Hauptamtlicher Behindertenbeauftragter in Hessen beschlossen

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

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Wiesbaden (kobinet) Was zum Beispiel in Baden-Württemberg, Bayern, Thüringen, Niedersachsen und in Rheinland-Pfalz schon seit vielen Jahren Standard ist, wird es nun bald auch in Hessen geben. Der Hessische Landtag hat am Abend das Zweite Gesetz zur Änderung des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes beschlossen, das vorsieht, dass auch Hessen zukünftig eine oder einen hauptamtlichen Behindertenbeauftragten bekommen soll. Damit wird eine Forderung umgesetzt, die von Behindertenverbänden schon lange erhoben wurde, wie kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul berichtet, der die Debatte vor Ort im Hessischen Landtag für die kobinet-nachrichten verfolgte.

Neben der hauptamtlichen Verankerung der oder des Landesbehindertenbeauftragten wurde auch die Position des Inklusionsbeirates in Hessen gestärkt und die Leichte Sprache sowie angemessene Vorkehrungen im Gesetz verankert. Auch wenn die Regelungen der Opposition aus SPD und LINKEN nicht weit genug gehen und die Behindertenverbände gerade im Hinblick auf die kommenden Regelungen des European Accessibility Acts die Änderungen nicht weit genug gehen und zum Teil noch durch Verordnungen geregelt werden müssen, könnte die Verabschiedung des Änderungsgesetzes für Hessen einige positive Veränderungen bringen. Gerade bei der Barrierefreiheit, aber auch bei der Kultur der Beteiligung und Sicherstellung der Partizipation behinderter Menschen gibt es in Hessen noch viel zu tun. Man darf also gespannt sein, wer zukünftig in das Amt des oder der hessischen Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen berufen wird. Die Zeit für eine selbst betroffene behidnerte Person, die die Selbstbestimmung behinderter Menschen verkörpert, ist in Hessen längst überfällig. So wie auch diese Gesetzesreform lange auf sich warten ließ.

Link zu den Dokumenten des Gesetzgebungsverfahrens