Recht auf Sparen bekräftigt
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: MSAGD RLP
Mainz (kobinet) Der Landesbehindertenbeauftragte von Rheinland-Pfalz, Matthias Rösch, und der derzeitige Vorsitzende der Arbeits- und Sozialministerkonferenz Alexander Schweitzer haben das Bestreben für die Schaffung eines zeitgemäßen Bundesteilhabegesetzes bekräftigt.
Aus Sicht des rheinland-pfälzischen Landesbehindertenbeauftragten Matthias Rösch muss das Bundesteilhabegesetz aus der Sozialhilfe herausgelöst werden. "Menschen mit Behinderungen erwarten eine Eingliederungshilfe, die Teilhabeleistungen ohne Anrechnung von Einkommen und Vermögen gewährt. Auch behinderte Menschen haben ein Recht auf Sparen, um für Familie, Alter und Notfälle vorzusorgen - ebenso wie nichtbehinderte Menschen. Dieser überfällige Schritt ist mir als Landesbeauftragter ein wichtiges Anliegen", erklärte Matthias Rösch.
Für den rheinland-pfälzischen Sozialminister Alexander Schweitzer muss der nächste Meilenstein zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention die Schaffung und Umsetzung eines Bundesteilhabegesetzes sein. "Das Gesetz muss in dieser Legislaturperiode verabschiedet und wirksam werden. Dafür setze ich mich als Vorsitzender der Arbeits- und Sozialministerkonferenz ein", betonte Alexander Schweitzer. "Gemeinsam wollen wir erreichen, dass eine inhaltliche Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe durch das Bundesteilhabegesetz die Selbstbestimmung und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen voranbringt. Mit der Beteiligung des Bundes an den Kosten von Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen soll auch eine Entlastung der Kommunen bei den Sozialausgaben erreicht werden."
In einem von der SPD und den Grünen eingebrachten Entschließungsantrag hat der rheinland-pfälzische Landtag vor kurzem u.a. beschlossen: "Menschen mit Behinderungen, die auf Eingliederungshilfe bzw. künftige Teilhabeleistungen oder ergänzende Leistungen wie die Hilfe zur Pflege zur gesellschaftlichen Teilhabe angewiesen sind, erhalten diese Leistungen ohne Anrechnung des eigenen Einkommens und Vermögens."

Von behindertenrecht
Menschen mit Behinderung erwarten keine Eingliederungshilfe mehr , seit Inkrafttreten der UN-BRK , sondern sie erwarten ALLE inklusive Teilhabeleistung .
An dieser Erwartung wird sich auch in Zukunft nichts ändern , weshalb das Eingliederungshilfegesetz insgesamt in Frage gestellt werden muss, seit die UN-BRK geltendes Recht ist .
Erst wenn die Teilhabeleistungen für ALLE gesichert sind, kann man an Vorsorge für Familie, Alter und "Notfälle" denken .
Kein Mensch kommt auf die Welt um eingegliedert zu werden, sondern gehört von Anfang an dazu und hat daher grundsätzliches Recht auf Teilhabe .
Dieses Menschenrecht war immer so, wurde für behinderte Menschen nur erstmals mit der UN-BRK vertraglich festgeschrieben, weil es vermutlich ohne Verträge nicht mehr geht UND nun muss man diese Verträge auch einhalten für ALLE .
Von Gisela Maubach
Zitat aus dem Beitrag:
Das Gesetz muss in dieser Legislaturperiode verabschiedet und wirksam werden. Dafür setze ich mich als Vorsitzender der Arbeits- und Sozialministerkonferenz ein", betonte Alexander Schweitzer.
Zitat-Ende
Sehr geehrter Herr Schweitzer,
als Vorsitzender der Arbeits- und Sozialministerkonferenz haben Sie leider immer noch nicht zu der geplanten Kindergeld-Streichung (= Streichung des Nachteilsausgleichs für diesen Personenkreis) Stellung genommen. Wie stehen Sie zu diesem Punkt im Ergebnisprotokoll der Arbeits- und Sozialministerkonferenz?