Sozialgesetzbücher ändern

Veröffentlicht am von Hartmut Smikac

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Berlin (hib/kobinet) Nach einer Information  des Pressedienstes "heute im Bundestag" hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Neunten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX und SGB XII) und anderer Rechtsvorschriften vorgelegt. Mit diesem sollen gesetzliche Unklarheiten beseitigt werden, um den anstehenden Systemwechsel bei den Unterkunftskosten der besonderen Wohnform nach Paragraf 42a des SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) vorzubereiten.

Dieser Systemwechsel sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2020 Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen personenzentriert ausgerichtet sein sollen und es keine Unterscheidung mehr nach ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen mehr geben soll. Ferner regelt der Gesetzentwurf noch technische Korrekturen unter anderem im Bundesversorgungsgesetz (BVG), in der Kriegsopferfürsorgeverordnung (KFürsV) und im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) bezüglich der Regelungen des Bundesteilhabegesetzes.

Dieser Gesetzentwurf der Bundesregierung ist hier nachzulesen.