Broschüre: Neue deutschsprachige Übersetzung der UN-Konvention!

Veröffentlicht am von Martin Ladstätter

Deckblatt der Broschüre
Deckblatt der Broschüre
Bild: BIZEPS

Wien (kobinet) BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben stellt die Neuübersetzung für Österreich, das Fakultativprotokoll und die gesetzlichen Regelungen zum Bundes-Monitoringausschuss in einer handlichen Broschüre zur Verfügung.

Dem Wiener Zentrum für Selbstbestimmtes Leben ist wichtig, dass möglichst viele Menschen und Organisationen Zugriff auf dieses so wichtige Dokument haben. Jede Person muss die Möglichkeit haben, sich über ihre Rechte zu informieren.

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So können Sie die Broschüre bestellen:

Gelungene Zusammenarbeit

 Österreich hat im März 2007 die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen unterzeichnet und im Oktober 2008 ratifiziert. Das heißt verbindlich angenommen. Da Deutsch keine offizielle Sprache der Vereinten Nationen ist, mussten die deutschsprachigen Länder eine eigene Übersetzung in Auftrag geben. Deutschland und die Schweiz haben sich an der Neuübersetzung leider nicht beteiligt.

Diese Übersetzung enthielt eine Reihe von wesentlichen, inhaltlichen Fehlern. Daher wurde jetzt für Österreich eine neue Übersetzung erstellt und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. BIZEPS ist sehr erfreut über diese nun vorliegende korrigierte Übersetzung der Konvention.

Das Außenministerium hat in Zusammenarbeit mit Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen diese Korrektur der deutschsprachigen Übersetzung erarbeitet. „Es war eine gelungene Zusammenarbeit und ein wichtiges Projekt“, hält BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben, erfreut fest und dankt dem Außenministerium.