Die zweite Chance
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: Eckhard Lucht
Kassel (kobinet) Nachdem der Prozess der Erarbeitung des Gesetzentwurfs für das Bundesteilhabegesetz gestern mit einer Käfig-Aktion vor dem Berliner Hauptbahnhof und einer gewaltigen Medienschlacht um die Definitionshoheit, was nun gut oder schlecht an dem von Andrea Nahles als eine der großen sozialpolitischen Reformen dieser Legislaturperiode bezeichneten Bundesteilhabegesetz ist, sieht kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul in seinem Kommentar nun eine zweite Chance für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und den Bundesrat. Wenn es gewollt sei, sei es immer noch möglich, ein Bundesteilhabegesetz zu verabschieden, dass diesen Namen verdient und das nicht gegen massive Proteste behinderter Menschen und ihrer Verbände durchgesetzt werden muss.
Kommentar von kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul
Passend zur derzeitigen Fußball Europameisterschaft hat die Bundesbehindertenbeauftragte Verena Bentele mit ihrer Aussage "Nun liegt der Ball im Spielfeld des Parlaments" die Richtung zu denjenigen gewiesen, die nun für die endgültige Ausgestaltung des Bundesteilhabegesetzes verantwortlich sind. Konnten sich die Abgeordneten der Regierungskoalition aus CDU, SPD und CSU bisher mit dem Hinweis aus der Affäre ziehen, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für die Entwicklung des Bundesteilhabegesetzes bzw. die Bundesregierung für die Vorlage des Gesetzentwurfs verantwortlich sind, sind sie nun voll in der Verantwortung. Denn die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind es, die die Richtung der Politik in diesem Land bestimmen und dies in diesem Fall dann mit Billigung des Bundesrates beschließen. Ausflüchte auf die Verantwortung anderer oder dass man das alles nicht richtig beurteilen könne, sind nun also passé.
Zu hoffen ist dabei, dass die Bundestagsabgeordneten und letztendlich auch die Verantwortlichen in den Ländern einiges aus dem bisherigen sogenannten Beteiligungsprozess und mittlerweile scharf kritisierten Vorgehen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales lernen. Laberrunden, in denen man seine Wünsche äußern darf und am Ende erleben muss, dass es Verschlechterungen gibt, sind nun genauso passé, wie uninformierte Gespräche, was man alles machen könne oder auch nicht. Was jetzt zählt ist ein ganz konkreter und praktischer Austausch über Änderungsmöglichkeiten für den Gesetzentwurf und Rückmeldungen, was man zu tun gedenkt. Was jetzt auch zählt, ist die bisher fehlende Sensibilität dafür zu überwinden, was gesetzlich geregelt werden kann und muss im Zusammenspiel mit Befürchtungen und drohenden Verschlechterungen vonseiten behinderter Menschen und ihrer Verbände. Dass es dabei für die Betroffenen nicht darum geht, was man sich alles wünschen würde, sondern um die Gleichstellung und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, dürfte in den Auseinandersetzungen der letzten Wochen deutlich geworden sein.
Wenn man bei einem monatlichen Nettoeinkommen von 2.500 Euro zunkünftig monatlich etwa 400 Euro für nötige Assistenzleistungen selbst zahlen muss, was 4.800 Euro im Jahr sind, dann ist das eine massive Benachteiligung, die nicht mehr länger schön geredet werden sollte. Geschwaffel darüber, dass es früher noch schlimmer war und man bald 50.000 Euro statt derzeit 2.600 Euro sparen dürfe, sprechen eher gegen alle bisherige Regierungen und die Abgeordneten des Bundestages und nicht dafür, dass dies eine tolle große sozialpolitische Reform ist, zumal es kein weiteres Ausstiegsszenario für die vollständige höchst bürokratische Abschaffung der Anrechnung des Einkommens und Vermögens gibt. Denn nichtbehinderte Menschen würden sich bedanken, wenn sie soviel Geld zusätzlich zu Steuern und Abgaben zahlen müssten, um staatlich subventionierte Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Ganz im Gegenteil hunderte von Millionen Euro werden ganz selbstverständlich in regionale Flughäfen investiert und das hauptsächlich damit die Menschen aus der Region in andere Länder fliegen und ihr Geld dort ausgeben können. Hier muss man auch keinen Einkommenssteuerbescheid und Belege des vorhandenen Vermögens vorlegen, wenn man gedenkt ins Flugzeug zu steigen. Beim Flughafen Kassel-Calden, wo kaum Flüge an dem hoch subventionierten Flughafen starten, wäre durchaus die Zeit für solche Einkommens- und Vermögensprüfungen. Da im Winter voraussichtlich gar keine Flüge in Urlaubsregionen von diesem fast neuen Flughafen starten, könnte man die Unterlagen sogar schon lange vor Antritt der Sommerreise einreichen und rechtzeitig den angemessenen Eigenanteil bescheiden, um das neben den staatlich geförderten Investitionskosten noch zusätzlich jährliche millionenschwere Defizit abzubauen.
Und was wir im weiteren Prozess des Geseetzgebungsverfahrens gar nicht brauchen, sind platte Sprüche und flache Kampagnen wie nun vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter dem Motto "Mehr möglich machen, weniger behindern". Einmal ganz davon abgesehen, dass dieser Spruch geradezu zu kabarettistischen Einlagen verleitet, gesteht die Bundesregierung hier ja freimütig ein, dass immer noch kräftig behindert wird, aber eben nur ein bisschen weniger. Wohl denen, die an der Kreierung solcher Sprüche viel Geld verdienen. Ehrlichkeit über das, was man nicht erreicht hat, darüber wo weiterhin massive Benachteiligungen behinderter Menschen bestehen, statt diese mit platten Schlagworten zu vertuschen, wäre angemessener in Verbindung mit einem klar sichtbaren Engagement gegen die noch vorhandenen Ungerechtigkeiten Seit an Seit für schnelle Lösungen zu kämpfen.
Also, die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben eine zweite Chance, das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Bundesregierung zerschlagene Porzellan aufzukehren und die Porzellanstücke dahingehend wieder zusammenzukleben, so dass am Ende doch noch ein Bundesteilhabegesetz heraus kommt, das diesen Namen verdient und das nicht von den Betroffenen als Verschlechterung bzw. schlechten Versuch der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gebrandmarkt und bekämpft werden muss. Und wenn es dann noch gelingt, die Länder hinter diese Vorschläge zu bekommen, so dass diese im Bundesrat zustimmen, dann könnte am Ende doch noch eine Feier zu diesem Gesetz herauskommen - nach über 40 Jahren der Bemühungen die Hilfen für behinderte Menschen wirklich aus dem Fürsorgesystem heraus zu lösen. Diejenigen, die nun "NichtmeinGesetz" rufen müssen, wären sicherlich mehr als froh, die derzeitige Internetseite dazu, schließen zu können. Denn ständig gegen die Gesetzesvorschläge der Regierung angehen zu müssen, macht nicht wirklich Spaß. Spaß machen würde, gemeinsam mit den Betroffenen dafür zu kämpfen, dass behinderte Menschen wie in Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention gefordert, mitten in der Gesellschaft mit der Unterstützung, die sie brauchen, leben zu können. Und wenn eine echte Teilhabeplanung gewollt ist, braucht man genau diese behinderten Menschen, die sich bereits ein Stück Selbstbestimmung erkämpft haben, um andere behinderte Menschen auf dem Weg zur Inklusion zu unsterstützen.
Nun stehen also vor allem die Abgeordneten der regierenden CDU, SPD und CSU unter besonderer Beobachtung und Betreuung durch die AktivistInnen, denn sie haben vor kurzem am 12. Mai 2016 schon eine recht leicht verständliche Chance bei der Abstimmung zum Bundesbehindertengleichstellungsgesetz verspielt, als sie gegen die Verpflichtung privater Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zu angemessenen Vorkehrungen zur Barrierefreiheit namentlich abgestimmt haben. Bis auf eine Enthaltung von Hubert Hüppe von der CDU haben alle anwesenden Abgeordneten - und das waren viele - der Regierungsparteien dieses gut begründete und in den USA längst funktionierende Ansinnen abgelehnt. "Diese Namen der Abgeordneten kennen wir", heißt es vonseiten der Behindertenbewegung. Diese bereitet sich nämlich bereits darauf vor, die zuständigen Abgeordneten in ihren Wahlkreisen zu besuchen und deren Haltung zu möglichen Änderungen am Bundesteilhabegesetz auf Herz und Nieren zu prüfen. Ein spannender Sommer und Herbst liegt also vor uns.
In der Geschichte der Bundesregierung haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages immer wieder die Größe und den Mut gezeigt, sich engagiert und zum Teil auch kritisch der eigenen Regierung gegenüber zu positionieren und den Weg für notwendige Reformen frei zu geben. Beim Bundesteilhabegesetz, so kompliziert dieses auch sein mag, haben die Abgeordneten diese Chance auch und sie werden auch nach Verabschiedung des Gesetzes mit ihrer Verantwortung bei den Hörnern gepackt werden. Denn
- sollte das Gesetz dazu führen, dass behinderte Menschen ihre Leistungen zwangspoolen müssen und dadurch ihre Selbstbestimmung massiv eingeschränkt wird
- sollte das Gesetz dazu führen, dass behinderte Menschen, die dies wollen, nicht aus dem Heim ausziehen können, weil die Kosten anscheindend zu hoch sind, bzw. ihnen dies verweigert wird,
- sollte das Gesetz dazu führen, dass behinderte Menschen in gemeinschaftliche Wohnformen gedrängt werden,
- sollte das Gesetz dazu führen, dass behinderte Menschen, die nach heutigem Maßstab Hilfen zur Eingliederung und Teilhabe bekommen würden, diese aufgrund der unsinnigen fünf von neun Regelung zum Zugang zu Leistungen nicht bekommen und
- sollte der vorgesehene geringere Zuschuss für das Budget für Arbeit an ArbeitgeberInnen, im Gegensatz zu den bisherigen Budgets für Arbeit beispielsweise in Rheinland-Pfalz, dazu führen, dass behinderte Menschen nicht im Rahmen eines solchen Budgets auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit Tariflohn und Sozialversicherung statt in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder auf einem sogenannten Außenarbeitsplatz ohne echte Arbeitnehmerrechte und einem durchschnittlichen Verdienst von lediglich 185 Euro im Monat arbeiten können,
ja dann könnte es sehr wohl sein, dass die Abgeordnetenbüros zukünftig viel Arbeit bekommen. Denn bisher haben die Behindertenverbände gegen massive Benachteiligungen und Ausgrenzungen sowie gegen die Verletzung der Menschenrechte im Rahmen der UN-Behindertenrechtskonvention den Kampf meist allein geführt. Sigmar Gabriel hat beim Empfang der Bundesbehindertenbeauftragten am 11. Mai diesen Jahres aber eindrücklich geschildert, dass auch ein langjähriger Spitzenpolitiker erst dann richtig lernt, worum es geht, wenn er in seinem Abgeordnetenbüro mit der konkreten Situation konfrontiert wird. Nicht dass dies wie man nun im vorliegenden Gesetzentwurf sieht, richtig nachhaltige Wirkung gezeigt hat, scheint es diese Konfrontation in diesem Land leider immer noch zu brauchen, um in die Verständniswelt derjenigen zu gelangen, die letztendlich über das Leben und die Rechte behinderter Menschen nun zu entscheiden haben.
Die Chance ist also noch trotz des verhunzten Auftakts im Gesetzgebungsverfahren der Bundesregierung zum Bundesteilhabegesetz gegeben. "Nutzen Sie diese zweite Chance als Abgeordnete und VertreterInnen der Länder", so war der Appell gestern laut aus dem Käfig im magischen Dreieck zwischen dem Berliner Hauptbahnhofs, dem Bundeskanzleramt und dem Reichstag zu hören. Der Traum von einer weiteren Sternstunde des Deutschen Bundestag kann also noch geträumt und verwirklicht werden.

Von Erika
Ottmar Miles-Paul trifft es auf den Punkt mit seiner Kritik und seiner Forderung den Gesetzentwurf nach zu bessern!
Den in einigen Kommentaren zitierten FAZ Artikel kenne ich nicht, er scheint aber eine leider weit verbreitete Meinung wieder zu geben, dass eben doch nicht alle Menschen mit Behinderung inkludiert werden können. Gegen solche Vorurteile müssen wir immer wieder ankämpfen, darin dürfen wir nicht nach lassen!
Ich fand einen FAZ Artikel zum Thema Bundesteilhabegesetz den ich gut finde:
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/starke-kritik-gegen-andrea-nahles-bundesteilhabegesetz-14272600.html
Erika Naumer-Klein
Von G. Niedermeier
Ach, zweite Chance. Das sind noch ein paar Weitere: Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident.
Und Behinderte haben eine Lobby: sich, die Assistenten, die Angehörigen, die Freunde. Ja, das ist im Bezug auf Eltern, meist Mütter, mit ihren Schwerstmehrfachbehinderten und oft schon erwachsenen Kindern ein überzogener Gedanke. Aber deshalb mein Plädoier (huch, schreibt man das so?): lasst diese zu uns gehörenden, die nicht (mehr) kämpfen können nicht im Regen stehen! Lasst die kleinen Proteste nicht durch Eure Abwesenheit klein bleiben. Werdet Euch unserer schieren Anzahl bewusst und schließt Euch zusammen! Was bringt es, zu wissen, dass wir Millionen sind, wenn die größtenteils einfach nicht für Ihre Rechte einstehen? Wir brauchen viele Kämpfer, damit die, die nicht dazu in der Lage sind, nicht zu schmerzlich fehlen! Wir könnten so stark sein!
Von nurhessen
Der Satz war unvollständig:
Ein Denkmal den Toten zu setzen ist leichter, die sich nicht mehr wehren können, als sich der Lebenden anzunehmen.
Von nurhessen
Wie passt dieser Quark mit dem Artikel vom 26.06.aus der gleichen Zeitung (FAZ) zusammen, in dem über Behindertentransporte zwecks Euthanasie aus Stein nach Hadamar berichtet wird. Ein Denkmal den Toten zu setzen, die sich nicht mehr wehren können, als sich der Lebenden anzunehmen.
Von Dagmar B
Liebe Frau Maubach,
ich habe nun den Artikel gelesen und bin wirklich entsetzt.
Da wird ellenlang über die Rechte von behinderten Menschen geschrieben und zum Schluß werden diese Rechte auf Rechte für Körperbehinderte reduziert.
Ich bin sprachlos und hoffe Raul Krauthausen und Nancy Poser distanzieren sich öffentlich von dieser unglaublichen Diskriminierung .
Sehr wohl hat meine Tochter mit T21 die gleichen Rechte wie Nancy Poser und will diese auch verwirklichen.
Von Gisela Maubach
@ Dagmar B
Ob der FAZ-Artikel online zu finden ist, weiß ich nicht.
Ich habe ihn nur in Papierform.
Leider wird immer noch nicht begriffen, dass wir ja gar nichts dagegen haben, wenn Menschen nicht inkludiert werden WOLLEN und ihre Tage gerne unter anderen behinderten Menschen in Werkstätten verbringen und anschließend mit anderen behinderten Menschen die Abende im Heim verbringen.
Aber es hat NICHTS mit Teilhabe zu tun, wenn geistig behinderte Menschen ihren Tag in einer Werkstatt verbringen MÜSSEN, weil diese Form der Eingliederungshilfe vorrangig vor der Sozialen Teilhabe ist.
Der Unterschied zwischen WOLLEN und MÜSSEN kann doch eigentlich gar nicht soooo schwer zu verstehen sein.
Jede/r der/die bezweifelt, dass geistig schwer behinderte Menschen große Freude zum Ausdruck bringen können, wenn sie in "Freiheit" ihren Bewegungsdrang ausleben dürfen, lade ich gern mal zu uns ein . . .
Von Dagmar B
Wow, harter diskriminierender Tobak in der FAZ!
Zitat:
Es sei schwierig, so Hauptmann, ein Gesetz für alle behinderten Menschen zu schaffen.
Es kann nicht jeder inkludiert werden.
Zitat Ende
Kann man den Text online lesen?
Von Susanne v.E
"Es sei schwierig, so Hauptmann, ein Gesetz für alle behinderten Menschen zu schaffen. Man könne die Richterin, die im Rollstuhl sitzt, nicht mit einem Mann vergleichen, der das Down-Syndrom habe. "
Wer einen solchen Blödsinn von sich gibt, bei dem wundert es auch nicht, dass er ein offensichtlich verqueres Inklusionsverständnis hat.
Was ist daran Inklusion, wenn man den ganzen Tag außerhalb einer heterogenen Gesellschaft, eingesperrt in einen Raum, ausschließlich mit mehrfach behinderten Menschen verbringt?
Solchem Gedankengut, das aus einer sehr frühere Zeit zu kommen scheint,, muss entschieden entgegengetreten werden.
Wie lange können wir noch darauf warten, dass irgendjemand behauptet, nur Menschen mit Körperbehinderung seien inklusionswert, Menschen mit geistiger Behinderung dagegen könne man getrost wegsperren, weil sie inklusionsunwert seien?
Letztendlich ist es genau das, was Herr Hauptman sagt, allerdings mit einem etwas anderen Vokabular.
Aber wer meint man müsse eine Richterin im Rollstuhl mit einem Mann mit Down Syndrom vergleichen, der wird sicher auch den Begriff inkllusionswerte, bzw- unwerte Behinderung irgendwann ( evtl verblümt) benutzen
Von Uwe Heineker
Dieser Vorgang und vor allem der Protest der Betroffenen hiergegen müsste nun von der Presse verantwortungsvoll noch mehr publik gemacht werden, damit überhaupt ein massiver gesellschaftlicher Aufschrei erfolgen kann!
Von Gisela Maubach
Heute in der FAZ - im Artikel, in welchem über die Käfig-Aktion berichtet wird:
Zitat bezüglich einer Einrichtung für Menschen mit geistiger Behinderung:
"Weil viele von ihnen nicht lesen können, sind die Wäschekörbe farblich markiert. Auch die Menschen, die hier arbeiten, fallen unter die Regeln des Bundesteilhabegesetzes, auch wenn Teilhabe bei geistig Behinderten etwas ganz anderes bedeutet.
. . .
. . . es gibt auch Schutzräume, die erhalten werden sollten'.
Genau aus diesen Sonderbereichen wollen viele körperlich Behinderte aber gerade heraus.
Es sei schwierig, so Hauptmann, ein Gesetz für alle behinderten Menschen zu schaffen. Man könne die Richterin, die im Rollstuhl sitzt, nicht mit einem Mann vergleichen, der das Down-Syndrom habe. Die Teilhabe von geistig behinderten Menschen funktioniere schon jetzt zu "95 bis 98 Prozent", sagt Hauptmann. Man müsse aufpassen, das nicht zu zerschlagen. Und: "Es kann nicht jeder inkludiert werden. Nicht jeder will auch inkludiert werden", sagt Hauptmann."
FAZ-Zitat-Ende
Das ist das Ergebnis, wenn Einrichtungsträger die Interessen von geistig behinderten Menschen vertreten.
Jetzt wissen wir endlich, dass nur die "körperlich Behinderten" aus den Sonderbereichen raus wollen und dass die Teilhabe von geistig behinderten Menschen schon jetzt zu 95 bis 98 Prozent funktioniert.
Die UN-BRK und das Grundgesetz sollten umgeschrieben werden, da "Teilhabe bei geistig Behinderten etwas ganz anderes bedeutet" und schon jetzt in deren "Schutzräumen" zu 95 bis 98 Prozent "funktioniert".
Warum werden als Vertreter von Menschen mit geistiger Behinderung immer noch die Einrichtungsträger gehört?
Es ist doch nicht verwunderlich, wenn das Ergebnis dann lautet:
Es lebe die Werkstatt-Pflicht!
Und falls dann doch jemand raus will, wird ihm vorgeworfen, er wolle die Schutzräume "zerschlagen" . . .
Von Axisy537
ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen,
dass die SPD Herr Gabriel lernfähig ist.
Es geht wie immer ums Geld.
Für Behinderte, Kranke usw. ist nichts vorhanden.
Die haben keine Lobby.