Sozialgericht lehnt Gebärdensprachdolmetscher ab

Veröffentlicht am von Hartmut Smikac

Grafik zeigt Symbol für Deutsche Gebärdensprache (DGS)
Grafik zeigt Symbol für Deutsche Gebärdensprache (DGS)
Bild: DGS

Dresden (kobinet) Das Dresdner Sozialgericht lehnte kürzlich den Antrag zweier gehörloser Kinder auf Gebärdensprachdolmetscher in der Schule ab obwohl die Forderung auf den UN-Behindertenkonventionen basiert. Der 12-jährige Luis und die 10-jährige Lilly aus Freital besuchen die Förderschule für hörbehinderte Kinder in Dresden. In Fachkreisen ist seit längerem bekannt, dass die Lehrkräfte dort vorwiegend mit den Kindern sprechen. Je nach Kompetenz streuen Pädagoginnen und Pädagogen Gebärdenworte ein. In extra Förderstunden soll dann aufgeholt werden, was im Unterricht nicht vermittelt werden konnte. Die Schule sieht damit ihren Förderauftrag erfüllt.

"Das ist ein Skandal und mir werden die Hände gebunden. Meine Kinder können dem Unterricht nur bruchstückhaft folgen. Meine Tochter hat bei Wettbewerben bereits Preise gewonnen für ihre Gebärdensprachgeschichten. Wenn die Lehrer an der Gehörlosenschule nicht die Deutsche Gebärdensprache können, dann müssen einfach Gebärdensprachdolmetscher eingesetzt werden!", so der Vater der zwei Betroffenen René Mittländer. Er möchte, dass seine gehörlosen Kinder in vollwertiger Deutscher Gebärdensprache unterrichtet werden.

Gebärdensprache ist die Muttersprache der Kinder und voll verständlich für sie. Deutsch müssen die Kinder schriftlich lernen. Aber ohne eine Erklärung in Gebärdensprache behindert das derzeitige System die Kinder.

Nun wurde der Eilantrag der Kinder auf Gebärdensprachdolmetscher beim Sozialgericht in Dresden abgelehnt. Die Familie geht in Beschwerde und hofft auf eine positive Entscheidung beim Landessozialgericht in Chemnitz. Jede weitere Verzögerung bewirkt das Verpassen oder "Halbverstehen" schulischer Inhalte und damit die Behinderung von Bildungs- und Teilhabechancen für die beiden Kinder. Eine Elterninitiative macht auf den Sprachmangel für gehörlose Kinder seit vergangenem Jahr mit der Petition „ Gebärdensprache umsetzen - Bilingual, bimodal , endlich normal". aufmerksam. Eltern in Leipzig und Chemnitz sahen an den dortigen Förderschulen für ihre hörbehinderten Kinder ebenso die Wissensvermittlung gefährdet. Sie klagten für Gebärdensprachdolmetscher und bekamen Recht.

Das Sozialgericht Dresden hingegen sieht keinen Grund und keinen Bedarf für Gebärdensprachdolmetscher für die gehörlosen Geschwister in der Dresdner Schule und lehnte ab.

In Sachsen besuchen 293 Kinder mit Hörbehinderung die speziellen Förderschulen mit dem sogenannten Förderschwerpunkt Hören. Der Sächsische Behindertenbeauftragte Stephan Pöhler bestätigt, dass bislang in Sachsen keine Lehrkraft über eine vollständige Gebärdensprachkompetenz für die Unterrichtung gehörloser Kinder verfügt. 

Lesermeinungen zu “Sozialgericht lehnt Gebärdensprachdolmetscher ab” (2)

Von putzjakob

Gibt es dieses Urteil im Wortlaut wo nachzulesen?

Von Dagmar B

Beschämend , wie Deutschland die UN BRK ignoriert und die angemessene Bildung von behinderten Kindern verhindert.