Forderung nach einem fairen Teilhabegesetz

Veröffentlicht am von Gerhard Bartz

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Bild: ForseA e.V.

Hollenbach (kobinet) Angesichts des in den kommenden Tagen oder Wochen erwarteten ersten Entwurfes für ein Teilhabegesetz hat der Bundesverband Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen ForseA e.V. Forderungen, die Menschen mit Assistenzbedarf an das Gesetz stellen, veröffentlicht. Nach ForseA-Ansicht sind die Interessen dieser Menschen bislang etwas zu kurz gekommen. In seinen Forderungen geht es im Wesentlichen um folgende Punkte:

  • Befreiung von Einkommens- und Vermögensanrechnung
  • Bessere Regelungen bei der Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Selbstbestimmte Festlegung des Hilfebedarfes
  • Aufhebung aller Verzögerungen zum Nachteil der Antragsteller
  • Herauslösung aus der Sozialhilfe

Auf seiner Homepage hat der Verein diese Forderungen näher begründet. In einem Rundschreiben führt der Vereine weiter aus: "Um Missverständnissen vorzubeugen: ForseA unterstützt die Kampagne für ein gutes Teilhabegesetz. Dieses Papier soll noch spezifische Kenntnisse der Situation aus Sicht der Assistenznehmer mit einbringen. Dort, wo die Kampagne Gleiches fordert, wollen wir lediglich ergänzen. Am Ende muss ein faires Teilhabegesetz stehen.

Um unsere Forderungen zu unterstreichen, haben wir auf zehn Seiten dargestellt, wie sehr Menschen mit Behinderungen durch Nichtbeachtung unserer Grundrechte und Gesetze seitens vieler Kostenträger benachteiligt werden. Dabei haben wir lediglich das Grundgesetz, die Behindertenrechtskonvention, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz und das SGB XII etwas näher beleuchtet. Es wird deutlich, dass dringender Handlungsbedarf seitens des Gesetzgebers besteht."

Das Rundschreiben endet mit dem Hinweis: "Abschließend sei daran erinnert, dass der Gesetzgeber keine Gesetze mehr verabschieden kann, die dem Artikel 4 der Behindertenrechtskonvention zuwiderlaufen. Die wiederum ist in Deutschland seit 2009 uneingeschränkt geltendes Recht. Ein Versprechen, das die Regierung den Menschen mit Behinderung in diesem Land gegeben hat!"

ForseA-Forderung nach einem fairen Teilhabegesetz

Lesermeinungen zu “Forderung nach einem fairen Teilhabegesetz” (2)

Von Wolfgang Ritter__deleted__033916

Hallo Frau Maubach,

Bin Untertan der Obrigkeit muss nehmen was für mich übrig bleibt ,denn freiwillig wird mir nichts gegeben, was andere fordern für ihr besseres Leben. Doch wer es nicht kann in dieser Runde, wird nicht beachtet in aktueller Stunde!

Dies nennt man Würde zu unseren Lasten, die einen Leben die anderen Fasten.

Wolfgang Ritter

Von Gisela Maubach

Auch in diesen Forderungen wird der § 79 SGB XII leider nicht angetastet.
Danach schließen die überörtlichen Sozialhilfeträger und die kommunalen Spitzenverbände auf Landesebene einheitlich Rahmenverträge mit den Vereinigungen der Träger der Einrichtungen.
Und darin werden nicht nur VergütungsPAUSCHALEN festgelegt, sondern auch Inhalt und Kriterien für die Ermittlung und Zusammensetzung der MaßnahmePAUSCHALEN.

Außerdem werden in diesen Rahmenverträgen laut § 79 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII "die Merkmale für die Bildung von Gruppen mit vergleichbarem Bedarf nach § 76 Abs. 2 sowie die Zahl dieser zu bildenden Gruppen" geregelt!

"Bildung von Gruppen mit vergleichbarem Bedarf"!!!!

"die Zahl dieser zu bildenden Gruppen"!!!!

Dieser § 79 SGB XII, in dem "zu bildende Gruppen" mit "vergleichbarem Bedarf" in Rahmenverträgen festgelegt werden, muss in Forderungen nach einem fairen Teilhabegesetz unbedingt thematisiert werden - oder soll das bewusst so bleiben?