können, welches nunmehr zerstört ist.
Was wir brauchen sind mehr Interventionen, denn die Zuständigen und Verantwortlichen haben versagt.
Von Rosa
Als betroffene Angehörige stimme ich Frau Maubach
vollumfänglich zu.
Nachfragen diesbezüglich in der MV werden unter Hinweis auf
die Beantwortung von Fragen mit dem Angebot auf ein persönliches Gespräch abgewiegelt. Ich habe in 30 Jahren in
der LH nicht erlebt, dass von anderen Eltern und Angehörigen
solche Fragen gestellt wurden. Auch weil von den Verantwortlichen, Vorstand und GF, deutlich vermittelt wird, dass man auf diese Fragen nicht nur öffentlich, sondern generell nur ungern eingeht.
Da wir die Versorgung u.a. durch Assistenzkräfte sicherstellen, bin ich sehr an Transparenz und "Zahlen" diesbezüglich interessiert.
Wenn die "virtuelle Denkwerkstatt" hierzu beitragen kann, sollten wir siei tatkräftig unterstützen.
Von Gisela Maubach
Die "zukunftsorientierten Werkstattfachleute" aus Winsen an der Aller sollten nicht vergessen, dass es sich bei dem "Gehaltsskandal" um eine NRW-Werkstatt handelt.
Was bei der geforderten Transparenz nämlich gänzlich fehlt, ist die Entgeltvereinbarung zwischen den rheinischen Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und dem LVR über die Entgelte in den rheinischen Werkstätten für behinderte Menschen.
Darin wird die "Jahrespauschale" und der "Einmalbetrag" pro leistungsberechtigter Person festgelegt.
Zusätzlich der Investbetrag (Substanzerhaltungspauschale) und die Vergütung für die Aufwendungen nach § 10 Abs. 2, 2. Halbsatz WVO, die je nach Art und Schwere der Behinderung sehr unterschiedlich ausfällt.
Für Menschen der "Fallgruppe C" (hoher Betreuungsbedarf) wird da etwa das 7-Fache (!) von den Beträgen der "Fallgruppe A" (geringer Betreuungsbedarf) gezahlt.
Weder die Menschen mit Behinderung noch deren Angehörige (im Fall von gesetzlicher Betreuung) werden jemals über die Höhe derjenigen Beträge informiert, die für sie an die Werkstatt gezahlt werden.
Warum nicht?
Wenn schon Transparenz gefordert wird, dann sollte doch auch ersichtlich sein, wie viel pro Person - und zwar getrennt nach Art und Schwere der Behinderung - an die Werkstatt gezahlt wird.