7.000 behinderte Menschen dürfen in Hessen nicht wählen
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: omp
Frankfurt (kobinet) Mit Spannung wird auf die morgen stattfindende Landtagswahl in Hessen weit über die Grenzen Hessens hinaus aufgrund der bundespolitischen Brisanz geblickt. Wenn morgen die Bürgerinnen und Bürger Hessens zur Wahl schreiten, haben ca. 7.000 behinderte Erwachsene aus Hessen aber kein Stimmrecht. Die hessenschau des Hessischen Rundfunks hat diese Problematik aufgegriffen und beleuchtet das Thema aus verschiedenen Perspektiven. Denn in Bundesländern wie Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen wurde die von den Behindertenverbänden schon lange geforderte Aufhebung der Wahlausschlüsse schon vollzogen.

Von Dr. Theben
Zum Wahlrechtsausschluss generell heute folgende Reportage im Deutschlandfunk https://www.deutschlandfunk.de/bundesteilhabegesetz-kaum-engagement-fuer-die-rechte-von.1773.de.html?dram:article_id=431919
Dr. Theben
Von Raimund
Mit welchem geltendem Recht wird 7000 Menschen mit Behinderungen das Wahlrecht in Hessen verweigert? Welche Parteien haben diese Entscheidung getroffen?
Könnte man eine Verweigerung eines Bürgerrechtes, auch bei Wahlberechtigten mit Behinderungen (Einschränkungen) nicht auch als eine Diskriminierung von Behinderten, bzw. von Menschen mit Behinderungen bewerten, oder sind diese Menschen mit Behinderungen überhaupt nicht in der Lage zu erfassen, was wählen bedeutet?
Könnten diese keinen Stift halten und führen?
Inwieweit kann es hier Klärung mit betroffenen Menschen mit Behinderungen, mit deren Angehörigen, mit Betreuern und Behindertenverbänden geben?
Von Behindert_im_System
Fehlt nur noch die Aussage, mit den fehlenden 7000 Stimmen, wäre Thorsten Schäfer Gümbel am Ziel und die SPD gerettet.
Um 18.01 Uhr beginnt die Schönrederei, alle klopfen sich wieder auf die Schultern und der Wähler darf sich sicher sein, "Wir schaffen Dass", das alles den Bach runtergeht und auf uns ist wie immer kein Verlass.