Flickenteppich Blindengeld

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Foto zeigt Protestaktion gegen Streichung des Blindengeldes
Foto zeigt Protestaktion gegen Streichung des Blindengeldes
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Hamburg (kobinet) "Flickenteppich Blindengeld" lautet die Überschrift des Beitrags von Christiane Link, den diese vor kurzem in ihrem Blog "Stufenlos" für Barrierefreiheit und Inklusion in ZEIT ONLINE im Hinblick auf die unterschiedliche Höhe des Landesblindengeldes veröffentlicht hat. Damit greift die Journalisten eine vor kurzem gestartete Kampagne des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes für ein bundeseinheitliches Blindengeld im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes auf.

"Wer blind ist, zieht am besten nach Hessen, Bayern oder Berlin. Zu diesem Schluss könnte man jedenfalls kommen, wenn man sich die Deutschlandkarte ansieht, die jetzt der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) veröffentlicht hat", so das Resümee der unterschiedlichen Landesregelungen zum Blindengeld von Christiane Link.

Link zum Artikel in ZEIT ONLINE

Lesermeinungen zu “Flickenteppich Blindengeld” (2)

Von Gisela Maubach

Aus Medieninformation 19/15 des Bundessozialgerichts von heute:

Der 9. Senat des Bundessozialgerichts hat entschieden, dass auch schwerst Hirngeschädigte, die nicht sehen können, Anspruch auf Blindengeld haben. Anders als bisher entschieden, ist hierfür nicht mehr erforderlich, dass ihre Beeinträchtigung des Sehvermögens noch deutlich stärker ausgeprägt ist als die Beeinträchtigung sonstiger Sinneswahrnehmungen wie zum Beispiel Hören oder Tasten (so-genannte spezifische Störung des Sehvermögens).

Az: B 9 BL 1/14 R

Von nurhessen

Eben im Radio (HR1) gehört, BSG in Kassel hat einem 10-jährigen schwerstbehinderten Jungen aus Bayern, der gleichzeitig zudem blind und hörbehindert ist, Blindengeld zugestanden. Dieses war ihm in den Vorinstanzen mit der Begründung verweigert worden, er sei zu schwer „hirngeschädigt“ (= Tenor: „er merkts ja sowieso nicht!“). Damit hat das BSG lt. Medienberichten seine eigene Rechtsprechung korrigiert: Denn es dürfe keine „Blinden“ erster und zweiter Ordnung geben. AZ und Begründung lassen sich wohl eruieren.