Inklusion statt Aussonderung
Veröffentlicht am von Franz Schmahl
Bild: DBR/ Franziska Vu
Berlin (kobinet) Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seit genau zehn Jahren geltendes Recht in Deutschland. „Wir sind immer noch die Weltspitze bei der Aussonderung", erklärt heute der Sprecherratsvorsitzende des Deutschen Behindertenrates, Horst Frehe. Er verweist auf die gleichbleibend hohe Zahl von Förderschüler*innen und die steigende Zahl der behinderten Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen. Frehe kritisiert außerdem, dass behinderte Menschen nach wie vor aus Kostengründen ins Heim abgeschoben werden können und private Anbieter von Waren und Dienstleistungen immer noch nicht zur Barrierefreiheit verpflichtet werden.
„Letzteres muss noch in dieser Legislaturperiode durch eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) oder des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) geändert werden", fordert Frehe. Außerdem bedürfe es sofort einschlägiger Masterpläne mit verbindlichen Zielen und Verantwortlichkeiten, um den Aussonderungstrend in Richtung Inklusion umzukehren. „Als DBR unterstützen wir mit unserer Expertise gerne jede Initiative, um Menschenrechtsverletzungen an behinderten Menschen in Deutschland zu reduzieren", so Frehe.
Unter behinderten Menschen habe die UN-Konvention eine unvergleichliche Aufbruchsstimmung ausgelöst, die nun bereits zehn Jahre lang anhalte, unterstreicht der Sprecherratsvorsitzende. „Die Wirkungen der UN-BRK als Empowerment-Konvention sind nicht zu übersehen: Behinderte Menschen fordern zunehmend selbstbewusst ihre Rechte ein und lassen sich nicht mehr als Bittsteller abspeisen", beschreibt Frehe seine Beobachtungen.

Von kirsti
Inklusion statt Aussonderung
„gleichbleibend hohe Zahl von Förderschüler*Innen“, „steigende Zahl der behinderten Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen“, behinderte Menschen, die aus „aus Kostengründen ins Heim abgeschoben werden“
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