Petition für Teilhabegesetz hat 20.000er Marke geknackt

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Logo der Petition zum Bundesteilhabegesetz
Logo der Petition zum Bundesteilhabegesetz
Bild: www.hearzone.net

Berlin (kobinet) Die von Matthias Keitzer aus Berlin bei openPetition eingestellte Petition "Teilhabegesetz Jetzt", mit der für ein gutes Bundesteilhabegesetz geworben wird, hat zum Jahreswechsel die Marke von 20.000 UnterstützerInnen geknackt. Gleichzeitig wurde die Laufzeit für die Petition bis zum 1. Mai 2015 verlängert. Dann sollte auch die Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz ihre Arbeit abgeschlossen haben.

"Gesetzliche Regelungen für die Verbesserung der Teilhabe behinderter Menschen sind gerade im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland längst überfällig. Bis Mitte 2015 soll das Bundesteilhabegesetz entwickelt und bis Mitte 2016 im Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Mischen Sie mit und treten Sie mit uns dafür ein, dass wir ein gutes Bundesteilhabegesetz bekommen, das die Selbstbestimmung, Teilhabe und Inklusion behinderter Menschen in den Mittelpunkt stellt", heißt es in der Petition mit Bezug auf die Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz unter www.teilhabegesetz.org.

Matthias Keitzer erhofft sich von der Petition u.a., dass dadurch die öffentliche Aufmerksamkeit und der Druck auf das von der großen Koalition auf Bundesebene versprochene und von den Bundesländern geforderte Gesetzgebungsverfahren für die Verbesserung der Teilhabe behinderter Menschen erhöht wird.

Link zur Petition

Lesermeinungen zu “Petition für Teilhabegesetz hat 20.000er Marke geknackt” (7)

Von Beamtenschreck


Liebe Freunde und Leidensgefährten,

das BMAS hat erneut eine Studie in Auftrag gegeben, auf welche dann der Herr Schmachtenberg eingegangen ist bei seinem Vortrag. Es reicht, wenn man sich die Rede des Herrn Dr. durchliest bei welcher man schon eine Richtung erkennen kann. Bei dieser Veranstaltung würde mich mal interessieren, wer da von unseren hochrangigen Vertretern anwesend war?

Rede von Dr. Rolf Schmachtenberg
Leiter der Abteilung „Teilhabe, Belange behinderter Menschen, Soziale Entschädigung, Sozialhilfe“
Perspektiven für eine Weiterentwicklung des BGG
anlässlich der Veranstaltung „BGG im Dialog“
Berlin, 16. September 2014
Redezeit: 20

Lieber Herr Keitzer,

glauben sie ernsthaft daran, dass hier zu unserem wohle mit einer Petition auch nur annähernd was erreicht werden kann?

Wer zeit hat kann sich die Evolution von knapp 600 Seiten mal durchlesen, aber ich bin der Meinung, dass die 20 min. von Herrn Dr. Schmachtenberg ( Referat ) voll ausreichen um zu erkennen, wo der Hase hinläuft.

Wolfgang Ritter

Von Gisela Maubach

Lieber Herr Keitzer,

Sie selbst haben beschrieben, dass das Forum behinderter Juristinnen und Juristen einen Entwurf für ein Gesetz zur sozialen Teilhabe vorgelegt hat.
In diesem Gesetzentwurf sind u.a. die Werkstatt-Regelungen (§§ 136 ff SGB IX) völlig unangetastet geblieben.
Momentan bedeutet das, dass in NRW unterhalb der Werkstatt kein Angebot für die Tagesstruktur existiert, und weil die Teilhabe am Arbeitsleben gegenüber der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft Vorrang hat, werden arbeitsunfähige Menschen mit geistiger Schwerstbehinderung in den Werkstätten in großen Gruppen untergebracht, wo sie in getrennten Räumen unter sich bleiben. Da diese Eingliederungshilfe Teilhabe am Arbeitsleben heißt, ist sie für arbeitsunfähige Menschen auch nicht als Persönliches Budget möglich.
Wenn schwerstbehinderte Menschen ihre Eingliederungshilfe für die Tagesstruktur nur für Einrichtungen verwenden dürfen, wo sie unter sich bleiben und an der Gesellschaft außerhalb der Werkstatt gar nicht teilnehmen dürfen, kann man sowas nur Exklusion nennen (wie sonst?).
Da die Werkstätten der anderen Bundesländer die NRW-Praxis gerne übernehmen möchten, müsste in den Gesetzenwurf auf jeden Fall noch das Selbstbestimmungsrecht aufgenommen werden, das auch diesen Menschen eine personenzentrierte und bedarfsorientierte Teilhabe ermöglicht - und zwar ohne Vorrang einer Einrichtung.

Lassen Sie uns doch dieses Ziel gemeinsam verfolgen, damit wir dann auch alle hinter dem Teilhabegesetz stehen können!

Von Sabine Fichmann

Mein Kommentar von 2o:.01 Uhr richtete sich an Herrn Keitzer.

Von Sabine Fichmann

Solange das Teilhabegesetz unter Kostenvorbehalt steht " es soll keine neue Ausgabendynamik entstehen", kann es nur durch eine Umverteilung der Finanzierung funktionieren.

Welche Personengruppen bei dieser Umverteilung auf der Strecke bleiben werden, ist hier bei kobinet ausgiebig nachzulesen, ebenso auf Ihrer Petitonsseite unter "Contra" oder unter den Gegenargumenten bei "Pro."

Insofern ist die Exclusion von Betroffenendeutlich erkennbar und ich nenne sie auch weiterhin so, solange eben nicht alle von einem Teilhabegesetz profitieren.
Sollten Sie die Aufforderung "Mischen Sie mit....." so gemeint haben, dass kritiklos "in ein Horn getutet" werden soll, habe ich Ihre Aufforderung allerdings falsch verstanden........

Von MatthiasKeitzer

@gerli @sabine fichmann
ich als erwerbsunfähiger schwerstbehinderte kann ihre lesermeinungen so nicht stehen lassen!
auch erwerbsunfähige, gerade die, schwerstbehinderte werden von dem neuen bundesteilhabegesetz profititeren!
ich respektiere ihre meinung, dass sie die petiton nicht unterstützen wollen, aber hören sie auf mit solch unsäglichen schlagwörtern wie exclusion zu arbeiten! das geht am thema vorbei und ist nicht wahrheitsgemäß und @gerli was soll ihre aussage entweder oder, welches menschenbild haben sie eigentlich?

Von Gerti

@ Sabine Fichmann
Guten Tag Frau Fichmann,
ich habe nicht unterschrieben und ich werde auch nicht unterschreiben aus dem Grunde, der von Ihnen genannt wurde.
Entweder für Alle lebensüwrdige Bedingungen oder für Keine/n.

Von Sabine Fichmann

Wer diese Petition unterschreiben möchte, sollte sich zuvor die Debatte dazu durchlesen. Auch dort haben einige Betroffene auf die durch das Teilhabegesetz, so wie in jetziger Form angedacht, entstehende Exclusion bestimmter Behindertengruppe aufmerksam gemacht.......
Wenn man dies will- unterschreiben. Wenn man allerdings ein gutes Teilhabegesetz auch für erwerbsunfähig Schwerstbehinderte will- kann man m. E. nicht unterschreiben....