Offener Brief an Arbeitsgruppenmitglieder

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

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Karlsruhe (kobinet) In einem offenen Brief an die Mitglieder der Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz nimmt das Netzwerk für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz (NITSA) Stellung zur Diskussion der Arbeitsgruppe zum Thema Assistenzleistungen und zur Einkommens- und Vermögensunabhängigkeit von Leistungen, die im November auf der Tagesordnung der Arbeitsgruppensitzung standen.

Darin bekräftigt das Netzwerk seine Forderung nach bedarfsgerechten Assistenzleistungen und die Abschaffung der Anrechnung des Einkommens und Vermögens. Eine detaillierte Bewertung der Arbeitspapiere zu TOP 1 und TOP 2 wurde dem Schreiben beigefügt.

Lesermeinungen zu “Offener Brief an Arbeitsgruppenmitglieder” (25)

Von Beamtenschreck

Sehr geehrter Herr Dr. Mück,

gestatten Sie mir ein Zitat aus ihrem Beitrag.

Zitat:

Ich sehe dies als wichtigen Schritt für ein gemeinsames Handeln, ein gemeinsames Streiten in der Sache mit den politisch Verantwortlichen an. Es liegt viel Arbeit vor uns - gehen wirs an!

Meine Frage an Sie lautet, mit wem sollten wir denn streiten?
Wäre nicht die Frage, wem können wir vertrauen, sinnvoller?
7,2 Millionen behinderte Menschen erhoffen sich jedes Jahr aufs neue, dass es in diesem Jahr besser wird und werden dann am Jahresende mit dem Satz ( es ist ein schwieriger steiniger weg ) abgespeist.

Solange wir Sonntagsredner mit unseren Schicksalen betrauen um in Demut zu bitten und zu betteln, doch dem gerecht zu werden was sie selbst seit einigen Jahren mit tragen und auch beschlossen haben, kann ich nur sagen, da gehört einiges ausgetauscht.

Wie sagt man immer, keiner sägt sich gern den Ast ab auf dem er sitzt, aber dann muss man sich auch die Frage gefallen lassen, wie bin ich auf den Ast gekommen und was war das verpflichtende Ziel in der Erfüllung der Aufgabe ein solches zu erreichen.

Mit gespaltener Zunge, kann ich weder überzeugen noch siegen.

Wolfgang Ritter

Von KMueck

Sehr geehrte Frau Maubach,
sehr geehrte Frau Rosenberg,
sehr geehrte Frau Beier,
sehr geehrter Herr Ritter,

ich kann gar nicht wirklich beschreiben, wie sehr ich mich über Ihre Reaktionen freue!

Ich sehe dies als wichtigen Schritt für ein gemeinsames Handeln, ein gemeinsames Streiten in der Sache mit den politisch Verantwortlichen an. Es liegt viel Arbeit vor uns - gehen wirs an!

@Frau Maubach: Falls ich Sie nicht erreiche, schreiben Sie mir doch an [email protected], dann können wir ja austauschen, wie wir uns persönlich kontaktieren können.

Viele Grüße,
Klaus Mück

Von Beamtenschreck


Liebe Freunde und Leidensgefährten,

mein Pseudonym - Beamtenschreck - mein Name und Alter -
Wolfgang Ritter und ich werde im Mai 65 Jahre alt. Man muss sich nicht verstecken, man muss aber auch nicht allem zustimmen was manchen so einfällt. Meine Meinung ist und bleibt die, dass wir viel weiter wären, wenn wir nicht immer wieder etwas neu erfinden würden.
Es mag sein dass der Föderalismus die Demokratie stärkt, aber es ist auch die Möglichkeit der Verwässerung von Fakten und Realität was manche nicht begreifen wollen. Nicht die Zukunft sollte unseren Weg ebnen, sondern die Ergebnisse welche seit zig Jahren nur zerredet werden und die dem einen oder anderen schon längst hätten ein Leben in Würde ermöglichen, können, wie es die Dichter, hier immer prophezeien, nur dann darf man nicht Wasser predigen und Wein saufen, dass passt nun wirklich nicht zusammen.

Wolfgang Ritter

Von Dagmar B

Hallo Herr Mück

Wir nutzen das PB schon seit Jahren problemlos einrichtungsungebunden.
Das das ,wie Frau Maubach es beschreibt, in NRW nicht möglich ist,hat mich sprachlos gemacht.
Insoweit kann ich nur hoffen,das die NRW Methoden nicht um sich greifen,sondern im Grundsatz demnächst alle notwendigen Leistungen überall in Deutschland einrichtungsungebunden als PB zur Verfügung stehen.Einschließlich einer Tagestruktur(nicht zu verwechseln mit Freizeit).
Ich würde jetzt auch gleichmal den § :
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__35a.html
da mit reinnehmen.

Ich freue mich daher,das Sie und Frau Maubach gemeinsam für diese Belange eintreten wollen.
Mfg.
Dagmar Beier(Ich bin das wirklich)

Von Inge Rosenberger

Sehr geehrter Herr Dr. Mück,
ich freue mich sehr über diesen Kontakt und ziehe mich (mangels Zeit und Energie) aus dieser Diskussion zurück. Frau Maubach hat in jeder Hinsicht mein Vertrauen und meine Unterstützung. Sollten Sie trotzdem noch Fragen an mich haben, stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

Von KMueck

Sehr geehrte Frau Maubach,

das ist doch mal ein Wort!

Ja, Sie können mich gerne persönlich kontaktieren. Ich würde mich freuen, wenn wir dabei das ein oder andere Missverständnis klären können sowie eine gemeinsame Vorgehensweise finden.

Klaus Mück

Von Gisela Maubach

Sehr geehrter Herr Dr. Mück,

ich selbst habe noch nie anonym bei kobinet geschrieben, bin aber schon häufig anonym und in höchstem Maße unsachlich beschimpft worden.
Ich selbst bin auch noch nie gegen (!) nachvollziehbare Rechte anderer eingetreten, sondern habe lediglich die Sorge geäußert, dass es bei Verbesserungen von einzelnen Personengruppen im Gegenzug zur Streichung des Nachteilsausgleichs für unsere erwachsenen Kinder kommen würde, die sich selbst nicht vertreten können. Ein derartiger Zusammenhang wurde aus höchsten Bundestagskreisen beschrieben, und bisher ist nirgendwo erkennbar, wer außer uns Eltern gegen die Kürzungspläne öffentlichkeitswirksam Stellung bezieht. Eine Thematisierung findet einfach nirgendwo statt, während die Einkommens- und Vermögensfreiheit Dauerthema ist.
Wenn nun auch noch von NITSA erklärt wird, dass der Gesetzgeber ja auch schon in der "Privilegierung" der contergangeschädigten Menschen keine verfassungsrechtlichen Probleme sah, so dass nun "derartige Bedenken" auch nicht im Arbeitspapier geäußert werden sollten, werden uns unsere Sorgen damit natürlich nicht genommen - zumal das deutliche "Nein" von Harry Hieb auf die sich selbst gestellte Frage, ob die Einkommens- und Vermögensunabhängigkeit warten muss, bis auch die Gerechtigkeitslücke bei der Einrichtungsgebundenheit von Eingliederungshilfe geschlossen wird, auch nicht gerade vom Wunsch nach Teilhabe ALLER geprägt ist.

Zu allem Überfluss wurden Eltern erwachsener Kinder mit geistiger Behinderung ganz aktuell auch noch mit dem Attribut "überbehütend" konfrontiert, weil für manche Menschen offensichtlich nicht vorstellbar ist, dass es geistige Behinderungen gibt, die ein (eigenständiges) sinnvolles Handeln und Planen der eigenen Zukunft nicht ermöglichen.
Die Tatsache, dass wir Eltern gegen Einrichtungsgebundenheit und für die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft kämpfen, sollte eigentlich deutlich machen, dass wir damit auch für das Gegenteil von Überbehütung eintreten - nur leider müsste die gesetzliche Grundlage dafür erstmal innerhalb des Bundesteilhabegesetzes geregelt werden.

Momentan bin ich zeitlich zwar sehr eingeschränkt, aber wenn es Ihnen recht ist, würde ich in den kommenden Tagen mal persönlichen Kontakt zu Ihnen aufnehmen, um zu klären, wie eine gemeinsame Vorgehensweise vereinbart werden kann.

Hoffnungsvolle Grüße
Gisela Maubach

Von lehmä










Sehr geehrter Her Dr. Klaus Mück,
ich erlaube mir Frau Gisela Maubach
Von Sonntag, 4. Januar 2015 20:48
zu zitieren:

Zitatanfang:
„da ich ja schon häufig erwähnt habe, dass der von mir angesprochene Personenkreis (Anm. von mir: arbeitsunfähige Schwerstbehinderte) auf keiner Tagesordnung zu Inklusion bzw. Bundesteilhabegesetz erscheint, habe ich in meiner Frage, wo dies thematisiert wird, bewusst hinzugefügt: " . . . damit die personenzentrierte Bedarfsdeckung auch für arbeitsunfähige Menschen in das Bundesteilhabegesetz einfließen kann".
Wo wird Punkt 1o nun diskutiert? In der Begründung steht dort (Zitat):
"Für diese Personengruppe kann eine dem Bereich „Freizeitgestaltung“ zuzuordnende Tagesstrukturierung wesentlich sinnvoller sein, wenn es darum geht, sie in ihrer Teilhabe zu stärken und zu unterstützen."
Das Wort "Freizeitgestaltung" trifft nicht ansatzweise den Bedarf, den ein Mensch hat, der ununterbrochen betreut werden muss und dürfte daher kaum zu einer notwendigen Bedarfsdeckung führen.
….
Und ohne in's Detail zu gehen, wurde anschließend unmittelbar die Wichtigkeit der Einkommens- und Vermögensfreiheit beschrieben!

Dass nicht alle Aspekte eines Bundesteilhabegesetzes innerhalb eines kurzen Beitrages oder einer Veranstaltung behandelt werden können, war bisher die Standard-Antwort bei ausschließlich allen (!) Anfragen, die ich an Veranstalter oder Politiker gerichtet habe, die die von mir dargestellte Problematik grundsätzlich (!) ausschließen.
Aber wenn man nicht alle Aspekte in einem Beitrag oder einer Veranstaltung behandeln kann, müsste man die fehlenden Aspekte dann halt mal in einem anderen Beitrag oder Veranstaltung behandeln, aber die Wahrscheinlichkeit geht gegen 0, dass auf der nächsten Tagesordnung nicht auch wieder (nur) "das übliche" Thema dran ist.“
Zitatende

Auf Grundlage dieser Erfahrungen, die sicher nicht einmalig sind, mögen Sie, Herr Dr. Mück, die Frustration und die Toleranzschwellen der Schreiber/innen der hier veröffentlichten Beiträge ersehen. Conclusio: Es Lohnt sich einfach nicht, Forderungen immer wieder und wieder und … stellen, wenn kein rechtliches Gehör gewährleistet ist.
















Von KMueck

Sehr geehrte Frau Rosenberger,

schicken Sie uns doch bitte diese Vorschläge direkt zu. Wenn hier etwas untergegangen ist, sollten wir das korrigieren.

Haben Sie bitte Verständnis, dass die Gründung eines Vereins und der Aufbau neuer Strukturen hier einen nicht unbedeutenden Aufwand verursacht, der neben allen sonstigen Tätigkeiten, zusätzlich zu stemmen ist.

Dr. Klaus Mück

Von KMueck

Sehr geehrte Frau oder Herr lehmä,

wenn Sie anonym sind, sind Sie nicht erkennbar!

Genau jetzt ducken Sie sich wieder weg. Ich habe *Sie* aufgefordert, Vorschläge zu machen. Das machen Sie leider nicht. Wie sollen wir Ihre Belange berücksichtigen, wenn Sie keine Vorschläge zur Verbesserung Ihrer Lebenssituation machen? Konstruktive Vorschläge sind immer willkommen!

Das Netzwerk NITSA e.V. will die Belange von Menschen mit Assistenzbedarf in die Politik tragen und den Betroffenen Gehör verschaffen. Diese Belange kennen wir einigermaßen und können deshalb auch Vorschläge formulieren. Helfen Sie uns dabei!

Dr. Klaus Mück

Von KMueck

Sehr geehrte Frau B,

kommen Sie endlich heraus aus der Anonymität! Arbeiten Sie mit und machen Sie konstruktive Vorschläge!

Wenn Sie schon den Gleichheitsgrundsatz in Anspruch nehmen, dann sollten Sie die Lebenssituation behinderter Menschen mit der Lebenssituation nichtbehinderter Menschen als Maßstab nehmen. Erst dann wird ein Schuh drauß. Nichts anderes machen wir.

Das, was Sie als Kern der Spaltung zu identifizieren glauben, ist ein Zitat herausgerissen aus dem Zusammenhang. Das ganze Papier beschäftigt sich damit, dass uns unterstellt wird - so wie Sie es ja auch tun - dass wir die Abschaffung der Anrechnung von Einkommen- und Vermögen zu Lasten anderer anstreben. Diese Behauptung ist schlicht und ergreifend falsch! Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass wir die berechtigten Anliegen von Eltern mit schwerst mehrfach behinderten Kindern unterstützen, dies mehrfach schon geäußert haben und dies auch in der Politik vertreten, so wir hier hinsichtlich der Assistenz - unser Kernthema - etwas erreichen können. Nehmen Sie bitte auch zur Kenntnis, dass wir die Politik immer wieder aufgefordert haben, die jährlichen(!) Aufwendungen von 500 Mio. EUR statt zur Verwaltung von behinderten Menschen in die Verbesserung der Lebenssituation von behinderten Menschen einzusetzen.

Ich wiederhole mich: Die Zusicherung der vollen und wirksamen Teilhabe gleichberechtigt mit anderen an der Gesellschaft ist ein Menschenrecht, das so wörtlich in der UN-BRK formuliert ist. Die Durchsetzung von Menschenrechten sind keine Privilegien. Deshalb ist es schlicht und ergreifend falsch, dass NITSA e.V. "ausschließlich für eigene Privilegien unterwegs" ist - wie Sie es formulieren.

Und nochmal: Wieso sind Sie unter diesen Gesichtspunkten gegen die Abschaffung der Anrechnung von Einkommen und Vermögen? Wieso halten Sie weiter daran fest, dass Menschen mit Assistenzbedarf deshalb nicht die volle und wirksame Teilhabe gleichberechtigt mit anderen an der Gesellschaft leben können? Wieso halten Sie daran fest, dass 500 Mio. EUR jährlich(!) nicht seinem eigentlichen Zweck zugute kommen?

Machen Sie bitte - unter diesen genannten Gesichtspunkten - Vorschläge, wie man auch Ihre Belange - die ich nicht kenne - berücksichtigen kann. Diese Aufforderung ist nicht neu.

Dr. Klaus Mück

Von lehmä

Sehr geehrter Herr Dr. Mück,
Korrektur:
Ich verwahre mich gegen Ihre Unterstellung, aus der Anonymität – quasi vermummt – zu schießen


Von Inge Rosenberger

Sehr geehrter Herr Dr. Mück,
Sie haben aufgefordert, dass wir Vorschläge machen und Ihnen zuarbeiten sollen, damit Sie das in die Politik tragen können.
Nachem ich die - insbesondere von Frau Maubach - hier wiederholt aufgeührten Anregungen bisher in Ihren öffentlichen Arbeitspapieren noch nicht bemerken konnte, bezweifle ich die Ernsthaftigkeit Ihres eigentlich erfreulichen Angebotes.
Inge Rosenberger

Von lehmä

Sehr geehrter Herr Dr. Mück,
ich verwahre mich dagegen aus der „Anonymität“ heraus zu „schießen“, auch wenn Sie das im übertragenen Sinn gemeint haben sollen. Ich schieße nicht!

Im Übrigen erkenne ich in Ihrem Statement keinen einzigen Ansatz oder Lösungsvorschlag, wie die soziale Teilhabe für ALLE Behinderten gleichermaßen bedarfsgerecht geregelt werden soll. Einkommens- und Vermögensunabhängigkeit lösen die Probleme der meisten jedenfalls nicht. Wenn Sie es ernst mit der Gemeinsamkeit der Behinderten meinen, könnten Sie sich darüber einmal Gedanken machen und Positionspapiere formulieren, die Sinn ergeben.

Von Dagmar B

Herr Mück hat geschrieben:

Es ist ebenfalls Kern einer Spaltung, die eine konstruktive Zusammenarbeit ausschließt. Aber diese konstruktive Zusammenarbeit ist gerade jetzt besonders wichtig!

Hallo Herr Mück
Der Kern der Spaltung befindet sich in Äußerungen wie dieser von NITSA e. V.:

Vieles, was den „arbeitsfähigen“ Menschen mit Behinderungen eine Selbstverständlichkeit sei, bliebe ihnen und ihren Kinder verwehrt, wie z.B. ein persönliches Budget zur Teilhabe außerhalb von Einrichtungen. Zumindest in diesem Punkt erscheint die Kritik berechtigt. Doch kann hieraus abgeleitet werden, dass z.B. die Einkommens- und Vermögensunabhängigkeit warten muss, bis auch diese Gerechtigkeitslücke geschlossen wird? Die Antwort lautet kurz und knapp: Nein!

und zu:
Bei der Privilegierung einzelner Personengruppen oder Leistungen können verfassungsrechtliche Probleme bestehen (Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG).“


Dass nun derartige Bedenken in dem Arbeitspapier geäußert werden, ist nicht nachvollziehbar. Der Passus muss folgerichtig abgeändert werden

Wie schon geschrieben,Ihr Verein ist ausschließlich für eigene Privilegien unterwegs.
Ihnen ist es egal,ob sich Gerechtigkeitslücken für andere Menschen schließen und Sie torpedieren sogar rechtsrelevante Überlegungen hinsichtlich des Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG.
Bedauerlicherweise werden die Argumente von
NITSA e. V nicht davon besser,das Sie nicht anonym geäußert werden.

Von KMueck

Sehr geehrte Frau oder Herr lehmä,

doch ich habe etwas dagegen, dass andauernd aus der Anonymität heraus geschossen wird und wir, die wir öffentlich unsere Positionen erläutern und auch gegenüber der Politik unseren Kopf hinhalten, statt konstruktive Unterstützung erhalten, anonym angepflaumt werden. Ich nenne das feige und respektlos! Man kann ja gerne kritisieren, aber bitte konstruktiv. Machen Sie Vorschläge, arbeiten Sie uns zu, dass wir das in die Politik tragen können. Wozu das Ganze dann anonym machen!?

Nein, es ist kein Nebenschauplatz. Es ist Kern einer unsachlichen Diskussion, die uns wertvolle Ressourcen stiehlt und uns von wichtiger Arbeit abhält. Es ist ebenfalls Kern einer Spaltung, die eine konstruktive Zusammenarbeit ausschließt. Aber diese konstruktive Zusammenarbeit ist gerade jetzt besonders wichtig!

Woher soll ich wissen, ob nicht irgendein "Troll" hinter einem Pseudonym steckt, der nur Unfrieden sähen will, um die Behindertenbewegung spalten zu wollen? Woher soll ich wissen, ob nicht ein und derselbe hinter mehreren Pseudonymen steckt? Vielleicht verstehen Sie jetzt, warum wir uns offen mit unseren Namen austauschen sollten. Nämlich als Stärkung der Behindertenbewegung gegenüber der Politik und als Bündelung unserer Kräfte!

Zu Ihrer Frage:
1. Bedarfsdeckung beschreibt die Gesamtheit aller Leistungen, sodass die volle und wirksame Teilhabe gleichberechtigt mit anderen an der Gesellschaft möglich ist. Diese Leistungen nenne ich Teilhabeleistungen.
2. Die volle und wirksame Teilhabe gleichberechtigt mit anderen an der Gesellschaft ist nicht erreicht, wenn ich alleine aufgrund meiner Einschränkungen ausschließlich auf Bedürftigkeits-Niveau leben muss. Deshalb ist unsere Forderung, Teilhabeleistungen unabhängig von Einkommen und Vermögen zu erbringen.

Es profitieren alle Betroffenen davon, die auf Teilhabeleistungen angewiesen sind.

Dr. Klaus Mück


Von lehmä

Sehr geehrter Herr Dr. Mück,
auch ich erlaube mir, anonym zu schreiben, wenn Sie es gestatten. – Der Vorwurf der Anonymität scheint mir ein bequemer Nebenschauplatz, wenn die Argumente fehlen oder auszugehen drohen. An NITSA e.V., bzw. an Sie sei die Frage gerichtet: verwechseln Sie die Begrifflichkeiten „bedarfsgerecht“ möglicherweise nicht mit „einkommens- und vermögensunabhängig“. Oder konkret: setzen Sie „bedarfsgerecht“ unberechtigt mit „einkommens- und vermögensunabhängig“ gleich. Wer profitiert auf diese Weise bei Anwendung der Kriterien der „Einkommens- und Vermögensunabhängigkeit“ von Assistenzleistungen und wer ist von ihnen definitiv ausgeschlossen?



Von KMueck

Sehr geehrte Frau B,

Ihr vollständiger Name wäre schon mal ein Anfang. Meiner Meinung nach sollten öffentlich geäußerte Meinungen, Behauptungen oder gar Anschuldigungen auch unter eigenem Namen geäußert werden. Man sollte dazu stehen können. Im Übrigen war dies auch bei kobinet mal so vorgesehen.

Ich kann in Ihren untenstehenden Ausführungen keine echten Erläuterungen finden, wo NITSA e.V. diskriminiert. Wir setzen uns für Menschen mit Assistenzbedarf ein. Da machen wir keinerlei Unterschiede zu welchen Behinderungsformen auch immer. Darüber hinaus ist es unser Ziel, ein Netzwerk aufzubauen, das die Kräfte und Kompetenz von Betroffenen bündelt. Allerdings sind wir "lediglich" aktiv für Menschen mit Assistenzbedarf. Wenn das für Sie bereits eine Ausgrenzung darstellt, dann sind wir in bester Gesellschaft.

Die Parallele zur Novellierung des Contergan-Stiftungsgesetzes aufzuzeigen, wurde übrigens von einigen durch Contergan Geschädigten begrüßt. Kritik daran ist mir hingegen aus diesen Reihen nicht bekannt. Was da an den Haaren herbei gezogen oder geschmacklos sein soll, erschließt sich mir keineswegs.

Und nochmal: Ist bedarfsgerechte Assistenz ein Privileg von NITSA e.V.? Warum setzen Sie sich so vehement für den Erhalt der Einkommens- und Vermögensanrechnung ein? Also dafür, dass jährlich 500 Mio EUR Steuergelder in die Diskriminierung von Assistenznehmern "investiert" wird, statt dass dies den Betroffenen zugute kommt?

Dr. Klaus Mück

Von Dagmar B

Hallo Herr Mueck
Was wollen Sie von mir?Meine Adresse und Telefonnummer?
Die gebe ich Ihnen nicht.
Meine Kritik an NITSA e. V habe ich doch hinlänglich erleutert.

Zitat:
Im Übrigen sollten Sie hier ebenfalls nicht suggerieren, dass Prof. Welti für eine Anrechnung von Einkommen und Vermögen wäre.

Vielleicht sollten Sie :
http://www.reha-recht.de/fileadmin/download/foren/d/2012/D9-2012_UN_BRK_Angemessene_Vorkehrungen.pdf

erstmal lesen und dann in einen Kontext zu den fortlaufenden Diskriminierungen von NITSA e. V setzen,dann wird Ihnen möglicherweise auch klar,warum ich vorgeschlagen habe,dort nach angemesseneren Argumenten bezüglich der angemessenen Vorkehrungen zu suchen.
Es geht nun weder bei Herrn Welti noch in der BRK um die gewünschten Privilegien von NITSA e. V für NITSA e. V. auf Kosten Anderer,so wie NITSA e. V sich das wünscht und ich finde den Versuch auf die Contergarn Problematik aufzuspringen nicht nur an den Haaren herbeigezogen sondern auch geschmacklos.


Von KMueck

Sehr geehrte Frau B,

ich finde es sehr seltsam, dass Sie berechtigte Anliegen von Betroffenen so sehr unter Beschuss nehmen. Wer sind Sie , dass Sie das tun? Noch dazu anonym?

Wenn Sie sich mal die Mühe machen würden, dann würden Sie feststellen, dass NITSA sehr viel breiter aufgestellt ist, als dies von Ihnen hier suggeriert wird. Das sollten Sie berücksichtigen, wenn Sie die Förderung durch Aktion Mensch kritisieren. Auf welcher Grundlage basiert Ihre Kritik überhaupt?

Was haben Sie gegen bedarfsgerechte Assistenzleistungen?

Warum argumentieren Sie so sehr dafür, dass die Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei Fachleistugen erhalten bleibt? Welches Interesse haben Sie dabei?

Sie halten es also für richtig, dass u.a. Ehe und Familie für Assistenznehmer de facto nicht möglich ist?

Sie halten es für richtig, dass arbeitende Assistenznehmer keine echte Altersversorgung aufbauen können?

Dies sind lediglich zwei Punkte eines ganzen Katalogs an Benachteiligungen gegenüber nichtbehinderten Menschen.

Es mag vielleicht richtig sein, dass unsereins vielleicht nicht durch ein Medikament geschädigt wurde, aber die Bundesrepublik Deutschland hat die Contergan-Stiftung gegründet, weil sonst dieser Personengruppe nicht hätte geholfen werden können. Eine Eingliederunghsilfe gab es damals noch nicht.

Im Übrigen sollten Sie hier ebenfalls nicht suggerieren, dass Prof. Welti für eine Anrechnung von Einkommen und Vermögen wäre. Vielleicht lesen Sie auch mal das Vorwort von Prof. Welti im GST-Entwurf des FbJJ.

Ich empfehle Ihnen ebenfalls Literatur:
Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte: „Working Paper Nr. 4 2013“ der Humboldt Universität Berlin, Juristische Fakultät / „Begründung einer einkommens- und vermögensunabhängigen Eingliederungshilfe anhand der UN-Behindertenkonvention“.

Darüber hinus auch "UN-Behindertenrechtskonvention, mit rechtlichen Erläuterungen" Hrsg. Antje Welke, im Eigenverlag des Deutschen Vereins, hier insbesondere Jan Gehrken, Artikel 28 - Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz, S. 203.

Wenn Sie selbst eine Behinderung haben oder gar Assistenz warum schießen Sie so dagegen? Dann lassen Sie uns doch gemeinsam de Missstände angehen! Davon gibt es genug und in der Tat ist es nicht nur die Anrechnung von Einkommen und Vermögen. Aber nichts anderes haben wir behauptet.

Wenn Sie nicht betroffen sind, dann haben Sie leider keine Ahnung, was das bedeutet.

Dr. Klaus Mück

Von Dagmar B

Zitat aus der Bewertung der Arbeitspapiere:

zu b) gesetzestechnische Umsetzbarkeit
„Bei der Privilegierung einzelner Personengruppen oder Leistungen können verfassungsrechtliche Probleme bestehen (Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG).“
Im Jahr 2013 wurde das Gesetz über die Conterganstiftung für behinderte Menschen (Conterganstiftungsgesetz - ContStifG) novelliert. Seither erhalten contergangeschädigte Menschen sowohl die Eingliederungshilfe (Sechstes Kapitel SGB XII) als auch die ergänzende Hilfe zur Pflege (Siebtes Kapitel SGB XII) einkommens- und vermögensunabhängig. Der Gesetzgeber sah in der Privilegierung der contergangeschädigten Menschen keine verfassungsrechtlichen Probleme. Dass nun derartige Bedenken in dem Arbeitspapier geäußert werden, ist nicht nachvollziehbar. Der Passus muss folgerichtig abgeändert werden
Zitat Ende

Mal davon abgesehen,das die Vergleichbarkeit mit der Schädigung durch das Mediament Contergarn dahingehend nicht herszustellen ist,weil es sich um einen herbeigeführten Schaden handelt(Herr Hieb müßte dazu für seine eigene Behinderung nachweisen,wann und wer Ihn geschädigt hat),ist die Arumentation auch mit der BRK in keiner Weise zu vereinbaren.
Es wäre daher günstig,wenn Herr Hieb sich nicht völlig zusammenhangslos mit eine Gruppe von durch Contergarn geschädigten Menschen identifiziert,um irgendwelche Privilegien für sich an den Haaren hebeizuziehen,sondern sich der Lektüre der Behindertenkonvention widmen würde.
Dort ist unter Artikel 2 zu lesen:
bedeutet "Diskriminierung aufgrund von Behinderung" jede Unterscheidung, Ausschließung oder Beschränkung aufgrund von Behinderung, die zum Ziel oder zur Folge hat, dass das auf die Gleichberechtigung mit anderen gegründete Anerkennen, Genießen oder Ausüben aller Menschenrechte und Grundfreiheiten im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, bürgerlichen oder jedem anderen Bereich beeinträchtigt oder vereitelt wird. Sie umfasst alle Formen der Diskriminierung, einschließlich der Versagung angemessener Vorkehrungen;
bedeutet "angemessene Vorkehrungen" notwendige und geeignete Änderungen und Anpassungen, die keine unverhältnismäßige oder unbillige Belastung darstellen und die, wenn sie in einem bestimmten Fall erforderlich sind, vorgenommen werden, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen oder ausüben können;

Von Privilegien für Herrn Hieb und Co ist da nix zu lesen.
Ich finde es unangemessen,das dieser seltsame Verein,der ausschließlich für eigene Privilegien unterwegs ist,auch noch von der Aktion Mensch mit 5000 Euro gefördert wird.
Ich empfehle Hern Hieb und Co die Lektüre :
http://www.reha-recht.de/fileadmin/download/foren/d/2012/D9-2012_UN_BRK_Angemessene_Vorkehrungen.pdf
von Hern Professor Felix Welti ,da kann dann nach geeigneten Argumentationen gestöbert werden,ohne gegen die Behindertenkonvention zu agieren und ohne andere Menschen zu diskriminieren.

Von Rosi Nante

Ist da auf Seite 4 der "Bewertung des Arbeitspapiers zu TOP 2 Bedürftigkeits-un-/abhängigkeit der Fachleistung" von NITSA etwa der Neid der Benachteiligten (körperbehinderter gegenüber contergangeschädigter Menschen) zu erkennen?

Von lehmä

Die „einkommens- und vermögensunhängige“ Teilhabe hört sich unvoreingenommen gut an.
ABER: Wer in unserer Gesellschaft ist wirklich „einkommens- und vermögensunbhängig?“ Wo sind die Behinderten, die in der WfbM „Einkommen und Vermögen“ zurücklegen können, damit sie es in schlechten Zeiten, für Urlaubsfahrten oder auch ganz konkret für ihre Assistenz – ohne Gegenfinanzierung - nutzen können? BITTE AUFSTEHEN!

Von lehmä

Schließe mich dem Fragenkatalog an NISTA e.V. an: Wie soll der Assistenzbedarf konkret finanziert werden? Wer sind die Leistungsberechtigten? Gibt es Ausschlusskriterien?

Von mheidelberg

Assistenz als Leistungstatbestand:
Ich bitte die Mitglieder von NITSA e. V. um einen Vorschlag, wie Assistenz als Leistungstatbestand definiert werden könnte.