Gleichstellungsgesetz heute im Hessischen Landtag

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Wappen Hessen
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Bild: Public Domain

Wiesbaden (kobinet) Für 19:49 Uhr ist heute die Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN über ein Zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes geplant. Nachdem der Gesetzentwurf am Montag in Zweiter Lesung behandelt und im Sozialausschuss beraten wurde, steht nach der heutigen auf 35 Minuten angesetzten Debatte die endgültige Abstimmung über das Gesetz auf der Tagesordnung des Hessischen Landtages. Dieses Gesetz, das eine längere Vorgeschichte hat und vor allem bei Behindertenverbänden auf Kritik stößt, sieht u.a. die Schaffung einer hauptamtlichen Stelle für eine/n Landesbehindertenbeauftragte/n vor.

"Das Ergebnis bleibt enttäuschend", betonte der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS) in einer Presseinformation. "Noch in der letzten Wahlperiode hat die Regierungskoalition ihren Gesetzentwurf zunächst einmal zurückgezogen, nachdem unter anderem der DVBS deutliche Kritik daran geübt hatte. In der Denkpause, die es eigentlich hätte geben können, ist aber offensichtlich nicht mit den Betroffenenverbänden gesprochen worden. Substantielle Veränderungen des Entwurfs sind nicht erkennbar. Blinde und sehbehinderte Menschen haben ein ganz besonderes Interesse an digitaler Barrierefreiheit, weil sie ihnen hilft, Lebensbereiche zu erschließen, die sonst verschlossen bleiben. Die Grundprinzipien der EU-Richtlinie müssen darum tatsächlich in Landesrecht umgesetzt und dürfen nicht dem Verordnungsgeber überlassen werden. Das betrifft etwa genau definierte Kriterien für Ausnahmeregeln und die Einrichtung einer Schlichtungs- und Überwachungsstelle. Digitale Barrierefreiheit im Sinne der EU-Richtlinie ist von entscheidender Bedeutung für die Teilhabe blinder und sehbehinderter Menschen, insbesondere am Berufsleben – sie sind auf verbindliche Regelungen und Durchsetzungsverfahren angewiesen", heißt es vonseiten des DVBS.

Konkret müsse das Hessische BGG die EU-Richtlinie zu barrierefreien Websites und mobilen Anwendungen umsetzen. Hier bediene sich die hessische Regierungskoalition der gleichen Taktik, die schon in der letzten Wahlperiode versucht wurde: "Man sucht den Ausweg über eine Verordnungsermächtigung – das heißt, die konkreten Regelungen werden nicht in einem Gesetz vom Parlament beschlossen, sondern später von den Ministerien, welche die Regeln auszuführen haben, selber formuliert. Ob man die Betroffenenverbände dann anhört, wird man sehen. Das macht der Politik die Arbeit leichter, aber den Menschen mit Behinderung das Leben schwerer", kritisiert der Verband.

"Das Hessische Behindertengleichstellungsgesetz ist ein ganzer Katalog von Projekten, der die Bedürfnisse von Menschen mit Beeinträchtigungen ernst nimmt und dem Abbau bestehender Barrieren und Benachteiligungsstrukturen dient. In einer mündlichen Anhörung im Mai stellten Behindertenverbände ihre Anregungen und ihre Kritik am Gesetzentwurf vor, betont die Sprecherin für Inklusion der Landtagsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Silvia Brünnel: "Ich möchte mich bei allen Angehörten herzlich für ihre Stellungnahmen bedanken. Wir haben ihre Anregungen sehr ernst genommen und teilweise in unseren Änderungsantrag eingearbeitet. Es geht um die Anerkennung aller Menschen als vollwertige Mitglieder der Gesellschaft, es geht um das Recht auf Bildung und Erziehung, das Recht auf Arbeit, auf Assistenz und Unterstützungsangebote.“

Die Frankfurter Rundschau berichtet u.a. über die Kritik der Opposition zur mangelnden Berücksichtigung der Vorschläge der Betroffenen und zur Unabhängigkeit der bzw. des zukünftigen hauptamtlichen Landesbeauftragten. Nach Ansicht des Grünen Landessozialministers Kai Klose handle es sich um ein "Rahmengesetz“, das nach Bedarf angepasst werden könne. Er sei froh, dass Hessen endlich die UN-Behindertenrechtskonvention erfülle, heißt es in der Frankfurter Rundschau.

Link zum Bericht in der Frankfurter Rundschau

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