Mindestlohn in Werkstätten gefordert
Veröffentlicht am von Franz Schmahl
Bild: BSK
Berlin (kobinet) Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) beteiligt sich an den Aktionen zum Europäischen Protesttag für die Gleichstellung behinderter Menschen und fordert einen Mindestlohn in deren Werkstätten. Auf dem Jahrestreffen der Landesverbände und -vertretungen in Krautheim erklärte BSK-Bundesvorsitzender Gerwin Matysiak zu den 5.-Mai-Protestaktionen: „Die Forderung des Bundesverbandes lautet Mindestlohn in Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Die Untergliederungen werden dazu aufgerufen, bei ihren Aktionen vor Ort Unterschriften zu sammeln damit wir mit unserer Forderung bei den politischen Entscheidungsträger in Berlin Nachdruck verleihen können.“
In Berlin wird am 5. Mai unter dem Motto "Ohne Bundesteilhabegesetz keine Inklusion" im Regierungsviertel für Behindertenrechte demonstriert. Berliner und Teilnehmende aus anderen Bundesländern gehen auf die Straße, um gegen die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung und die Verweigerung ihrer Teilhabe am Leben mitten in der Gesellschaft zu protestieren. Der Aufruf des Berliner Behindertenverbandes, des Sozialverbands Deutschland im Land Brandenburg und der Bundesinitiative "Daheim statt Heim" wird von vielen weiteren Vereinen, Verbänden und einzelnen Personen unterstützt.
Vom Bundeskanzleramt führt der Demonstrationszug zum Brandenburger Tor, wo Infostände aufgebaut werden und eine Kundgebung stattfindet. Anlässlich ihres Jubiläums lädt die Aktion Mensch anschließend zu einem Café der Inklusion ein.

Von Gisela Maubach
Ergänzend zu Susanne v.E möchte ich "Raimund" ebenfalls einladen, uns zu besuchen bzw. uns anlässlich des Inklusionskongresses am 12./13.9. in Berlin zu treffen, um mir anschließend zu erklären, welche "Arbeit" mein geistig schwerstbehinderter Sohn verrichten könnte.
Eben gerade wurde er zum dritten Mal in dieser Woche mit Urin-getränkter Kleidung im Rucksack aus der Werkstatt nach Hause gebracht, weil es beim Wechseln der Windeln zu ungeplanten Ereignissen gekommen ist.
Während ihm selbst die Folgen seines Handelns nicht bewusst sind, wird meine Arbeit, die nötig ist, um diese "Folgen" wieder zu beseitigen und im Anschluss an die Werkstatt ein möglichst inklusives Leben zu ermöglichen, nicht ansatzweise mit einem Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde honoriert.
Von Susanne v.E
Es ist unfassbar, mit welcher Hartnäckigkeit geleugnet wird, dass in den Heilpädagogischen Gruppen der NRW Werkstätten Menschen ihren Tag fristen, die de facto arbeitunfähig sind, per Dekret aber als arbeitsfähig erklärt werden.
Entweder resultiert das daraus, dass aus finanziellen Gründen dieses System auf Biegen und Brechen erhalten werden soll, oder aus schlichter Ignoranz. Ich weiß nicht, was ich schlimer finde. Unser Sohn kann, wenn man die Situation mit klarem Menschenverstand betrachtet, nicht einmal ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen. Eine Tagesstrukturierende Maßnahme ist aber trotzdem nur in den Werkstätten möglich, weil das Geld gebunden ist, also wird einfach erklärt, er könne eine Arbeitsleistung erbringen. Das ist lächerlich und wird ihm und seinen Bedürfnissen in keiner Weise gerecht.
@ Raimund
Wenn Sie in diesem Zusammenhang Steven Hawkins als Beispiel dafür nehmen, dass eigentlich kein schwerstmehrfachbehinderter Mensch arbeitsunfähig ist , frage ich mich allen Ernstes, ob sie jemals eine "Schwebs" Gruppe einer Werkstätte gesehen haben.
Gerne lade ich Sie ein, unseren Sohn zu besuchen, sie können mir dann sicher auch erklären, wo bei ihm die Parallelen zu Steven Hawkins liegen.
Von Gisela Maubach
@ Raimund
Ihrer Darstellung ist zu entnehmen, dass Sie meine Beiträge nicht richtig gelesen haben, denn ich habe z.B. am 13. April 19:44 geschrieben:
„Bisher hat sich hier ja noch niemand gegen einen Mindestlohn in Werkstätten ausgesprochen, sofern die Betroffenen dafür auch eine Arbeitsleistung erbringen. Ich selbst plädiere zusätzlich für Selbstbestimmung, so dass jeder Mensch auch die Chance bekommen müsste, seinen Lohn auch außerhalb einer Werkstatt zu verdienen, falls er das möchte.
Die Frage ist nur, ob auch arbeitsunfähige Menschen einen Mindestlohn in den Werkstätten erhalten sollten.“
Ihre Frage, warum Behinderte denn keine Arbeitsleistung erbringen können, die einen Mindestlohn rechtfertigen würde, erübrigt sich daher, da sie bereits beantwortet ist.
Auch die Tatsache, dass Sie Stephen Hawking als Fallbeispiel aufführen, zeigt, dass Sie offensichtlich nicht zur Kenntnis nehmen können oder wollen, dass ich mit arbeitsunfähigen Menschen in Werkstätten diejenigen mit geistiger Schwerstbehinderung meine, denen man nicht das Attribut „arbeitsunwillig“ anheften kann (wie Sie es mir hier unterstellen), sondern es gibt tatsächlich Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung nicht arbeiten KÖNNEN – auch nicht mit der besten Assistenz.
Stephen Hawking, dessen Buch „Der große Entwurf“ zu meinem Lesestoff gehört, setzt sich übrigens auch im Bereich der Sterbehilfe sehr engagiert für Selbstbestimmung ein:
http://www.welt.de/gesundheit/psychologie/article120174917/Stephen-Hawking-fordert-Sterbehilfe-fuer-Todkranke.html
Wenn Sie in Ihrem Leserbrief die Frage stellen, was arbeitsunfähige Menschen den ganzen Tag in den Werkstätten machen, wäre diese Frage die alles entscheidende Frage bei Einrichtungsgebundenheit der Eingliederungshilfe für diese Menschen.
Bisher werden diese Menschen nur in NRW in Werkstätten „untergebracht“. In anderen Bundesländern existieren Tagesförderstätten, und der Anteil der Menschen, die dort statt einer Werkstatt eine Tagesförderstätte besuchen, beträgt über 20 Prozent.
Die Befürworter, die die Abschaffung der Tagesförderstätten auch in den anderen Bundesländern fordern, sind u.a. in den Reihen der Sozialhilfeträger zu finden, denn wenn es bundesweit keine Tagesförderstätten mehr geben würde, würden auch für diese 20 Prozent in den Werkstätten Rentenversicherungsbeiträge gezahlt, so dass nach 20-jähriger Zugehörigkeit zur Rentenversicherung ein Anspruch auf Rentenbezug besteht, der zur Kostenentlastung bei Wohnheimunterbringung eingesetzt wird – zu finden hier:
www.bagwfbm.de/article/345
Dort findet sich auch folgendes Zitat:
„Selbst der Bezug von Arbeitsentgelt in geringer Höhe führt zu Einsparungen in der Sozialhilfegewährung“!!!
Und weiter:
„Beurteilung aus der Sicht der Werkstatt:
Die anerkannte Werkstatt kann bei Übernahme der Kosten eine dem Hilfebedarf angemessene Betreuung und Förderung für schwerstbehinderte Menschen bieten und sicherstellen. Förderstätten, die bei der Werkstatt angegliedert und organisatorisch eingebunden sind, wie dies bei den meisten teilstationären Werkstätten/Förderstätten der Fall ist, können weiter geführt werden wie bisher. Die schwerstbehinderten Menschen verbleiben in ihrer gewohnten Umgebung unter den bisherigen Bedingungen.“
Da arbeitsunfähige Menschen in Werkstätten also unter den bisherigen Bedingungen wie in einer Tagesförderstätte verbleiben, stellt sich in der Tat die Frage: „Was machen diese dann den ganzen Tag dort?“
In den sogenannten heilpädagogischen Gruppen befinden sich meist eine zweistellige Anzahl von geistig schwerstbehinderten Menschen in einem Raum.
Es wäre sehr hilfreich, wenn Sie Ihre Anonymität aufgeben würden und diese Frage „was machen diese dann den ganzen Tag dort?“ auch bei anderen Inklusions-Themen vorbringen würden, denn die Eingliederungshilfe, die für einen Betroffenen der „Fallgruppe C“ in Höhe von etwa 2.200 Euro pro Monat an die Werkstatt gezahlt wird, ist per Gesetz an die Werkstatt gebunden . . . und bisher wird diese Einrichtungsgebundenheit leider noch nicht thematisiert.
Von Raimund
@Gisela Maubach
Wenn es in den Werkstätten Menschen gibt, die arbeitsunfähig sind, was machen diese dann den ganzen Tag dort?
Ich selber arbeite seit 13 Jahren in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankungen.
Dort arbeite ich im Bereich Elektromontage und Verpackung.
Neben Reparatur und Neumontage meterlanger Kabel, werden dort auch Kabelbäume gefertigt, die, so erklärte es uns unser Arbeitsanleiter als Nachrüstsatz für Polizei- und Feuerwehrautos verwendet werden.
Es werden auch Lampendisplays und mobile Zeiterfassungssysteme erstellt. Hierbei müssen die Kabel entsprechend miteinander verlötet werden. Dabei ist es schwierig, mit bleifreiem Lötzinn zu löten.
Warum sollten Behinderte denn keine Arbeitsleistungen erbringen können, die einen Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde rechtfertigen würde.
Ist die Arbeit von Behinderten, bzw. Menschen mit Behinderungen weniger wert, als die Arbeit Nichtbehinderter, bzw. Menschen ohne Behinderung?
Selbst der englische Astrophysiker Stephen Hawkins, der im Rollstuhl sitzt und nur den Kopf und die Augen bewegen kann, ist nicht. arbeitsunfähig, denn mit Hilfe eines Computers kann er sprechen und Schreiben. So hat er auch Bücher über die Astronomie und das Weltall geschrieben.
Menschen mit Behinderung, die in Behindertenwerkstätten arbeiten, sind nicht weniger arbeitswillig und leistungsfähig, als Menschen ohne Behinderung, die in normalen Werkstätten, bzw. Unternehmen arbeiten.
Wie würden Sie dann arbeitsunfähig beschreiben, allenfalls gibt es je nach Art und Schwere der Behinderung , bzw. körperliche Einschränkung, auch Einschränkungen bei der Arbeit, aber als gänzlich arbeitsunfähig würde ich das nicht bezeichnen wollen (siehe Stephen Hawkins).
Vielleicht wissen viele nicht, was Menschen mit Behinderungen in Behindertenwerkstätten leisten?
Von EK
@Inge Rosenberger
Ich habe Verstaendnis fuer die Frustration, die allerdings viele behindertenpolitische "Rand"-Bereiche betrifft, da sind Sie nicht die Einzigen. Unzaehlige Missstaende haben nicht die Lobby die sie dringend verdienen wuerden, da sie aus der gesellschaftlichen Wahrnehmung verbannt sind, z.B. die Situation alter Menschen in Behindertenheimen, die zunehmende Zahl behinderter Obdachloser oder das Elend behinderter Fluechtlinge in Deutschland.
Trotzdem profitiert jeder von den Bemuehungen anderer behinderter Menschen. Sie alle nutzen hier z.B. ein vielgelesenes Forum, dessen Existenz ehrenamtlichem Einsatz zu verdanken ist. Auch die Existenz der Behindertenrechtskonvention selbst, von der Sie alle profitieren, ist dem Kampf anderer zu verdanken.
Wenn nun Bewegung in die "Werkstattslandschaft" kommt, ist durchaus anzunehmen, dass Sie auch hier profitieren, insbesondere dann, wenn Sie sich mit Ihren Anliegen anschliessen.
Von behindertenrecht
@ sabine Wendt
Danke für die Information . So fair habe ich die Franzosen und Niederländer auch eingeschätzt .
Von Gisela Maubach
@ sabine wendt
Bisher hat sich hier ja noch niemand gegen einen Mindestlohn in Werkstätten ausgesprochen, sofern die Betroffenen dafür auch eine Arbeitsleistung erbringen. Ich selbst plädiere zusätzlich für Selbstbestimmung, so dass jeder Mensch auch die Chance bekommen müsste, seinen Lohn auch außerhalb einer Werkstatt zu verdienen, falls er das möchte.
Die Frage ist nur, ob auch arbeitsunfähige Menschen einen Mindestlohn in den Werkstätten erhalten sollten.
Wenn das so wäre, hätten wir momentan nämlich die absurde Situation, dass in allen Bundesländern, in denen Tagesförderstätten existieren, alle Menschen in diesen Tagesförderstätten vom Mindestlohn ausgeschlossen wären - nur in NRW nicht, weil in NRW keine Tagesförderstätten existieren und die nicht-arbeitsfähigen Menschen ebenfalls Werkstätten besuchen, wo sie in eigenen großen Gruppen unter sich betreut werden.
Fakt ist, dass jede Leistung, die einrichtungsgebunden gezahlt wird (und im vorliegenden Fall hätten diese schwerstbehinderten Menschen außerhalb einer WfbM nie eine Chance auf irgendeinen "Lohn"), dem Gedanken der Inklusion widerspricht und es nicht hingenommen werden kann, dass die Exklusion dieser Menschen immer weiter fortschreitet.
Von sabine wendt
Ein Blick über die Grenzen lohnt sich beim Thema Mindestlohn in Werkstätten: Sowohl in Frankreich als auch in den Niederlanden gitl der Mindestlohn (mit geringen Modifikationen) auch in den Werkstätten, und wird vom Staat subvenioniert. Und das schon seit Jahrzehnten.
Von Inge Rosenberger
@ EK: Das Solidaritätsprinzip basiert auf Gegenseitigkeit!
Ich habe lange Zeit für jede Forderung und Petition im Sinne behinderter Menschen lobend geworben und im Gegensatz dazu vergeblich auf Solidarität gehofft, wenn es um Forderungen für schwerstbehinderte Menschen wie meine Tochter ging.
Ich kann und mag diese Forderungen deshalb nicht mehr unterstützen, so lange meine Tochter von diesen Forderungen grundsätzlich nicht mal einen minimalen Vorteil, sondern ausschließlich Nachteile zu erwarten hat.
Meine Solidarität ist erschöpft!
Von Susanne v.E
Diese Forderungen sind doch schon (längst) gestellt und waren auch hier schon des öfteren zu lesen:Personenzentrierte, nicht einrichtungsgebundene, Eingliederungshilfe,auch für schwerstbehinderte Menschen und keine Streichung des Kindergeldes.
Wir hoffen auf Solidarität.
Von EK
Was an dieser Diskussion wirklich stoert, ist die Zaghaftigkeit, berechtigte Forderungen zu unterstuetzen, weil man unrealistischerweise Nachteile fuer die eigene Betroffenheit befuerchtet. Oder glauben Sie im Ernst, die Politik wuerde Mindestlohn fuer arbeitsunfaehige Menschen beschliessen?
Wie schon (sehr weit) unten ausgefuehrt, muessen ALLE strukturellen Ursachen fuer Exklusion zugunsten selbstbestimmter Teilhabe reformiert werden. Die von Dagmar B. genannten "Rechtsgrundlagen" gehoeren dazu, sie waeren laengst vom Tisch, wenn Politik, Behoerden und Gerichte ihre Verpflichtungen aus der Behindertenrechtskonvention erfuellen wuerden.
Nochmal: warum nicht klare eigene Forderungen beitragen? Zusaetzlich, nicht in scheinbarem Widerspruch?
Von Inge Rosenberger
Obwohl ich eine absolute Verfechterin des Mindestlohnes bin, finde ich den Vorstoß in Bezug auf die Besucher von Fördergruppen und Förderstätten absurd (sinnvoller wäre m.E. der Mindestlohn für Landzeitarbeitslose).
Unsere schwerstbehinderten Töchter und Söhne erbringen nun mal definitiv keinerlei "wirtschaftlich verwertbaren" Leistungen. Aber anstatt ihnen die gleichen RECHTE (Wahlfreiheit des Arbeits- oder Beschäftigungsplatzes ohne Einrichtungszwang) zukommen zu lassen, sollen die betroffenen Familien zu einem weiteren gigantischen bürokratischen Hürdenlauf gezwungen werden und - nach der Regelbedarfsstufe 3 - weitere finanzielle Verluste hinnehmen müssen.
Es ist an der Zeit, dass Eltern endlich gehört und als Vertreter ihrer erwachsenen Töchter und Söhne in die Gespräche für die Umsetzung der geplanten Gesetze miteinbezogen werden.
Von Susanne v.E
@EK
Ich bin überhaupt nicht davon ausgegangen, dass Sie ein großer Selbsthilfeverband sind.
Ihre Einstellung, die Forderungen des Selbsthilfeverbandes seien gut
durchdacht, weil sie von einem großen Verband gestellt wurden, halte ich für leichtgläubig.
Deshalb ist die Frage danach, ob auch alle Behinderten bei den Überlegungen berücksichtigt wurden, nicht negativ, sondern berechtigt.
Man kann auch nicht aus dem Hinterfragen schließen, dass Inklusion blockiert werden soll. Ich bin ganz sicher, dass wir alle dafür sind, die Inklusionsbewegung zu unterstützen, aber die Forderungen und Bemühungen müssen eben die Bedürfnisse aller Behinderten berücksichtigen. Eine Bewegung,die eine Gruppe von Behinderten durch Ignorieren exkludiert, kann sich nicht Inklusion auf ihre Fahnen schreiben.
Ich habe fast ein wenig Verständnis dafür, dass man die schwert mehrfach behinderten Menschen bisweilen "vergisst", finden sie doch im Bewußtsein der Öffentlichkeit, auch bei den Selbsthilfeverbänden, so gut wie nie statt. Genau das muss sich aber ändern, deshalb das Hinterfragen.
Keine Inklusionsbewegung kann ernsthaft wollen, dass nur ein Teil der Behinderten von den Bemühungen profitiert, während eine andere Gruppe ausgeschlossen bleibt und unter Umständen weiter benachteiligt wird,falls als Gegenfinanzierung von Teilhabemöglichkeiten die Streichung des Kindergeldes geplant sein sollte.
Jetzt einmal eine ganz persönliche Schilderung, die nur zur Verdeutlichung dient:
Unser Sohn besucht keine Werkstätte, er ist bei der schlechten Betreuungssituation krank geworden. Eine Alternative zur Werkstätte gibt es nicht, obwohl zumindest theoretisch die Möglichkeit besteht. Sollten
auch die Menschen in den heilpädagogoischen Gruppen einen Mindestlohn bekommen, wird auch die kleinste Chance auf Entwicklung einer anerkannten"sonstigen Beschäftigungsstätte" zerstört. Das wäre schlimm. Unser Sohn hätte weiterhin nur die Auswahl zwischen Werkstätte, mit den bekannten Problemen, oder zu Hause zu bleiben. Da kann man nicht von Inklusion sprechen. Und das ganze soll wohlmöglich noch mit dem Kindergeld gegenfinanziert werden.
Da ist die Frage danach, ob auch an alle behinderten Menschen gedacht wurde ,durchaus berechtigt. Eine Antwort würde helfen. Weiteres Ignorieren nicht.
Von Gisela Maubach
Herzlichen Dank an Susanne v.E und Dagmar B für die Klarstellungen!
@ EK
Inklusion erreicht man nun mal nicht durch eine Mindestlohn-Zahlung an Menschen, die für diesen Lohn behinderungsbedingt gar keine Arbeitsleistung erbringen KÖNNEN. Sondern wie bereits wiederholt erklärt, würde es zu weiterer Exklusion derjenigen Menschen führen, für die die Werkstatt der einzige Ort wäre, an dem diese leistungslose Zahlung möglich gemacht werden soll.
Auch Vielfalt gehört zur UN-BRK, und um Inklusion zu erreichen, muss jeder Mensch mit Behinderung die für ihn notwendige Unterstützung erhalten - und zwar auf der Basis von Selbstbestimmung, wovon wir momentan meilenweit entfernt sind.
Für Menschen, die in Werkstätten wirklich arbeiten, halte ich eine Mindestlohn-Forderung für absolut gerechtfertigt.
Mir erschließt sich aber immer noch nicht Ihr Vorwurf von mangelnder Solidarität, wenn ich als Mutter eines Betroffenen (!) auf die Sinnlosigkeit einer Geldleistung hinweise, auf die er Ihrer Meinung nach ganz offensichtlich einen Anspruch haben sollte. Mit wem bin ich dann in Ihren Augen nicht solidarisch, wenn ich für arbeitende Menschen in den Werkstätten einen Mindestlohn für richtig halte - und für meinen eigenen Sohn nicht?
Und da Sie die Frage, ob der Mindestlohn auch für arbeitsunfähige Menschen gelten soll, immer noch nicht beantwortet haben, hält sich auch die Gefahr von Wiederholungen Ihrerseits doch sehr in Grenzen.
Von Dagmar B
Mir faellt es im Moment schwer,die Forderung des BSK nachzuvollziehen.
Koerperbehinderte Menschen sind nur zu einem extrem niedrigen Prozentsatz in Wfbm beschaeftigt.
Der von Frau Maubach beschriebene Personenkreis jedoch zu mehr als 20%,also deutlich mehr als koerperbehinderte Menschen.
Um sich dem Thema Lohn in Wfbm anzunaehern,muessen ja erstmal Grundsaetzlichkeiten geklaert werden.
Sind bei einer echten Lohnzahlung die behinderten Menschen weiterhin in einem arbeitnehmeraehnlichen Arbeitsverhaeltnis beschaeftigt?Oder sind sie dann Arbeitnehmer?
Ist der Auftrag der Wfbm weiterhin mildtaetig?
Aendert sich der Auftrag der Wfbm dahingehend,das das Angebot ein regulaeres Arbeitsverhaeltnis vergleichbar mit dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist?
Interessant ist daher das folgende Urteil:
http://openjur.de/u/566227.html
Zitat:
41 Der Betriebsrat hat die Auffassung vertreten, bei der Antragstellerin handele es sich nicht um einen Tendenzbetrieb. Er hat dazu behauptet, der Hauptzweck der Tätigkeit der Antragstellerin liege nicht mehr in der sozialen Aufgabe der Förderung der behinderten Menschen, sondern das Gesamtbild ihrer Tätigkeit entspräche zumindest zum überwiegenden Teil einer rein produktiven Tätigkeit
Das jedoch sieht die Wfbm anders:
58 Eine Werkstatt für Behinderte ist eine Einrichtung zur Eingliederung Behinderter in das Arbeitsleben. Ihr Zweck ist, Arbeitsplätze unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse der Behinderten zu schaffen, sowie geeignete Maßnahmen der Arbeitsförderung durchzuführen, die mittelbar oder unmittelbar der beruflichen Eingliederung Behinderter dienen.
und
Damit stellt die mit einer solchen Einrichtung angestrebte berufliche Eingliederung oder Wiedereingliederung der Behinderten in das Arbeitsleben eine Hilfeleistung am leidenden Menschen dar und hat einen karitativen Charakter.
Zitat Ende
Eine ernstzunehmende Forderung des BSK mueßte insoweit erstmal darlegen,auf welcher Rechtsgrundlage die Forderung gestellt wird.
Dabei sind vorrangig den Beduerfnissen der von Frau Maubach angesprochenen 20% Menschen mit schwersten Behinderungen Rechnung zu tragen.
Die Frage ist auch,wenn Wfbm normale Betriebe werden und die Mildtaetigkeit weg faellt,ob Menschen mit erheblichen Behinderungen dort ueberhaupt noch integrierbar sind,und im Umkehrschluß die Wfbm demnaechst auch fuer alle Langzeitarbeitslosen ohne Behinderung eine verpflichtende Alternative werden kann.
Bleibt noch die Frage,wo der Anreiz fuer die Wfbm sein sollte,die Arbeitnehmer in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln und gleichermaßen bleibt die Frage,was mit den Menschen passiert,fuer die Foerderung und nicht Arbeit der Schwerpunkt ist und bleibt.
Im Urteil ist nachzulesen,das es dabei um fast die Haelfte der Belegschaft der Wfbm geht.
So wie die BSK ihr Anliegen vortraegt ,kann man es entweder nicht ernstnehmen,oder die Beduerfnisse der auf Betreuung angewiesenen Menschen,die NICHT zu dem Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten koennen,werden wie gewohnt ignoriert.
Von EK
@Susanne v. E.
Ich bin nicht der grosse Selbsthilfeverband.
@Gisela Maubach
Welche Berechtigung hat die Anspruchshaltung auf Solidaritaet, wenn sie nicht umgekehrt gelebt wird?
Zu beiden: Meine Position ist weiter unten verdeutlicht, ich sehe keinen Sinn in Wiederholungen, frage mich allerdings, weshalb mir an dieser Stelle das Bonmot von Hubert Hueppe einfaellt "Wer Inklusion will, sucht Wege - wer sie nicht will,sucht Begruendungen"
@ behindertenrecht
Sie sind kein Kruemel sondern ein Kuchen aus besten Zutaten!
Von Susanne v.E
@EK
Auch ich finde die Frage danach, ob die Forderung eines Mindestlohns in den Werkstätten für alle Mitarbeiter gelten soll, sehr interessant. An sich müsste diese Frage ja ganz einfach mit ja oder nein zu beantworten sein, vorausgesetzt, der große Selbsthilfeverband hat die Forderung wirklich gut durchdacht.
Für die Menschen, die tatsächlich eine Arbeitsleistung erbringen, ist es sicher richtig, diese Forderung zu stellen. Leider bleibt aber nach wie vor die Frage: Was ist mit denen, die keine wirtschaftlich verwertbare Arbeitsleistung erbringen? Sollen sie auch einen Mindestlohn erhalten? Das würde tatsächlich bedeuten: keine Arbeitsleistung, aber Mindestlohn. Das würde jedem "normalen" Arbeitnehmer wohl schwer zu vermitteln sein. Hätte aber den Vorteil, dass sie weiterhin "Arbeitnehmer" sind und später Rente bekämen. Davon hätten sie zwar nichts, aber spätere Heimkosten würden dann aus anderen Töpfen mitfinanziert weden und die Kommunen nicht so belasten werden. Negativ ist, dass dadurch die Bindung der arbeitsunfähigen Menschen an die Werkstätten festzementiert würde und es keine Chance mehr auf eine Alternative zur Unterbringung in einer WfbM geben würde, weil niemand für "Nichtstun" auch noch einen Mindestlohn bezahlen würde.
Oder soll diese Forderung vielleicht doch nicht für die Menschen in den heilpädagogischen Bereichen gelten, weil sie tatsächlich keine Arbeitsleistung erbringen?
Dann müsste das klar gesagt und begründet! werden.
Schließt man sie von einer Mindestlohnforderung aus, dann entweder weil sie doch keine Arbeitnehmer sind, oder, weil man Arbeitnehmer eines Systems nicht gleich behandeln will. Ich gehe einmal davon aus, dass eine Ungleichbehandlung nicht gewollt ist, also bliebe nur als Begründung, dass der Status "Arbeitnehmer" vielleicht doch nicht passend ist. Dann müsste man die Existenzberechtigung der Heilpädagogischen Gruppen in den WfbM auf den Prüfstand stellen und darüber ernsthaft nachdenken Alternativen zuzulassen, die die individuellen Bedürfnisse der schwerst mehrfach behinderten arbeitsunfähigen Menschen besser berücksichtigen können.
Wenn der große Selbsthilfeverband die Forderung gut durchdacht hat, müsste er diese Überlegungen nachvollziehen können und könnte sich deutlich äußern.
Von behindertenrecht
Ich weiß das hier keiner niemand von Kuchen gesprochen hat, daß ich Krümel mich melden muss , aber das war mir wichtig !
Von behindertenrecht
Es ist sehr unfair, daß nichtarbeitsunfähige behinderte Menschen, seit Jahren entweder in Werkstätten oder Förderstätten gedringt werden, auf der Grundlage der Eingliedrungshilfe und somit auch seit Inkrattreten der UN-BRK keinerlei Inklusion erleben .
Das diese "Gruppe" von Menschen, dann noch dadurch ungleich behandelt werden, daß die Nichtarbeitsfähigen in "Werstattengruppen" Lohn erhalten, aber die Nichtarbeitsfähigen in "Fördergruppen" keinen Lohn , ist ohnehin rechtlich nicht nachvollziehbar .
Die Forderung nach Mindestlohn , kann in jeden Fall nur Arbeitsfähige Menschen betreffen, d.h. egal ob innerhalb oder außerhalb einer Werkstatt .
Die Forderung nach einkommens und vermögensfreie Teilhabeleistung, kann in keinen Fall einrichtungsgebunden berrechnet werden . Denn anderenfalls würden die nichtarbeitsfähigen Menschen, tatsächlich in den "Werkstattgruppen" oder "Fördergruppen" , ohne Lohn unter sich bleiben und ihre Teilhabeleistung nicht zur inklusiven Teilhabe nutzen können .
Von Gisela Maubach
@ EK
Wer "Gegenfragen" stellt, sollte den Anspruch auf eine Antwort dann auch selbst erfüllen.
Leider haben Sie die Frage immer noch nicht beantwortet, ob Ihre pauschale Forderung nach einem Mindestlohn für alle (!) Menschen innerhalb einer Werkstatt gelten soll - auch für diejenigen, die in heilpädagogischen Gruppen betreut und gepflegt werden und keine Arbeitsleistung erbringen können.
Wie ich bereits im Vorfeld geschrieben habe, beträgt der Anteil derjenigen, die in den anderen Bundesländern statt einer WfbM eine Tagesförderstätte besuchen (also keine wirtschaftlich verwertbare Leistung erbringen können), mehr als 20 Prozent! In NRW sind auch diese Menschen in Werkstätten untergebracht!
Für die Hauptprobleme dieser Menschen - Einrichtungsgebundenheit der Eingliederungshilfe und geplante Streichung des Kindergeldes - fehlt mit Ausnahme von Uwe Heineker und Arnd Hellinger bis heute jegliche Solidarität!
Und wenn die bisherige Einrichtungsgebundenheit (= Exklusion) für diese Menschen noch weiter gefestigt werden soll, indem sie ohne arbeiten zu können einen Mindestlohn bekommen sollen, auf den sie außerhalb einer WfbM nie eine Chance haben, dann ist das schon ein seltsames Verständnis von Solidarität, das hier anonym und ziemlich unsachlich eingefordert wird.
Daher nochmal die Frage, ob ein Mindestlohn auch bei Arbeitsunfähigkeit in den Werkstätten gezahlt werden soll?
Von EK
@Gisela Maubach
Da Sie offensichtlich nicht zu Solidaritaet mit der Forderung nach Mindestlohn in Werkstaetten in der Lage sind, ohne permanent Ihre eigene Situation dagegen zu halten, das Thema zu zerreden und kobinet-Leser offensichtlich fuer die Auskunft halten, hoffe ich, dass Ihnen als Akademikerin zu vermitteln ist, dass die Forderung eines grossen Selbsthilfe-Verbands hinreichend durchdacht sein duerfte. Das letzte Wort hierzu sei Ihnen aber unbenommen.
Von Gisela Maubach
@ EK
Ich bin grundsätzlich dafür, dass Menschen für ihre Arbeit entsprechend entlohnt werden müssten.
Leider bekomme ich als Akademikerin für die umfangreiche Betreuung und Pflege meines Sohnes neben meinem Teilzeit-Job auch nicht annähernd diejenige Entlohnung, die meine 7-Tage-Arbeit mit jeweils 24-Stunden-Verfügbarkeit und Bürokratie ohne Ende als Arbeitsleistung WERT (!) wäre.
Ich stimme mit Ihnen überein, dass schwer arbeitende Menschen grundsätzlich einen Mindestlohn erhalten sollten - unabhängig davon, wo sie diese Arbeit erbringen.
Ein Mindestlohn ohne (!) Arbeitsleistung, der ausschließlich in einer Werkstatt möglich wäre, würde meiner Meinung nach allerdings die Exklusion festigen.
Und wie beantworten Sie nun meine Frage, ob Ihrer Meinung nach in Werkstätten auch diejenigen Menschen einen Mindestlohn erhalten sollten, die keinerlei Arbeitsleistung erbringen können und dort in sogenannten heilpädagogischen Gruppen unter sich betreut werden?
Von EK
@Gisela Maubach
Gegenfrage: Wie stehen Sie selbst zu der Forderung schwer arbeitender behinderter Werkstattmitarbeiter nach einem Mindestlohn?
Koennen Sie sich damit solidarisieren?
Wie waere es, Ihre eigenen Forderungen hierzu konstruktiv zum Protesttag beizutragen?
Von behindertenrecht
Ich glaube "Mitarbeiter" auf den Papier, gibt es nur auf der Grundlage der Eingliederungshilfe und daran wird sich LEIDER auch nichts ändern, wenn die neuen inklusiven Teilhabeleistungen nicht für ALLE einrichtungsungebunden berrechnet werden . Denn nur die inklusiven Teilhabeleistungen bieten die Chance zur inklusiven Teilhabe , wenn man damit einrichtungsungebunden ist , unabhängig von Einkommen und Vermögen .
Denn wenn man das Kindergeld für Erwachsene in Frage stellt , dann muss man auch Lohn für Nichtarbeitsfähige in Frage stellen . Beides wird ja momentan ohnehin auf die Grundsicherung angerechnet, sodaß stets nur ein Existenzminimum zum Lebensunterhalt bleibt .
Es findet lediglich eine "Verschiebung" statt, deshalb sollte diese "Verschienung" auf Einrichtungsanrechnung von vornherein für ALLE verhindert werden, weil das ein MUSS ist für das Recht auf Inklusion für ALLE .
Von Gisela Maubach
EK hat geschrieben:
"Letztendlich bedeutet Inklusion die Abschaffung von Aussonderung in Sondereinrichtungen (z.B. Behindertenwerkstaetten)"
Richtig - das habe ich ja auch gar nicht bestritten, sondern aufgeführt, warum arbeitsunfähige Menschen mit Schwerst(mehrfach)behinderung bei einem Mindestlohn eher noch mehr an eine Werkstatt gebunden wären.
Und leider haben Sie immer noch nicht die wichtigste Frage beantwortet - nämlich ob die Forderung nach einem Mindestlohn für alle (!) Mitarbeiter einer Werkstatt gelten soll - auch für diejenigen, die nur auf dem Papier "Mitarbeiter" heißen, aber in der Realität in heilpädagogischen Gruppen unter sich bleiben und dort betreut und gepflegt werden???
Von EK
@Gisela Maubach
Letztendlich bedeutet Inklusion die Abschaffung von Aussonderung in Sondereinrichtungen (z.B. Behindertenwerkstaetten) . Einrichtungsgebundene "Foerderung" ist in vielen Bereichen ein unfairer Marktvorteil der Wohlfahrtsindustrie, die von Exklusion lebt. Dies trifft z.B. auch auf Pflegeheime zu, die als staatlich gefoerderte Verwahranstalten Profite an der Aktienboerse einfahren.All diese strukturellen Ursachen von Exklusion muessen zugunsten selbstbestimmter Teilhabe reformiert werden.
Die Forderung nach Mindestlohn in Werkstaetten ist vor diesem Hintergrund. eine Minimalforderung.
Von Gisela Maubach
@ EK
"Ihre Fragen sind erst der 2.Schritt hierbei. Zuerst muss klar sein, dass die Diskriminierung ein Ende hat." (Zitat-Ende)
Für mich als betroffene Mutter eines jungen Mannes, der in NRW eine Werkstatt besucht, obwohl er keinerlei verwertbare Arbeit leisten kann, ist die Frage, ob auch arbeitsUNfähige Menschen in Werkstätten einen Mindestlohn bekommen sollen, der allererste Schritt, denn wenn man eine Forderung aufstellt, sollte sie ja auch einen Sinn ergeben. Wenn es ohne Leistung keinen Mindestlohn gibt, kann ich darin auch keine Diskriminierung erkennen.
Für arbeitsUNfähige Menschen in den "heilpädagogischen" Gruppen zahlt der LVR bei hohem Personalmehrbedarf (Fallgruppe C) ca. 2.200 Euro monatlich an die WfbM, und weil die Werkstatt bei der Eingliederungshilfe die vorrangige Leistung für die Tagesstruktur ist, kann dieses Geld auch nicht für eine inklusive Betreuung verwendet werden.
Wenn ein arbeitsunfähiger Mensch nun also tatsächlich einen Mindestlohn in der Werkstatt erhalten sollte, obwohl er wirtschaftlich nichts Verwertbares leisten kann, sondern ununterbrochen betreut werden muss, würde für Menschen wie ihn der Begriff Inklusion noch mehr ad absurdum geführt als ohnehin schon.
Wer als arbeitsunfähiger Mensch in der Werkstatt einen Anspruch auf einen Mindestlohn hätte, ohne dafür irgendeine Leistung erbringen zu können, würde nie wieder ein Chance haben, aus der Werkstatt rauszukommen, denn außerhalb einer WfbM bekommt nun mal niemand einen Lohn für "Betreut-und gepflegt-werden-müssen". Und da aufgrund der Subsidiarität immer erst alle vorrangigen Leistungen in Anspruch genommen werden müssen, könnte diese Form von "Lohn" dazu führen, dass der Werkstatt-Platz z.B. bei der SGB-XII-Grundsicherung verbindlich vorausgesetzt wird.
Sorry, aber die Frage, ob wirklich ALLE Menschen - auch ohne arbeiten zu können - einen Mindestlohn bekommen sollen, ist natürlich als 1. Schritt zu beantworten, denn ansonsten müsste man die Existenz von heilpädagischen Gruppen in den NRW-Werkstätten überdenken.
Von behindertenrecht
Mindestlohn in Werstätten ist das Mindeste , was man auch bei dem neuen Teilhabegesetz erwarteten muss, weil sonst die Teilhabeleistungen in Werkstätten vermutlich höher sind als der Lohn den die Arbeiter dort erhalten .
Ergebnis : Armut trotz Teilhabe
Von behindertenrecht
BRAVO ! Endlich muss man sich auch Mal Gedanken über die "Ganztagsbeschäftigten" in den Förderstätten machen, die derzeit ohne Lohn und ohne persönliche Assistenz exklusiv unter sich bleiben .
Deshalb kann die neue bzw. erste in Kraftretende inklusive Teilhabeleistung in keinen Fall einrichtungsgebunden berrechnet werden, wenn damit das Recht auf Gleichbehandlung und Inklusion hergestellt werden soll .
Denn zu Lohn und Vermögen kommen Nichtarbeitsfähige Menschen ja wohl kaum, deshalb ist es für diese Menschen besonders wichtig das ihnen persönlich die Teilhabeleistungen zur Verfügung gestellt werden, mit denen sie sich persönliche Assistenz "suchen" können und somit auch die Möglichkeit haben, nichteinrichtungsgebunden mitten in der Gesellschaft teilhaben .
Vorallem kann man nicht davon ausgehen, daß sich gerade die behinderten Menschen die nicht für sich selbst sprechen können, Exklusion wünschen und sich dabei auch noch wohlfühlen , wenn Sinn und Zweck der internationalen Menschrechtsnorm , Inklusion für ALLE ist .
Von EK
Bravo! Das war ueberfaellig angesichts der menschenverachtenden Ausklammerung der Werkstaetten aus der Mindestlohndebatte.
@Gisela Maubach: Ihre Fragen sind erst der 2.Schritt hierbei. Zuerst muss klar sein, dass die Diskriminierung ein Ende hat. Immerhin werben Werkstaetten mit gleichwertiger Produktion.
Also Schluss mit Ausbeutung !
Von Gisela Maubach
Zum geforderten Mindestlohn in Werkstätten habe ich folgende Fragen:
Wie soll § 138 Abs. 2 SGB IX, wonach das Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsergebnis der Werkstätten zu zahlen ist, geändert werden?
Soll der Mindestlohn für alle (!) Menschen in Werkstätten gelten - also auch für Menschen mit Behinderung, die zweifelsfrei arbeitsUNfähig sind?
Während in NRW keine Tagesförderstätten existieren, beträgt der Anteil derjenigen Menschen zwischen 18 und 65 Jahren, die in den anderen Bundesländern anstatt einer WfbM eine Tagesförderstätte besuchen, über 20 Prozent. Sollen diese Menschen, die keine wirtschaftlich verwertbare Arbeitsleistung erbringen können, wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes auch einen Mindestlohn bekommen?
Da gemäß § 45 Nr. 3 SGB XII bei Aufnahme in einer Werkstatt ein Anspruch auf SGB XII-Grundsicherung besteht, wie hoch müsste dann ein Mindestlohn sein, damit er für die Betroffenen einen Sinn ergibt und nicht in noch mehr Bürokratie ausartet?
Wie soll dann mit der komplizierten Freibetragsberechnung (§ 82 Abs. 3 SGB XII) umgegangen werden?
Wenn seitens des Gesetzgebers eine weitere Freibetragsberechnung vorgesehen ist, weil ein zukünftiges Teilhabegeld auf die "Eingliederungshilfe" angerechnet werden soll, die an die Werkstatt gezahlt wird (bei hohem Personalmehrbedarf monatlich ca. 2.200 Euro), was hätte alles zusammen dann noch mit Personenzentrierung statt Einrichtungszentrierung zu tun?
Sollte der Mindestlohn in den Werkstätten auch in den 7 Wochen Urlaub weitergezahlt werden, die auch ein Mensch mit hohem Pflege- und Betreuungsbedarf in der WfbM zu nehmen hat und in denen er anderweitig betreut und gepflegt werden muss?
Wenn ein arbeitsUNfähiger Mensch in der Werkstatt einen Mindestlohn erhalten würde und irgendwann tatsächlich mal ein Selbstbestimmungsrecht ermöglichen würde, dass er mit Hilfe "seiner" personenzentrierten Eingliederungshilfe eine Alternative zur Riesen-Schwerstbehindertengruppe in der WfbM wählen dürfte, hätte er dann Pech, weil er außerhalb der Werkstatt ja nirgendwo mehr einen Anspruch auf "Lohn" hätte?
Von behindertenrecht
Warum wurden die Werkstätten beim Gesetz für Mindestlohn nicht direkt einbezogen, obwohl sie doch auch Arbeiter beschäftigen ???