Bergfest bei Partizipationsprojekt zum Teilhabegesetz

Veröffentlicht am von Hartmut Smikac

Logo des Netzwerk Artikel 3
Logo des Netzwerk Artikel 3
Bild: Rolf Barthel

Berlin (kobinet) Gestern konnte das im Rahmen des Partizipationsfonds nach dem Bundesbehindertengleichstellungsgesetz vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderte Projekt zur Förderung der Partizipation bei der Umsetzung und Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes Bergfest feiern. Zur Halbzeit des auf drei Jahre angelegten Projektes zog das NETZWERK ARTIKEL 3, bei dem das Projekt angesiedelt ist, eine Zwischenbilanz frei nach dem Motto "vieles getan, noch viel mehr zu tun, um die Teilhabe behinderter Menschen zu verwirklichen".

Behinderte Menschen und ihre Verbände haben hart für ein gutes Bundesteilhabegesetz gekämpft. Durch eine Vielzahl von Aktivitäten konnten im Gesetzgebungsprozess noch 68 Änderungen bei der Verabschiedung im Deutschen Bundestag erreicht werden. "Dafür haben wir uns angekettet, in Käfige gesperrt, sind in die Spree frei nach dem Motto "Die Teilhabe geht baden" gesprungen und haben eine unheimlich intensive Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit betrieben, um Einschränkungen der Teilhabe behinderter Menschen zu verhindern und Verbesserungen zu erreichen", blickt Ottmar Miles-Paul, Koordinator des Projektes, zurück. "Da ist es auch nur konsequent, dass sich behinderte Menschen nun auch intensiv in die Umsetzung und Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes einmischen." Die Förderung des Projektes aus dem Partizipationsfonds hat dafür einen kleinen Rahmen geboten.

"In den letzten 18 Monaten haben behinderte Menschen an unheimlich vielen Sitzungen teilgenommen und ihre Sichtweise zur Teilhabe behinderter Menschen eingebracht. Immer wieder mussten wir uns dafür in die Untiefen der gesetzlichen Regelungen und der Praxis in ganz unterschiedlichen Bereichen der Behindertenpolitik und -arbeit einarbeiten, um auf gleicher Augenhöhe bei Besprechungen agieren zu können", betont Ottmar Miles-Paul. Und dies werde sich in der zweiten Hälfte des Projektes noch intensivieren, denn zum 1. Januar 2020 tritt sozusagen die große Reform der nun im Bundesteilhabegesetz verankerten Eingliederungshilfe in Kraft. "Dabei gilt es dafür Sorge zu tragen, dass die Teilhabe behinderter Menschen verbessert und der bürokratische Aufwand gering gehalten wird. Die Baustellen dafür sind vielfältig: Rahmenverträge müssen in den einzelnen Bundesländern beschlossen und umgesetzt werden, die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung muss langfristig gesichert werden, die Trennung der Leistungen für Unterkunft und Verpflegung von den Unterstützungsleistungen für behinderte Menschen muss im Sinne der Inklusion erfolgen und vieles, vieles mehr."

Link zu Informationen zum Bundesteilhabegesetz und zum Projekt unter www.teilhabegesetz.org