Landesteilhabebeirat nun im Rundfunkrat
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: Radio Bremen
Bremen (kobinet) Die Bremische Bürgerschaft hat Mitte März 2016 die Novellierung des Radio-Bremen-Gesetzes beschlossen, das Ende Juni in Kraft getreten ist. Die Zahl der Mitglieder im Rundfunkrat wurde auf 30 Personen erhöht, gleichzeitig der Einfluss der Politik beschränkt. Mit dabei ist nun auch ein Vertreter des Landesteilhabebeirates Bremen. Die stimmberechtigten Mitglieder haben sich für Wolf Arne Frankenstein als Mitglied sowie für Heidi Frauenkron von Arx als stellvertretendes Mitglied ausgesprochen. In regelmäßigen Zeitabständen wird nun über die Arbeit des Rundfunkrats im Landesteilhabebeirat berichtet.
Der Rundfunkrat ist bei öffentlich-rechtlichen Anstalten das oberste Kontrollgremium. Er wählt unter anderem den Intendanten und genehmigt den Haushalt. Nach § 3 Absatz 2 des Radio-Bremen-Gesetzes hat die Anstalt bei ihren Angeboten die besonderen Belange behinderter Menschen zu beachten, berichtet der Landesbehindertenbeauftragte Dr. Joachim Steinbrück in seinem neuesten Newsletter.
