Lebenshilfe: Medikamententests dürfen nur mit Einwilligung der Patienten möglich sein
Veröffentlicht am von Harald Reutershahn
Bild: Rolf Barthel
Berlin (kobinet) Der Bundestag berät in den nächsten Wochen über ein neues Arzneimittelgesetz. Unter den vorgeschlagenen Änderungen sind auch die Bestimmungen für Medikamententests. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe warnte heute in Berlin davor, behinderte Menschen zu Versuchskaninchen in der Arzneimittelforschung zu machen.
Es geht um Menschen, die zum Beispiel wegen einer sogenannten "geistigen" Behinderung den Test und seine Risiken nicht verstehen und daher nicht selbst einwilligen können. Sie dürfen nur dann an solchen Tests teilnehmen, wenn sie selbst einen Nutzen davon haben. Verboten bleiben sollen dagegen Tests, von denen nur andere profitieren. "Menschen mit 'geistiger' Behinderung dürfen nicht zu Versuchskaninchen werden. Das Gesetz darf hier nicht aufgeweicht werden“, fordert Ulla Schmidt, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages und Bundesvorsitzende der Lebenshilfe.
Der Entwurf des neuen Arzneimittelgesetzes sieht aber vor, dass Medikamententests an Menschen mit Demenz möglich sind, wenn die Patienten in "gesunden" Tagen eine Patientenverfügung unterschrieben haben. Die Patientenverfügung muss vorsehen, dass zu einem späteren Zeitpunkt Forschung möglich sein soll, obwohl der Patient dann wegen seiner fortgeschrittenen Demenz nicht mehr in die Tests einwilligen kann und auch selbst keinen Nutzen davon hat. Ulla Schmidt: "Die Lebenshilfe besteht auf einem wirksamen Patientenschutz. Dazu gehört eine ärztliche Aufklärung zu möglichen Studien vor der Patientenverfügung." Ein "Persilschein", den Demenzerkankte ausfüllen und der dann jegliche Forschung mit ihnen möglich macht, genüge diesen Anforderungen nicht.
