Mahnwache nun auch in Dresden

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Mahnwache vor dem Sommerfest des BMAS
Mahnwache vor dem Sommerfest des BMAS
Bild: Jenny Bießmann

Dresden (kobinet) Das Aktionsbündnis "#NichtmeinGesetz" führt am kommenden Donnerstag, den 23. Juni, nun auch eine Mahnwache in Dresden gegen die Regelungen im Referentenentwurf für das Bundesteilhabegesetz durch. "Am Donnerstag werden wir mit einigen Aktiven nun auch eine Mahnwache in Dresden durchführen. Diese Mahnwache wird im Vorfeld der Sitzung des Sächsischen Beirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen am 23. Juni von 11.00 Uhr bis 12.30 Uhr am Eingang des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz, Albertstr. 10, in Dresden stattfinden", erklärte Jens Merkel gegenüber den kobinet-nachrichten.

Mit dieser Aktion unterstützt das Aktionsbündnis die Aktivitäten in Berlin und in anderen Bundesländern. Die Forderungen gleichen sich daher den Forderungen, die bei den anderen Mahnwachen in den anderen Städten und vor dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin seit mehreren Wochen seit der Veröffentlichung des Referentenentwurfes für das Bundesteilhabegesetz erhoben werden. Auch die sächsischen Aktiven fordern beispielsweise eine deutliche Nachbesserung des Gesetzentwurfes im Sinne der Menschen mit Behinderungen. Von vielen Verbänden sowie beispielsweise auch den Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern wird seit Wochen Kritik am Gesetzentwurf für das Bundesteilhabegesetz geübt.

"Wir haben es einfach satt, dass wir weiter verschaukelt werden. Und dass der Gesetzentwurf in der Mehrheit zu Verschlechterungen der Leistungen für Menschen mit Behinderungen führt, zeigt zum Beispiel der Faktencheck, den das Netzwerk für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz (NITSA) auf seiner Internetseite (Link: http://nitsa-ev.de/bewusstseinsbildung/bundesteilhabegesetz/faktencheck-bundesteilhabegesetz/) veröffentlicht hat", so Jens Merkel, der auch Vorstandsmitglied von NITSA ist.

Die Aktionen werden derzeit auch auf die Bundesländer ausgedehnt, da dem Bundesteilhabegesetz am Ende auch der Bundesrat zustimmen muss. "Und was wir derzeit aus den Ländern hören, ist, dass verschiedene Bundesländer mit dem Referentenentwurf des Bundesteilhabegesetzes auch nicht in allen Punkten zufrieden sind. Und das gibt uns als Betroffene ein wenig Hoffnung, dass vielleicht ja noch ein gutes Bundesteilhabegesetz möglich ist", äußert sich der ebenfalls Aktive aus Sachsen Rolf Allerdissen.

Lesermeinungen zu “Mahnwache nun auch in Dresden” (3)

Von nurhessen

@ Signe
Sicher geht‘s ums Geld; das ist klar! Aber es geht auch um die Wahrnehmung von Behinderten aus der sog. Außenperspektive der Nicht-Behinderten. Und das ist nun einmal eine Frage, die ganz allgemein „sozial“ oder „Gerechtigkeit“ heißt; da es kein Ministerium für Gerechtigkeit und/oder Menschenwürde gibt, ist das BMAS zuständig, aus dem ja auch der Entwurf zum BTHG kommt. BMAS: Bundesministerium für Arbeit und SOZIALES!

Von Signe

@ Frau M. Heidelberg

Hallo Frau Heidelberg,
danke für Ihre Anmerkung. Ihre Worte teile ich vollumfänglich und richte meine Worte an die Besetzer/innen und sonstigen Unmut Äußernden:
Besetzt lieber des ROLLSTUHLFAHRERS SCHÄUBLEs FINANZMINISTERIUM!

Von mheidelberg

Warum immer nur vor dem Sozialministerium?
Wann begreift Ihr es endlich: Es geht um Geld! Und dafür sind die Finanzminister(ien) zuständig!!!