Gesetzentwurf für Menschenrechtsinstitut

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

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Berlin (kobinet) Die Koalitionäre der Bundesregierung erzielten in ihrem Streit über die gesetzliche Grundlage des Deutschen Instituts für Menschenrechte einen Kompromiss. Wie kobinet heute aus dem Bundestag erfuhr, haben sich die Fraktionen von CDU/CSU und SPD auf die Inhalte eines Gesetzentwurfs für das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) e.V. verständigt.

Unionspolitiker begrüßten, "dass es nun eine gute und tragfähige gesetzliche Grundlage für das Deutsche Institut für Menschenrechte geben wird". Bislang war von ihnen ein im sozialdemokratisch geführten Justitzministerium erarbeiteter Gesetzentwurf blockiert worden.

Zukünftig soll das Institut nicht mehr aus den Haushalten von vier verschiedenen Ministerien finanziert, sondern allein aus dem Haushalt des Deutschen Bundestages finanziert werden. Zukünftig müsse das Institut dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über seine Arbeit und die Menschenrechtsentwicklung in Deutschland vorlegen, zu dem der Deutsche Bundestag dann Stellung bezieht.

Mit der heutigen Einigung sei sichergestellt, so wurde mitgeteilt, dass das Gesetzgebungsverfahren rechtzeitig eingeleitet werden kann, um den A-Status des Menschenrechtsinstituts im bevorstehenden Akkreditierungsverfahren der Vereinten Nationen zu erhalten.

Lesermeinungen zu “Gesetzentwurf für Menschenrechtsinstitut” (2)

Von franz

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Das Menschenrechtsinstitut freut sich, "dass sich die Koalitionsfraktionen auf eine gesetzliche Grundlage für das Deutsche Institut für Menschenrechte geeinigt haben. Damit bekennt sich die Koalition ausdrücklich zur Unabhängigkeit der Nationalen Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Nun hat Deutschland die Chance, den A-Status des Instituts zu erhalten. Wir wünschen uns, dass die gesetzliche Grundlage möglichst von allen Abgeordneten getragen wird - wie dies bei dem Bundestagsbeschluss zur Gründung des Instituts im Jahr 2000 der Fall war.“