Recht auf Sparen bekräftigt

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Matthias Rösch mit Rollstuhl
Matthias Rösch mit Rollstuhl
Bild: MSAGD RLP

Mainz (kobinet) Der Landesbehindertenbeauftragte von Rheinland-Pfalz, Matthias Rösch, und der derzeitige Vorsitzende der Arbeits- und Sozialministerkonferenz Alexander Schweitzer haben das Bestreben für die Schaffung eines zeitgemäßen Bundesteilhabegesetzes bekräftigt.

Lesermeinungen zu “Recht auf Sparen bekräftigt” (2)

Von behindertenrecht

Menschen mit Behinderung erwarten keine Eingliederungshilfe mehr , seit Inkrafttreten der UN-BRK , sondern sie erwarten ALLE inklusive Teilhabeleistung .
An dieser Erwartung wird sich auch in Zukunft nichts ändern , weshalb das Eingliederungshilfegesetz insgesamt in Frage gestellt werden muss, seit die UN-BRK geltendes Recht ist .
Erst wenn die Teilhabeleistungen für ALLE gesichert sind, kann man an Vorsorge für Familie, Alter und "Notfälle" denken .
Kein Mensch kommt auf die Welt um eingegliedert zu werden, sondern gehört von Anfang an dazu und hat daher grundsätzliches Recht auf Teilhabe .
Dieses Menschenrecht war immer so, wurde für behinderte Menschen nur erstmals mit der UN-BRK vertraglich festgeschrieben, weil es vermutlich ohne Verträge nicht mehr geht UND nun muss man diese Verträge auch einhalten für ALLE .

Von Gisela Maubach

Zitat aus dem Beitrag:

Das Gesetz muss in dieser Legislaturperiode verabschiedet und wirksam werden. Dafür setze ich mich als Vorsitzender der Arbeits- und Sozialministerkonferenz ein", betonte Alexander Schweitzer.

Zitat-Ende

Sehr geehrter Herr Schweitzer,
als Vorsitzender der Arbeits- und Sozialministerkonferenz haben Sie leider immer noch nicht zu der geplanten Kindergeld-Streichung (= Streichung des Nachteilsausgleichs für diesen Personenkreis) Stellung genommen. Wie stehen Sie zu diesem Punkt im Ergebnisprotokoll der Arbeits- und Sozialministerkonferenz?