Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz feierte Bergfest
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: BMAS
Berlin (kobinet) Am 10. Dezember tagte die von Bundesministerin Andrea Nahles eingesetzte hochrangige Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz zum fünften Mal und hat damit die Hälfte ihres Weges zurückgelegt. Vier weitere Sitzungen folgen noch in 2015. Dies teilte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit.
Mitglieder der Arbeitsgruppe sind Vertreterinnen und Vertreter der Behindertenverbände, die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, die Träger der freien Wohlfahrtspflege, die Fachkonferenz der Fachverbände für Menschen mit Behinderungen, die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und ihre Werkstatträte, die Bundesländer, die Kommunalen Spitzenverbände, die überörtlichen Sozialhilfeträger, die Sozialversicherungsträger und die Sozialpartner. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, soll in dieser Legislaturperiode mit einem Bundesteilhabegesetz die Eingliederungshilfe reformiert und die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen weiter verbessert werden. Unter der Gesprächsleitung der Parlamentarischen Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller werden in der Arbeitsgruppe mögliche Inhalte der Reform diskutiert und bewertet.
An der Sitzung vom Mittwoch nahm auch die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Andrea Nahles selbst teil und erklärte: "Ich bin allen Beteiligten sehr dankbar für das hohe Engagement und die tolle Mitarbeit an diesem zentralen Reformvorhaben. Die bisherigen Beratungsergebnisse bestätigen meine Einschätzung, dass in der Arbeitsgruppe das Fundament für eine gutes Gesetz gelegt wird. Ich wünsche mir, dass wir mit dem gleichen Schwung in 2015 weiterarbeiten. Mein Ziel ist es bis Ende des kommenden Jahres einen Regelungsentwurf vorzulegen."
In der Sitzung wurden mögliche Änderungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch, Aufgaben und Verantwortung der Länder und Träger sowie das Leistungserbringungs- und Vertragsrecht diskutiert. Die kommende sechste Sitzung findet am 20. Januar 2015 in Berlin statt.
Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz sind unter www.gemeinsam-einfach-machen.de öffentlich zugänglich dokumentiert.

Von Gisela Maubach
Zitat Andrea Nahles:
"Die bisherigen Beratungsergebnisse bestätigen meine Einschätzung, dass in der Arbeitsgruppe das Fundament für eine gutes Gesetz gelegt wird."
Vom Fundament für ein GUTES Gesetz hat sich die Arbeitsgruppe schon deshalb weit entfernt, weil in der 1. Sitzung noch erklärt wurde, dass die Leistungen sich am persönlichen Bedarf orientieren und in einem bundeseinheitlichen Verfahren personenbezogen ermittelt werden sollen.
Im Protokoll der 3. Sitzung ist u.a. folgendes zu lesen:
"Bayern (Herr Rappl) sieht eine Abschaffung von Tagesförderstätten für Menschen mit großem Eingliederungs- und Pflegebedarf kritisch, weil daraus dann ein nicht intendiertes Abschieben dieses Personenkreises in die Pflege resultieren könnte"!!!
Wie ein persönlicher Bedarf für diesen Personenkreis ermittelt werden könnte, wird von der AG mit keinem Wort thematisiert, sondern es läuten sogar alle Alarmglocken, wenn dort über eine "Senkung des Beitragsniveaus für alle Werkstattbeschäftigten" diskutiert wird!
Mittlerweile wird immer deutlicher, wer die großen Verlierer dieses Bundesteilhabegesetzes sein sollen . . .