Protest gegen den bayerischen Bezirk Unterfranken
Veröffentlicht am von Gerhard Bartz
Bild: ForseA e.V.
Hollenbach (kobinet) Mit einem offenen Protestbrief reagiert der Bundesverband Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen ForseA e.V. gegen Entscheidungen des Bezirks Unterfranken. Dieser ist an 36 Empfänger adressiert. ForseA kritisiert, dass sich der Bezirk weder vom Artikel 3 Grundgesetz noch von der Behindertenrechtskonvention beeindrucken lässt. In dem Brief wird anhand von fünf Beispielen geschildert, wie die dortige Sozialverwaltung den Umgang mit den Antragstellern pflegt.
Link zum offenen Brief

Von Wolfgang Ritter
Sehr geehrter Herr Bartz,
bekanntlich ticken die Uhren in Bayern etwas anders, was in Hollenbach zwischenzeitlich auch angekommen sein müsste? Natürlich ermuntert es den ein oder anderen immer wieder im Glauben an Recht und Gesetz dem Irrtum zu verfallen, er wäre gut beraten, wenn er mit Briefen, Eingaben, Petitionen, Zitaten aus dem Grundgesetz etc. zumindest versucht, den Bay. Amtsschimmel und dann noch den Bay. Bezirken, das Laufen beibringen zu können, wer das glaubt, der glaubt auch noch an den Weihnachtsmann.
Wenn es ihre Möglichkeiten gestatten, dann besorgen Sie sich die Kommentierung der Bezirksordnung in Bayern und schauen Sie sich den Artikel 48 besonders genau an, dann vergleichen Sie mit der realen Situation und Sie werden erkennen, Papier ist geduldig und endet meist dort, wo den Bezirken ihre Hoheitsgebiete beginnen, denn dann zählt das Ermessen der Behörde und nichts Anderes und da gibt es einiges, egal wie wir Menschen mit Behinderung es sehen wollen.
Vielleicht kritisiere ich manchmal etwas hart aber glauben Sie mir eins, wer sich in Bayern als mein Vertreter darstellt, sich aber gleichzeitig unter anderem über die Bezirke finanziert bzw. bezuschussen lässt, der kann nicht mein Freund sein egal wie sehr geworben wird. Die erneut von Ihnen geschilderten Schicksale zeigen uns doch, dass nicht unsere Gegner, sondern wir selbst versagt haben. Wenn zum 01.01.2020 ein Teil II dieses schlechten Bayerischen Teilhabegesetzes in Kraft treten kann, dann ist es wieder kein Grund zur Freude und glauben Sie mir, die welche mit Partys etwas feiern, wo es mit den Erkenntnissen nach 10 Jahren nichts zu feiern gäbe, sind die, welche auch aus unseren Reihen in den ganzen Jahren am Tropf der Bezirke in Bayern nicht schlecht gelebt haben.
Trotz allem Frust, schönes WE aus Mittelfranken!