Barrierefreie Schulneubauten in Berlin gefordert
Veröffentlicht am von Andrea Schatz
Bild: Privat
Berlin (kobinet) Bezugnehmend auf die kobinet-Nachricht vom 13.12.2018, wonach die Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie beabsichtigt, bei künftigen Schulbauten aus wirtschaftlichen Gründen nur vereinzelt Aufzüge einzubauen, wandte sich Arnd Hellinger, einer der Sprecher der LAG selbstbestimmte Behindertenpolitik DIE LINKE, am 13.12.2018 in einem Brief an die Berliner Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Christine Braunert-Rümenapf.
Er bittet sie nachdrücklich, sich gegenüber den zuständigen Stellen des Senats bzw. der Wohnungsbaugesellschaft HOWOGE für eine vollständige Barrierefreiheit aller neu zu errichtenden oder zu sanierenden Schulgebäude zu engagieren. „Die entsprechende Zielvorgabe ist hierbei verbindlich in Schriftform zu fixieren.“, fordert Hellinger.
Vor dem Hintergrund der geltenden völker-, verfassungs- sowie landesrechtlichen Vorgaben, welche allen Kindern bzw. Jugendlichen mit und ohne Behinderung ein Recht auf Gleichstellung sowie inklusive Beschulung zubilligen, könne der Verzicht auf eine vollständig barrierefreie Gestaltung der Schulen nicht nachvollzogen werden. „Sie führt zu Unsicherheiten und schafft Raum für fortgesetzte Diskriminierung. Dies kann nicht hingenommen werden.“, betont Hellinger.
Deshalb hat er es auch nicht bei einem Brief an die Landesbehindertenbeauftragte bewenden lassen, sondern zugleich eine Online-Petition beim Abgeordnetenhaus von Berlin eingereicht.

Von kirsti
@ Rosa
Danke für Ihre zustimmenden Worte. Das tut gut. Kurz zu unserer persönlichen Situation: Wir haben ebenfalls beide „Fälle“ in unserer Familie: Ein „Kind“ liegt inzwischen schwerstkrank und behindert im Pflegeheim, ein zweites klopft im „übertragenen“ Sinn an jede Tür, um Bildung zu erreichen. Bislang ohne großen Erfolg. Ebenfalls Weihnachtliche Grüße
Von Rosa
@ kristi
Völlige Zustimmung. Dies gilt - selbstverständlich - auch für diejenigen unserer Kinder, die sich äussern könnten, wenn man sie denn hören wollte. Auch wir haben diese Erfahrungen vor 30 Jahren gemacht bis zu dem gesundheitlichen Zustand heute, in dem nur noch rudimentäre Äusserungen möglich sind bis hin zum Lautieren: das "Wollen" ist noch da, das "Können" nicht mehr. Es ist einfach nur schrecklich nicht helfen zu können.
Sie, kristi, haben schon früher Horheimer, den ich vorher nicht kannte, zitiert. Das ist seitdem auch mein Spruch.
Weihnachtliche Grüsse
Von kirsti
Zur Barrierefreiheit von Schulen: Wenn diese Barrierefreiheit für alle Schulen gelten soll, dann würde ich mich freuen, wenn eine Abordnung sich einmal der „Barrierefreiheit“ der einzigen Schule, die sich als „inklusives grundständiges Gymnasium“ für Sehbehinderte und Blinde im gesamten Bundesgebiet rühmt, annehmen würde, der Carl-Strehl-Schule in Marburg, aus der so hervorragende Persönlichkeiten wie der heute geehrte Ottmar Miles-Paul als auch die ehemalige Beauftragte der Belange für Behinderungen der Bundesrepublik, Verena Bentele u.a. hervorgingen. Denn diese Schule liegt auf der Spitze eines Berges in Marburg. Sie ist weder für Rollstuhlfahrer barrierefrei zu erreichen noch ist sie für andere Behinderungsarten, als der Arten, Sehbehinderung und Blindheit, barrierefrei zu erreichen und eingerichtet. Mit der Folge, dass nur Sehbehinderte und Blinde, diese Schule ohne Schwierigkeiten absolvieren können. Alle anderen Behinderungsarten – auch in Kombination mit Sehbehinderung und Blindheit - bleiben aufgrund der räumlichen und sächlichen Gegebenheiten außen vor. Wenn man es ernst meint, dass vor dem Hintergrund der geltenden völker-, verfassungs- sowie landesrechtlichen Vorgaben, welche allen Kindern bzw. Jugendlichen mit und ohne Behinderung ein Recht auf Gleichstellung sowie inklusive Beschulung zuzubilligen ist, ist diese Exklusion aller anderen Behinderungsarten – außer Sehbehinderung und Blindheit – für die gesamte bundesrepublikanische Bildungslandschaft nicht hinzunehmen.