Digitale Barrierefreiheit?

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

Alexander Ahrens
Alexander Ahrens
Bild: Franziska Vu

Berlin (kobinet) Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) kritisiert heute die geplante neue Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), weil künftig anspruchsvolle Bausätze ohne Bastelanleitung verschickt werden. Die einzuhaltenden Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit sollen zukünftig nicht mehr in der BITV 2.0 zu finden sein. Stattdessen soll nur noch auf Amtsblätter der EU verwiesen werden. Sowohl für Anbieter barrierefreier Inhalte als auch für deren Nutzer wäre keine Transparenz mehr gegeben, welchen technischen Standard man wie umsetzen müsse.

"Sollte dies so beschlossen werden, stellt diese Überarbeitung aus Sicht der ISL keine Beseitigung von Barrieren, sondern deren Zunahme dar. Das Thema digitale Barrierefreiheit wird dadurch zu einem ungeliebten Kind“, erklärt ISL-Pressesprecher Alexander Ahrens.

"Uns drängt sich schon der Eindruck auf, dass digitale Barrierefreiheit nicht gefördert, sondern erschwert und verhindert werden soll. Unter diesen Gegebenheiten ist es wirklich kaum jemandem zuzumuten, digitale Barrierefreiheit zu realisieren, so dass dazu nur einige wenige Spezialist*innen in der Lage sein werden.“

Heute endete die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme zur neuen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, für die die Verbände lediglich zweieinhalb Wochen Zeit hatten. Das mitgeschickte Dokument des BMAS war ein nicht strukturiertes Word-Dokument, das nicht als barrierefrei bezeichnet werden kann. Damit wird erneut gegen das Partizipationsgebot der UN-Behindertenrechtskonvention verstoßen.

ISL Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der BITV 2.0