Nordrhein-Westfalen schafft Wahlrechtsausschlüsse ab
Veröffentlicht am von Hans-Günter Heiden
Bild: rba
Kommentar von Hans-Günter Heiden vom NETZWERK ARTIKEL 3
Berlin (kobinet) Wie einfach es gehen kann, die völkerrechtswidrigen Wahlausschlüsse von behinderten Menschen, für die zur Besorgung aller Angelegenheiten eine Betreuung bestellt ist, zu beseitigen, hat jetzt das Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) vorgemacht. In seinem neuen Landesgesetz zur Stärkung der sozialen Inklusion, das am heutigen 1. Juli in Kraft tritt, steht bei der Änderung des Landes- und des Kommunalwahlgesetzes jeweils lapidar: "Nummer 1 wird aufgehoben". In der "Nummer 1" war der bisherige Wahlausschluss festgeschrieben. Damit setzt NRW als erstes Bundesland um, was der UN-Fachausschuss in seinen Abschließenden Bemerkungen zur Staatenprüfung Deutschlands im April 2015 festgehalten hat. Dort heißt es in Ziffer 54: "Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat, alle Gesetze und Vorschriften aufzuheben, durch die Menschen mit Behinderungen das Wahlrecht vorenthalten wird..."
Nun sind die anderen Bundesländer und vor allem der Bund gefordert. Auf Bundesebene wurde schon im ersten Aktionsplan NAP 1.0 im Jahr 2011 eine Studie zum Wahlrecht angekündigt, die ursprünglich bereits im Jahr 2012 vorliegen sollte. Mittlerweile wurde sie auch durchgeführt, aber immer noch nicht veröffentlicht. Im nagelneuen Nationalen Aktionsplan 2.0, der neben dem Entwurf des BTHG ebenfalls am 28. Juni vom Bundeskabinett beschlossen wurde, ist dazu zu lesen: “Nach den bisher vorliegenden Zwischenberichten ist ein erfolgreicher Abschluss der Studie am 31. März 2016 zu erwarten.” Das war vor drei Monaten, jetzt hört man garnichts mehr, schade! Habe ich da eine Pressemitteilung übersehen oder will der Bund etwa beobachten, ob nach der nächsten NRW-Wahl das Chaos ausbricht?
So wird es dazu kommen, dass bei der nächsten Landtagswahl in NRW am 17. Mai 2017 endlich alle Menschen mit Behinderungen wählen können und das ist gut so! Aber ob dies auch bei der Bundestagswahl wenige Monate später im gleichen Jahr der Fall sein wird, steht leider noch in den Sternen. Dabei ist eine solche Änderung im Gegensatz zu anderen Gesetzesvorhaben mit keinerlei Kostenaufwand verbunden. Gleichzeitig würde die politische Partizipation behinderter Menschen gestärkt. Im Bundeswahlgesetz und im Europawahlgesetz könnte man also auch den Rotstift für eine Streichung in die Hand nehmen. Worauf wartet der Bund eigentlich noch?
Ach, beinahe hätte ich es vergessen: Heute, am 1. Juli tritt auch das neue Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft. Mit diesem Artikelgesetz hätte man auch schon die Wahlgesetze auf Bundesebene ändern können…wenn man denn gewollt hätte!

Von Gisela Maubach
@ Sven Drebes
Vielleicht sollte man einfach mal auf die Gewichtung der Themen schauen.
Wenn der Tagesablauf als solcher die Hölle ist, weil die Verantwortlichen sich bei der Tagesstruktur nicht die Bohne für die Menschenrechte dieses Personenkreises interessieren und man (deshalb!) als Mutter 7 Tage die Woche à 16 bis 20 Stunden ununterbrochen belastet ist, dann geht es einfach nur mächtig auf die Nerven, wenn sich die Politik für diesen Personenkreis immer und immer wieder nur mit dem Thema Wahlrecht beschäftigt - ohne großen Aufwand . . . und ohne dass die Umsetzung dieser Forderung mit Kostenaufwand verbunden wäre . . .
. . . . und ohne "nichts über uns ohne uns",
denn dann wären andere Themen auf der Tagesordnung!
Es kann doch nicht sein, dass das Wahlrecht das einzige Thema für diesen Personenkreis ist.
Was hält man von den Vorrangigkeiten der Werkstatt gegenüber der sozialen Teilhabe in den § 102 Abs. 2 und § 76 im BTHG-Entwurf?
Andere Anbieter für Teilhabe am ARBEITSLEBEN helfen einem arbeitsUNfähigen Menschen nicht weiter. Für diese Menschen wäre die Werkstatt dann der einzig mögliche "Arbeitgeber".
Darüber habe ich hier bei kobinet noch kein einziges Wort gelesen - abgesehen von meinen eigenen Leserbriefen.
Von nurhessen
@Sven Drebes
Sorry, aber liegt in Ihren Ausführungen von Punkt 1 bis Punkt 6 nicht ein Denkfehler vor? Denn der Entwurf zum Bundesteilhabegesetz mit allen negativen Auswirkungen gilt für Jedermann, die Umsetzung der UN- BRK aber offensichtlich nicht.
Deshalb kann es kein Entweder-Oder oder Dichotomie zwischen Wahlrecht und Teilhabegesetz geben, sondern nur eine konsequente Umsetzung der Un-BRK ohne Wenn und Aber für Jedermann.
Und diese Forderung ist gedanklich und konkret kein Prinzip des „Entweder-Oder“ oder „Sowohl-als-Auch“, sondern um im Bild zu bleiben:
Wer A sagt, muss auch B sagen oder wer eine Minimalforderung der Un-BRK umsetzt, muss jeden einzelnen Punkt der UN-BRK für Jedermann umsetzen.
Von Sven Drebes
Was soll das Gerede von Schein-Problemen und "echten" Problemern??? Das ist doch genau die gleiche Enttsolidarisierung, die Sie hier zu Recht immer und immer wieder beklagen.
1. Nicht jeder Mensch, der in allen Angelegenheiten unter Betreuung steht, ist so schwer geistig behindert, dass er den Sinn von Wahlen nicht versteht, und nicht jeder, der den Sinn von Wahlen nicht versteht, steht in allen Angelegenheiten unter Betreuung.
2. Gibt es nur wenige Menschen, bei denen man sich einig sein kann, dass sie den Sinn von Wahlen nicht verstehen.
3. Fragt man sich ja auch bei einigen zu Recht nicht unter Betreuung stehenden Menschen, ob sie den Sinn von Wahlen verstehen.
4. Wir haben ein allgemeines Wahlrecht, keine Wahlpflicht.
5. Keiner würde eine dauernde Straßensperrung damit rechtfertigen, dass 5 % der Autofahrer ja den Schleichweg durch den Wald finden.
6. Es ist gefähhhrlicher Unsinn, ein Entweder-Oder bei Wahlrecht und Teilhabegesetz zu konstruieren, es geht selbstverständlich um ein Sowohl-als-auch.
Von Gisela Maubach
Mein Sohn gehört zu dem Personenkreis, dessen Interessen man im vorliegenden Beitrag angeblich vertreten will.
Nach 2 Uhr in der Nacht hält er mich gerade immer noch wach, woran ich erkenne, dass er heute tagsüber in der Werkstatt geschlafen haben muss.
Wer schläft, macht dem Betreuungspersonal nämlich keine Arbeit.
Und zu diesem Zweck hat man ihn (gegen meinen Willen!) sogar einer Gruppe für zugeordnet, die für "ältere Mitarbeiter mit erhöhtem Ruhebedarf" heißt - also mit Wasserbett und weiteren Liegemöglichkeiten.
Sowas nennt sich in NRW "Teilhabe am Arbeitsleben" für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf. Und fürs Schlafen tagsüber kriegt die Werkstatt auch noch ne Menge Geld vom LVR.
Mein Sohn ist ein bewegungsfreudiger Mensch und legt sich nur hin, wenn er mangels anderer Beschäftigung Langeweile hat und auch nicht raus darf.
Uns wird das Leben zur Hölle gemacht . . .
. . . aber Hauptsache er darf wählen.
Mich k . . . diese Heuchelei nur noch an.
Von nurhessen
Ja, da kann man, die anderen Bundesländer und der Bund, den NRW’lern ganz herzlich gratulieren! Wieder ein Stück UN-BRK umgesetzt! Was will man mehr! (Hoffe, dass man meinen Zynismus versteht, aber irgendwie geht das alles zu weit!)
Von Gisela Maubach
@ mheidelberg
Genau so sehe ich es auch.
Es entsteht der Eindruck, dass man mit dieser hartnäckigen Forderung ein angebliches Engagement für diesen Personenkreis suggerieren will, wofür man fast keinen Aufwand betreiben muss . . . und es würde auch nichts kosten.
Die wirklichen Benachteiligungen dieses Personenkreises, welche die gesamte Lebensqualität zerstören können, erfordern nämlich ganz andere Maßnahmen . . .
Von mheidelberg
Auch wenn ich mich wieder unbeliebt mache:
Ich frage mich immer, ob die Diskussion um das Wahlrecht nicht eine Schein-Debatte ist, bei der es nur "um das Prinzip" geht..
Gibt es wirklich Menschen mit Behinderung, die wählen wollen, aber vom Wahlrecht ausgeschlossen sind?
Von Gisela Maubach
"So wird es dazu kommen, dass bei der nächsten Landtagswahl in NRW am 17. Mai 2017 endlich alle Menschen mit Behinderungen wählen können und das ist gut so"
Zitat-Ende
Diese Menschen, um die es hier geht - also Menschen, für die für "alle Angelegenheiten" ein Betreuer bestellt wurde - müssten nach dem Entwurf des BTHG ihre Tage in Werkstätten unter ihresgleichen verbringen, weil die Soziale Teilhabe laut § 76 und § 102 Abs. 2 BTHG nachrangig sein wird.
Insbesondere in NRW ist die Vorrangigkeit der Werkstatt absurd, weil unterhalb der Werkstatt keine Einrichtungen mehr existieren, so dass auch für arbeitsunfähige - geistig schwerstbehinderte - Menschen die Werkstatt dann die vorrangige Tagesstruktur wird, wo schwerstbehinderte Menschen in separaten Räumen unter sich betreut werden.
Da werden sich die geistig schwerstbehinderten Menschen aber freuen, wenn sie hin und wieder zum Wählen aus der Sonderwelt raus dürfen.
Wie wird bei diesem Personenkreis eigentlich "Nichts über uns ohne uns" praktiziert?
Wer spricht für Menschen, die nicht für sich selbst sprechen können?
Das Pseudo-Problem Wahlrecht ist in unserem NRW-Landkreis übrigens schon lange gelöst. Im gesamten Kreis Düren werden in den Bestellungsurkunden alle Angelegenheit einzeln aufgeführt, so dass hier auch jeder (!) immer eine Wahlbenachrichtigung bekommt - auch mein Sohn, der aufgrund seiner schweren Hirnschädigung den Sinn einer Wahl gar nicht versteht.
Vom Wahlrecht ausgeschlossen wäre er nur dann, wenn auf der Bestellungsurkunde ausdrücklich "alle Angelegenheiten" vermerkt wäre. Die Amtsgerichte Düren und Jülich bestellen aber grundsätzlich (!) keine Betreuer für "alle Angelegenheiten", sondern führen die Angelegenheiten einzeln auf.
So einfach wäre das Problem zu lösen!
Ein wirkliches Problem ist aber der geplante Ausschluss von der Sozialen Teilhabe, und es wäre wesentlich dringender, das innerhalb des parlamentarischen Verfahrens zum BTHG nun endlich zu thematisieren!