Prinzipien der Inklusion auf Werkstätten übertragen

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

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Hamburg (kobinet) Wie können Prinzipien der Inklusion auf die Werkstätten für behinderte Menschen übertragen werden? Diese Frage stellte sich einem Bericht des Newsletters 53° NORD zufolge der Kongress der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen (LAG WfbM) Hamburg, der diese Woche stattfand.

Hierfür wurden dem Bericht des Newsletters zufolge eine Reihe von Antworten gefunden:

Für Angestellte und Beschäftigte müssen gleiche Regeln gelten. Konkret bedeute dies zum Beispiel, dass sich    Werkstätten neutrale Namen geben und auf einen diskriminierenden Sprachgebrauch wie "behinderte Mitarbeiter" verzichten. Der Werkstattrat und der Betriebsrat sollen zu einem Gremium zusammen wachsen. Warnende Stimmen erinnerten während des Kongresses allerdings daran, dass die Interessen der beiden Gruppen nicht immer identisch sind. Zudem sollen alle Privilegien nach dem Motto Niemand soll auf einem schlechteren Stuhl sitzen als der Werkstattleiter abgeschafft werden.

Werkstattbeschäftigte sollen aber auch im Rahmen ihrer Möglichkeiten Verantwortung für Produktionsabläufe, die bisher den Gruppenleitern vorbehalten sind, übernehmen. Am Change-Management von Werkstattstrukturen und -angeboten sollen alle beteiligt werden, zum Beispiel über eine gemeinsame Zukunftswerkstatt, deren Ergebnisse Richtschnur für die Entwicklungsprozesse der nächsten Jahre ist. Statt der üblichen Förderplanung sollen die Werkstätten eine Personalentwicklung analog zum Angestelltenbereich beiten, die nicht auf die Gesamtpersönlichkeit, sondern begrenzt auf berufliche Entwicklungen bezogen ist. Ein Zusatzvorschlag sieht vor, dass an den Entwicklungsgesprächen der Gruppenleiter auch ein Beschäftigter mit Behinderung beteiligt ist.

Als Forderungen an die Gesetzgebung wurde dem Bericht zufolge genannt, dass die Werkstattbeschäftigten Arbeitsverträge erhalten und durch Umschichtungen von Leistungsansprüchen ein auskömmliches Entgelt gezahlt wird. Außerdem wurde während des Kongresses eine stärkere Differenzierung und Vielfalt in den Werkstattangeboten diskutiert. Dies bedeute beispielsweise ein gezielteres Eingehen auf die Bedürfnisse besonderer Personenkreise ohne interne Schlechterstellung oder Separierung. Eine konsequente Ausrichtung auf die Gemeinde in Arbeitsangeboten und Kontakten sei zudem dringend nötig, heißt es in dem Bericht des Newsletters 53° NORD Agentur und Verlag, der ein Geschäftsbereich der Elbe-Werkstätten GmbH darstellt.

Lesermeinungen zu “Prinzipien der Inklusion auf Werkstätten übertragen” (4)

Von behindertenrecht

Pro Person rund 3000 Euro monatlich an die Werstatt und damit ist die Möglichkeit dessen, was im Einzelfall für einen Mitarbeiter bewilligt werden kann, ausgeschöpft .
Diese Praxis ist wirklich sehr sehr traurig .
Es führt zur Ungleichbehandlung, wenn nicht jeder behinderter Mensch, daß Geld das für ihn im Einzelfall bewilligt wird, selbst auf ein Konto erhält, um sich seine monatlichen Hilfen zur Teilhabe selbst auszusuchen und zu bezahlen . D.h. wenn er für die Verwaltung der Assistenzleistungen und Auszahlung, Unterstützung brauch, dann muss das im Antrag für persönliche Assistenz mit aufgenommen werden . Aber die notwendigen Hilfeleistungen direkt an die Werkstatt zu zahlen, sodaß die Werkstatt über die Gelder verfügt, ist unfair und in keinen "normalen" Unternehmen zweckmäßig .

Von Gisela Maubach

@ "behindertenrecht": Zu Ihrem folgenden Zitat möchte ich hier Stellung nehmen: "Werstätten sollten sich daher, ebenso wie Schulen, auf persönliche Assistenz einstellen und die Kostenträger diese auch bewilligen . Dann gibt es keine große "Gruppen" oder Klassen mehr, die allein mit einen Lehrer oder zwei Pflegern, z.B. 12 bis 21 Menschen betreuen." (Zitat-Ende) Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, fordern die Verbände im Rahmen der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe, dass auch die nicht arbeitsfähigen Menschen zukünftig in die "Werkstattförderung" einbezogen werden - so wie dies in NRW bereits praktiziert wird. In NRW werden Fallpauschalen gezahlt, und mir wurde seitens des Kostenträgers vorgerechnet, dass in der Fallgruppe C (Schwerstbehinderung) pro Person rund 3.000 Euro monatlich an die Werkstatt gezahlt werden. Zitat LVR: "Damit ist die Möglichkeit dessen, was im Einzelfall für einen Mitarbeiter bewilligt werden kann, ausgeschöpft." Nach dieser Darstellung sind für die Riesengruppen die Werkstätten selbst verantwortlich, indem ein Teil des zur Verfügung gestellten Geldes in andere Werkstatt-Bereiche fließt. Und wenn der "Mitarbeiter" - wie in diesem Fall - geistig schwerstbehindert ist, mit Windeln versorgt werden muss und keinerlei (!) sinnvolle Arbeit verrichten kann, ergibt sich die Frage, was für ein "Entgelt" dieser nicht-arbeitsfähige Mensch (gemäß der Darstellung in diesem Beitrag hier) erhalten sollte und durch welche "Umschichtungen von Leistungsansprüchen" dies erreicht werden könnte. Ein "auskömmliches" Entgelt wäre nämlich nur durch das Umschichten aus der Grundsicherung möglich, aber so deutlich wird das hier im Beitrag leider nicht konkretisiert. Die BAGüS schreibt im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe: "Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Fallzahlen und Ausgaben für Menschen mit Behinderung seit geraumer Zeit überproportional steigen. Der Bundesrat betont, dass diese Steigerungen drohen die Leistungsfähigkeit der Länder und Kommunen - trotz Entlastung bei der Grundsicherung durch den Bund - auf Dauer zu übersteigen. Entlastungen der Kommunen seien zwingend erforderlich." (Zitat-Ende) Wenn man das Prinzip der Inklusion auf die Werkstatt übertragen wollte, hieße das vor allem, dass man die Wahlfreiheit (Selbstbestimmung!) hätte, mit dem bereits zur Verfügung stehenden Geld eine selbst organisierte wirkliche Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Davon ist im vorliegenden Beitrag nichts zu erkennen.

Von behindertenrecht

Wenn behinderte Menschen bzw. Menschen mit Handycap
( welcher Mensch hat übringens kein Handycap ? ) persönliche Assistenz zur inklusiven Teilnahme brauchen, dann reicht es vorallem nicht aus, wenn diese Menschen ohne persönliche Assistenz zur Arbeit geschickt werden . Vorallem wenn sie als Nichterwerbsfähig " eingestuft" sind .
Kein Arbeitgeber könnte einen Menschen ohne persönliche Assistenz einen Arbeitsvertrag geben, wenn der Mensch ohne persönliche Assistenz die Arbeit gar nicht erledigen kann . Es wäre doch schon sehr von Vorteil, wenn Menschen die in der Werkstatt arbeiten und persönlich Assistenz brauchen - wie übrigens auch bei inklusiver Bildung - auch Assistenz bewilligt wird .
Damit würden Arbeitsplätze ( für Assistenz) geschaffen und Armut bekämpft, weil dann sicher auch der betreffende behinderte Mensch mehr leisten könnte - wenn auch nur Teilzeit - und dabei eigenes Einkommen erzielt, was ihm ohne Assistenz nicht möglich ist .
Jeders "normale" Unternehmen vergibt Arbeitsplätze nur entsprechend der "Ausstattung" und Leistung .
Inklusion gibts zwar nicht zum Nulltarif, aber stellt Gleichbehandlung her , was auch Sinn und Zweck der UN- Behindertenrechtskonvention ist .
Werstätten sollten sich daher, ebenso wie Schulen, auf persönliche Assistenz einstellen und die Kostenträger diese auch bewilligen . Dann gibt es keine große "Gruppen" oder
Klassen mehr, die allein mit einen Lehrer oder zwei Pflegern, z.B. 12 bis 21 Menschen betreuen .
Das vertraute persönliche Assistenz selbst gewählt werden darf ( Selbstbestimmung) und mit Pflege nichts tun hat, schafft weitere Unabhängigkeit .
INKLUSION ist Menschenrecht !

Von Gisela Maubach

Zitat aus dem Beitrag:
"Konkret bedeute dies zum Beispiel, dass sich Werkstätten neutrale Namen geben und auf einen diskriminierenden Sprachgebrauch wie "behinderte Mitarbeiter" verzichten."
Wie bitte?????
Habe ich den Begriff Inklusion bisher tatsächlich so sehr missverstanden, dass ich immer noch nicht begriffen habe, dass dort, wo ohne Selbstbestimmungsmöglichkeit (!) exkludiert wird, nur ein hübscher Name auf dem Briefkopf stehen muss, um diese Behinderteneinrichtung dann tatsächlich als Inklusion zu bezeichnen?