Aktionsplan zur inklusiven Bildung
Veröffentlicht am von Franz Schmahl
Bild: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Die behindertenpolitische Sprecherin der Linksfraktion forderte heute im Deutschen Bundestag, einen gesonderten Aktionsplan zur inklusiven Bildung zu erstellen. Sie sprach in der Debatte zum Nationalen Bildungsbericht 2014 und zur entsprechenden Stellungnahme der Bundesregierung. „Der 5. Nationale Bildungsbericht zeigt wieder einmal recht deutlich, dass wir in Deutschland noch meilenweit entfernt sind von einer inklusiven Gesellschaft, in der jeder Mensch gleichberechtigt an einem inklusiven Bildungssystem teilhaben kann", so Katrin Werner. „Wenn Deutschland Ende März von der UN unter die Lupe genommen wird, wird es in Bezug auf inklusive Bildung nur so an Kritik hageln." Angesichts der gewaltigen Herausforderungen bei der Umsetzung eines inklusiven Bildungssystems reiche es nicht aus, nur einzelne Verschönerungsmaßnahmen anzubringen.
Anstatt bloßer Lippenbekenntnisse wünscht sich Katrin Werner endlich eine tatkräftige Umsetzung des Bildungsartikels (Art. 24) der UN-Behindertenrechtskonvention.
Neben einer guten Finanzausstattung des Bildungssystems bedarf es auch der Unterstützung der Kommunen. Der Bund dürfe beim Fachkräftemangel im Bereich Bildung, Erziehung und Pflege nicht die Augen schließen und die Kommunen ihrem eigenen Schicksal überlassen, so Werner. In diesem Zusammenhang fordert sie, endlich auch die Qualitäten behinderter pädagogischer Fachkräfte im Bereich der inklusiven Bildung zu erkennen und somit zum Abbau des viel beschworenen Fachkräftemangels beizutragen. Weitere Forderungen der behindertenpolitischen Sprecherinnen bezogen sich auf unabhängige Beratungs- und Unterstützungssysteme vor Ort, auf eine Qualitätsoffensive für inklusive Bildung in der Aus- und Weiterbildung des gesamten Bildungs- und Ausbildungspersonals, auf einkommens- und vermögensunabhängige sowie bedarfsgerechte Assistenzleistungen für den Besuch von Unis und Schulen, auch über den ersten berufsqualifizierenden Abschluss hinaus und auf eine Verankerung einer Berufsausbildungsquote für junge Menschen mit Behinderung in Betrieben.
