Verena Bentele für unabhängige Beratung
Veröffentlicht am von Christian Mayer
Bild: Weibernetz
Kassel (kobinet) Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Verena Bentele, besuchte gestern Abend das Kasseler Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen in Kassel. Dabei trat sie dafür ein, dass die Potenziale behinderter Menschen in der Behindertenarbeit verstärkt genutzt werden und eine unabhängige Beratung von behinderten für behinderte Menschen durch das zu schaffende Bundesteilhabegesetz verstärkt gefördert wird.
Bei ihrem Besuch im Kasseler Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen informierte sich die Beauftragte vor allem über die Praxis der Beratung von behinderten für behinderte Menschen (Peer Counseling) und die Herausforderungen bei der Organisation Persönlicher Assistenz als wichtige Unterstützung für ein Leben behinderter Menschen mitten in der Gesellschaft. Diese Angebote werden vom Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter (fab) erbracht, der auch Träger des Zentrums für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen ist. Die aktuellen Themen in der Interessenvertretung behinderter Frauen, wie zum Beispiel das Thema Gewalt gegen behinderte Frauen und die Benachteiligungen in der Arbeitswelt spielten zudem eine Rolle im Gespräch mit dem bundesweit arbeitenden Weibernetz, das ebenfalls im Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen angesiedelt ist.
"Ich bin beeindruckt, was mit Hilfe der vielfältigen Erfahrungen und des know hows behinderter Menschen in den letzten Jahren in Kassel erreicht wurde. Viele Menschen, die sonst in Einrichtungen leben würden, leben mittlerweile in ihrer eigenen Wohnung oder bekommen die Unterstützung und Assistenz, die sie brauchen. Das Prinzip ist ganz einfach: Menschen mit Behinderung wissen selbst am besten, welche Möglichkeiten und Hilfsmittel für sie am geeignetsten sind - und können andere entsprechend gut beraten. Dieser intensive Austausch spart letztendlich auch Kosten, weil so beispielsweise die langjährige Suche nach geeigneten Hilfsmitteln entfällt", erklärte Verena Bentele nach dem Gespräch in Kassel.
"Was mich am meisten bei meinem Besuch des Kasseler Zentrums für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen beeindruckt hat, ist das Selbstbewusstsein dieser Menschen. Hier wird nicht lange darüber geredet, was alles nicht geht, sondern es wird nach Lösungen gesucht, wie etwas möglich gemacht werden kann. Diesen Geist des 'Empowerments', von Selbstbestimmung, erhoffe ich mir an vielen Stellen auf dem weiteren Weg zur Inklusion. Denn die Betroffenen selbst spielen eine zentrale Rolle, damit das große Ziel der Inklusion erreicht werden kann. Daher werde ich mich auch im weiteren Prozess der Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes dafür stark machen, dass die unabhängige Beratung verstärkt gefördert wird und die Rahmenbedingungen für die Persönliche Assistenz für behinderte Menschen verbessert werden."
Im Kasseler Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen in Kassel arbeiten über 45 Menschen mit ganz unterschiedlichen Behinderungen als fest angestellte Beschäftigte, die eine Reihe von Angeboten für behinderte Menschen koordinieren bzw. Projekte durchführen. Darüber hinaus beschäftigt der Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter (fab) über 350 AssistentInnen im Assistenzdienst, die dazu beitragen, dass behinderte Menschen selbstbestimmter leben können. Im freiRAUM des Zentrums finden darüber hinaus viele Veranstaltungen von behinderten und nichtbehinderten Menschen statt, die weitgehend von ehrenamtlich Engagierten organisiert werden.

Von Beamtenschreck
Hier kann man nur staunen, denn wissen tun wir es ja wie toll alles ist.
Zitat: Quelle - Stiftung LEBENSNERV
1 Stiftung LEBENSNERV. Allgemeine Informationen zum Peer Counseling
Definitionen des Peer Counseling
"Peer Counseling ist eine emanzipatorische Beratungsmethode, die sich immer an den Bedürfnissen und Erfordernissen der jeweiligen Ratsuchenden orientieren muß. Das bedeutet, daß wir ihre psychosoziale Situation in unsere Arbeit einbeziehen müssen, um Lösungswege zu entwickeln, die den persönlichen Kompetenzen der Ratsuchenden angemessen sind und nicht zur Überforderung oder Fremdbestimmung führen. Unsere Beratung sollte sie dazu befähigen, sich besser aus Versorgungsstrukturen von Familie und Fürsorge lösen zu können, um mehr Selbstbestimmung und Kompetenz für die Bewältigung ihres Alltags zu entwickeln. Darüber hinaus sollte unsere Beratung ganzheitlich orientiert sein, so daß die vielfältigen Unterstützungsangebote wirkungsvoller ineinander greifen können. (...)
Wir sollten uns immer darüber bewußt sein, daß wir als behinderte BeraterInnen positive Rollenvorbilder für die Ratsuchenden sind. Gerade dieser Aspekt des Peer Counseling kann einen intensiveren Austausch ermöglichen, denn durch unsere eigenen behinderungsbedingten Erfahrungen haben wir oft ein besseres, einfühlendes Verständnis für die Situation der Ratsuchenden."
Muss man dazu noch etwas sagen?
Wenn dann noch ein Mittelständiger Betrieb dabei herausspringt, welcher zum Wohle von uns behinderten Menschen den Mitbewerbern der Wohlfahrt etc. zeigt, auch wir können einiges, dann ist doch zumindest die Theorie bekräftigt.
Wie die Praxis ausschaut ist doch etwas anderes.
Keine Angst ich bin nicht neidisch, aber ich kann sehr gut unterscheiden wenn es darum geht, manche Seite mit einander zu vergleichen.
der Beamtenschreck
Von Gisela Maubach
@ lehmä
Die von Ihnen beschriebene Befürchtung, dass Menschen aufgrund eines erhöhten Betreuungsbedarfs in keiner Einrichtung und keiner Möglichkeit, die die Gesellschaft Nicht- Behinderten bietet, mehr teilhaben darf, ist in NRW bereits Realität.
Das ist in diesem Urteil nachzulesen:
http://openjur.de/u/670920.html
Dort ist in Abs. 107 zu lesen:
"Andererseits darf nicht übersehen werden, dass für Menschen, die die Voraussetzungen des § 136 Abs. 2 SGB IX nicht erfüllen, vom Gesetz ein besonderer Bereich zur Verfügung zu stellen ist, der in Nordrhein-Westfalen nicht besteht."
Und zur Tatsache, dass der behinderte Mensch nun wegen seines hohen Betreuungsbedarfs aus der Werkstatt rausfliegt, erklärt das Arbeitsgericht in Abs. 112:
"Dabei verkennt die Kammer nicht die besondere Situation insbesondere auch des Vaters des Klägers, der nunmehr erheblich belastet ist. Dies ist jedoch kein arbeitsrechtlich zu lösendes Problem und im Wesentlichen dadurch begründet, dass das Land Nordrhein-Westfalen keine Einrichtungen nach § 136 Abs. 3 SGB IX geschaffen hat."
Grundsätzlich spricht ja nichts dagegen, dass auch arbeitsunfähige Menschen einen Rechtsanspruch auf einen Werkstattplatz haben, aber solange dieser Platz vorrangig in Anspruch zu nehmen ist, wird aus dem Recht eine Pflicht, so keine Alternative mehr möglich ist, wenn jemand in so einer großen Schwerstbehinderten-Gruppe nicht mehr "tragbar" ist.
Würde diese Vorrangigkeit aufgehoben, so dass das Geld, das an die Werkstatt fließt, auch selbstbestimmt für eine andere Betreuungsform außerhalb der Werkstatt verwendet werden darf, wäre dies nicht nur für die Werkstätten ein Anreiz, ihr Angebot zu verbessern, sondern die Begriffe Selbstbestimmung und Personenzentriertheit kämen damit auch der Wahrheit etwas näher . . .
Von lehmä
P.S.
Zu meinem vorigen „Geschreibsel“ : ich will nicht allzu distanzlos/privat/ werden. Aber: den Preis, den wir, unsere Familie bezahlt hat, ist sehr hoch: Wir haben einen Sohn verloren! So wie es einmal die KG in ganz frühen Zeiten ausdrückte: „Sie buttern alles in Ihr behindertes ….!“
Von lehmä
Liebe Frau Maubach,
zu „Ausgrenzung“ statt „dividieren“ – dem stimme ich zu! Konkret beginnt jegliche Ausgrenzung aber schon viel niederschwelliger als es „Barrierefreiheit“ und weitere „behindertenfreundliche“ Projekte suggerieren wollen: Was nützt es einem potenziell vielleicht sogar irgendwann einmal/oder auch nicht „erwerbsfähigen“ behinderten Menschen, wenn diese (r) auf Grund nicht nur erhöhten Betreuungsbedarfs, sondern erhöhten Pflegebedarfs – den niemand außer den Angehörigen, Eltern leisten wollen - von vornherein auf Grund eben des erhöhten Pflegebedarfs von jeglichen Möglichkeiten der echten „Eingliederung“ bzw. Inklusion oder Teilhabe an Bildungsmöglichkeiten ausgeschlossen wird; so auch niemals, in keiner Institution, in keiner einzigen Einrichtung an den Möglichkeiten, die die Gesellschaft Nicht- Behinderten bietet, teilhaben darf. – Da schließt sich der Kreis: Der Pflegebedarf ist zu hoch!
Grüße
Von Gisela Maubach
@ rollidani
Ihre Darstellung kann ich in vollem Umfang unterstützen.
Problematisch sehe ich trotzdem die Tatsache, dass Einrichtungsträger in der AG Bundesteilhabegesetz über die zukünftigen Rahmenbedingungen mit-entscheiden.
Es ist kein Geheimnis, dass die NRW-Werkstätten von den Werkstätten der anderen Länder beneidet werden, weil die Tagesstruktur in NRW auch für arbeitsun(!)fähige behinderte Menschen Teilhabe am Arbeitsleben heißt, so dass die Werkstatt der einzig mögliche "Arbeit"geber ist - ohne Recht auf Selbstbestimmung für die Betroffenen.
Die Werkstatt-Vertreter, die auch in der AG Bundesteilhabegesetz sitzen, wünschen sich das NRW-System auch in den anderen Bundesländern, obwohl das Landesarbeitsgericht Düsseldorf bereits erklärt hat, dass von Werkstätten kein hoher Betreuungsbedarf gedeckt werden muss und dass im Werkstattverhältnis auch kein besonderer Kündigungsschutz nach § 85 SGB IX besteht.
Man kann also wegen eines zu hohen Betreuungsbedarfs aus der Werkstatt rausfliegen, und das Landesarbeitsgericht kommentiert das dahingehend, dass es nicht der Werkstatt "anzulasten" sei, dass im Land NRW keine Einrichtungen nach § 136 Abs. 3 SGB IX existieren!
Sollte es tatsächlich bundesweit zur Vorrangigkeit von Teilhabe am Arbeitsleben für arbeitsunfähige Menschen mit Behinderungen kommen, wäre Selbstbestimmung für diesen Personenkreis ausgeschlossen, so dass selbst die beste unabhängige Beratung für diese Menschen keine Selbstbestimmung mehr erreichen kann.
Von rollidani
unabhängige Beratung bedeutet unabhängig von den Interessen der Einrichtung. Bislang ist es doch so, dass viele Wohneinrichtungen ihre eigenen Berater haben. Diese machen sicher auch oft gute Arbeit, aber werden "ihre Leute" wohl kaum gegen die eigenen finanziellen Interessen beraten. Außerdem haben sie oft null Ahnung davon, dass und wie auch Menschen mit hohem Assistenzbedarf selbstbestimmt leben können usw. Deshalb finde ich trägerunabhängige Beratung im Sinne des Peer Counselings sehr wichtig.
Von Gisela Maubach
@ lehmä
Die Formulierung "dividieren" passt nicht so ganz, denn es handelt sich eher um Ausgrenzung, wenn die Benachteiligungen von Menschen, die sich behinderungsbedingt nicht selbst vertreten können, grundsätzlich nicht auf den Tagesordnungen erscheinen (z.B. einrichtungsgebundene Eingliederungshilfe ohne Bedarfsberücksichtigung, geplante Streichung des Nachteilsausgleichs Kindergeld etc).
Welchen Nutzen hat eine unabhängige Beratung für diesen Personenkreis, wenn bei der Erstellung der gesetzlichen Rahmenbedingungen die Interessenvertretung durch die Träger der Sondereinrichtungen erfolgt, die aufgrund des Interessenkonflikts natürlich nicht unabhängig sind?
Von lehmä
Noch eine kleine Anmerkung; wir sollten uns als Behinderte, Angehörige von Behinderten und Freunde wirklich nicht in unterschiedliche „Abteilungen“, „Hierarchien“ dividieren lassen. –Vielleicht ein hilfloser Appell!! – Trotz allem gab es mal eine „Krüppelbewegung“ (Franz Christoph, Udo Sierk…) – die auch keine Helden waren – aber bestimmt als unsere „Vorväter“ einiges erreicht haben. Auch den Blick erst überhaupt auf „die Behinderten“ gelenkt haben. Ich denke, da gäbe es trotz Differenzen und Hierarchien etwas, was uns alle verbindet (pathetisch, oder ???)
Von lehmä
Es sind noch nicht einmal so große Dinge, um die es geht: Wir führen gerade einen – wohl vergeblichen – Kampf gegen die notwendige „Einreibung“ bei Pilzbefall des Fußes und Anziehen von orthopädischen Schuhen in einer großen Institution zur „Teilhabe am Arbeitsleben“. Der Kämpfe gegen die „Sonderwelten“ und ihre Betreiber sind so viele und unterschiedliche…
Grüße
Von Gisela Maubach
A.Herrmann hat geschrieben:
"Sonderweltbetreiber beraten in ihrer Eigenschaft als Sonderweltbetreiber."
Richtig - und deshalb ergibt sich die Frage, warum die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen innerhalb der AG Bundesteilhabegesetz die Interessen derjenigen Menschen vertreten, die in ihren Sonderwelten untergebracht sind?
Warum hat bei diesem Interessenkonflikt noch niemand die Unabhängigkeit hinterfragt?
Von A.Herrmann
@Gerti
"Behinderte Berater beraten in ihrer Eigenschaft als Behinderte."
Zitat Ende
Sonderweltbetreiber beraten in ihrer Eigenschaft als Sonderweltbetreiber.
Raten Sie mal welche Beratung mir lieber ist.
Von Gerti
Es kann keine unabhängige Beratung geben, da Berater_innen stets auch (in eigener Sache) befangen sind. Behinderte Berater beraten in ihrer Eigenschaft als Behinderte.