Bentele: Teilhabe nicht zum Nulltarif
Veröffentlicht am von Franz Schmahl

Bild: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Teilhabe gibt es nicht zum Nulltarif! Das betonte Bundesbehindertenbeauftragte Verena Bentele heute in einer Pressemitteilung zum Bundesteilhabegesetz und forderte, dass Finanzierungsfragen im Sinne der Teilhabe geklärt werden müssen. Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD sieht vor, die Kommunen über eine Reform der Eingliederungshilfe um 5 Milliarden Euro zu entlasten. Innerhalb der Koalition wurde nun jedoch entschieden, die Entlastung der Kommunen auf anderem Wege als über das Bundesteilhabegesetz sicherzustellen. Neben der finanziellen Entlastung ist ein weiteres Ziel des Koalitionsvertrages, dass die Teilhabe von Menschen mit Behinderung verbessert wird. Um dies zu erreichen, müssen die Finanzierungsfragen im Sinne der Betroffenen gelöst werden.
Dazu erklärt die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Verena Bentele: "Auch wenn die Koalition jetzt entschieden hat, die Entlastung der Kommunen auf anderem Wege zu erreichen, bleibt es dabei: Das Bundesteilhabegesetz muss spürbare Fortschritte für Menschen mit Behinderung bringen. Das verspricht der Koalitionsvertrag und dazu hat sich Deutschland durch die Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention bereits im Jahr 2009 verpflichtet. Ich setze mich daher unvermindert dafür ein, dass es auch für Menschen mit einem hohen Unterstützungsbedarf normal wird, frei zu entscheiden, wo sie wohnen, wo sie arbeiten und mit wem sie ihre Zeit verbringen. Das Wunsch- und Wahlrecht darf nicht gefährdet werden."
Es müsse jetzt mit Elan weitergehen, so die Beauftragte. Das Bundesteilhabegesetz sei eines der wichtigsten Vorhaben dieser Legislaturperiode. Bei der Ausgestaltung müssten sich nun alle Beteiligten darauf konzentrieren, die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung entscheidend zu stärken. "Ich danke daher auch der Bundesarbeitsministerin, Andrea Nahles, für ihren entschiedenen Einsatz für ein modernes und transparentes Teilhabesystem", betont die Beauftragte.
"Ich sage ganz klar: Ein modernes Teilhaberecht gibt es nicht zum Nulltarif! Daher geht mein Einsatz jetzt dahin, dass wir sicherstellen, dass Finanzierungsfragen innerhalb des Gesetzgebungsverfahrens im Sinne der Menschen mit Behinderung geklärt werden. Außerdem gilt: Die Kommunen stehen weiterhin in der Pflicht, bei der Umsetzung des Zieles ,Raus aus dem Fürsorgesystem hin zu selbstbestimmt leben' aktiv und engagiert mitzuhelfen", so die Beauftragte abschließend.