LVR: Fast 50 Millionen Euro für Beschäftigung

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

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Bild: LVR

Köln (kobinet) Im Jahr 2015 hat das Integrationsamt des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) mit 49,7 Millionen Euro (Vorjahr: 47,6) die Beschäftigung schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen im Rheinland unterstützt. 1.348 Menschen (Vorjahr: 1.156) mit Behinderung ist die Tätigkeit auf einem sozialversicherungspflichtigen und tarif- bzw. branchenüblich entlohnten Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht worden. Dies geht aus dem Jahresbericht 2015/2016 hervor, den das LVR-Integrationsamt nun veröffentlicht hat.

In 12.425 Fällen (Vorjahr: 11.575) leisteten das LVR-Integrationsamt und die rheinischen Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben finanzielle Leistungen an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. "2015 war ein positives Jahr, wenn man den Bericht des LVR-Integrationsamtes und seine Zahlen betrachtet“, stellt Prof. Dr. Angela Faber, LVR-Dezernentin für Schulen und Integration, fest. "Die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung ist im Rheinland auf 5,4 Prozent gestiegen; es wurden rund 6.000 schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen mehr als im Vorjahr bei beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern beschäftigt. Die steigende Akzeptanz der Arbeitgeber wirkt sich hier positiv aus. Fast 26 Prozent der Arbeitgeber im Rheinland erfüllen ihre Beschäftigungsquote", so Faber weiter.

Ein Schwerpunkt der Arbeit des LVR-Integrationsamtes war in 2015 die Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze. Private und öffentliche Arbeitgeber haben Zuschüsse zu den Investitionskosten von über 300 neuen Arbeits- und Ausbildungsplätzen in Höhe von fast drei Millionen Euro erhalten. Insgesamt 130 neue Arbeitsplätze sind in Integrationsprojekten entstanden, zehn Projekte wurden neu gegründet. Zudem sind rund 1,4 Millionen Euro für rein investive Maßnahmen zur Schaffung von behinderungsgerechten Arbeitsplätzen an Integrationsprojekte geflossen.

Die künftigen Herausforderungen sieht Christoph Beyer, Leiter des LVR-Integrationsamtes, vor allem durch die kommenden Arbeitsplatzanforderungen in der Industrie 4.0: "In ein paar Jahren werden mehr Maschinen miteinander kommunizieren als Menschen. Für Menschen mit und ohne Behinderung kann die technische Entwicklung Vorteile wie Nachteile bringen. Fest steht, dass sich neue Möglichkeiten zur individuellen Unterstützung für Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben eröffnen. Das LVR-Integrationsamt begleitet diesen Wandel in der Arbeitswelt sehr eng und mit dem erforderlichen Fachwissen. Es steht sowohl den Menschen mit Behinderung als auch ihren Arbeitgebern als verlässlicher Ansprechpartner zur Verfügung."

Im Rheinland leben fast 926.000 Personen mit einer Schwerbehinderung – rund 7.000 mehr als bei der letzten Erhebung im Jahr 2013. Rund 90 Prozent der schwerbehinderten Menschen im Rheinland sind älter als 45 Jahre. Den höchsten Anteil der schwerbehinderten Menschen an der erwerbstätigen Bevölkerung hat die Altersgruppe der 45- bis 55-Jährigen mit fast zwölf Prozent.

Der Jahresbericht 2015/2016 des LVR-Integrationsamtes ist als Broschüre oder als PDF-Datei im Internet kostenlos erhältlich: www.publikationen.lvr.de

Das LVR-Integrationsamt

ist für einen Großteil der Aufgaben der beruflichen Teilhabe schwerbehinderter und gleichgestellter Männer und Frauen zuständig und führt diese in enger Zusammenarbeit mit den 38 rheinischen Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben durch. Schwerpunkte sind die Beratung von Arbeitgebern und schwerbehinderten Menschen bei der richtigen Arbeitsplatzauswahl sowie die behindertengerechte Gestaltung von bestehenden Arbeitsplätzen sowie deren finanzielle Förderung. Darüber hinaus initiiert das LVR-Integrationsamt auch regionale Arbeitsmarktprogramme. Alle Leistungen werden ausschließlich aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert. Diese wird von Arbeitgebern erhoben, die der Beschäftigungspflicht nicht oder nicht vollständig nachkommen.

Lesermeinungen zu “LVR: Fast 50 Millionen Euro für Beschäftigung” (3)

Von Sven Drebes

Liebe Frau Maubach,
ich habe zwar nichts mit dem LVR zu tun, aber ich denke, ich kann die Frage beantworten.
Das Integrationsamt des LVR hat 12.425 Arbeitgeber UND 1.348 behinderte Arbeitnehmer gefördert. Es zahlt z.B. Arbeitsassistenz, Kfz-Umbauten und Hilfsmuttel, die behinderte Arbeitnehmer persönlich beschäftigen bzw. brauchen, aber auch Kosten, die Arbeitgebern durch die Beschäftigung von Hilfskräften oder helfenden Kollegen, Umbauten, spezielle Arbeitsgerätee etc. entstehen. Dazu kommen spezielle Lohnzuschüsse. Die Leistungen an Arbeitgeber bilden dabei den Schwerpunkt, auch weil die Mittel für alle Leistungen aus der Ausgleichsabgabe stammen.

Von Madevihotepa82

Ehrlich gesagt, glaube ich nicht mal, das es 20 Menschen waren, die angeblich irgendwo hin vermittelt wurden. (Obgleich den Werkstatt Leitern solches auch völlig gleich ist, wer wohin wechselt, Hauptsache, irgendwer kommt; am besten jemand mit hohen Betreuungsaufwand, der bringt nämlich entsprechend viel Geld ein)

 Es gibt viele Nuancen der Abhängigkeit und Unfreiheit, die von Arbeitsverhältnissen ohne jedes Entgelt, die mit Gewalt und unter Zwang herbeigeführt werden, bis hin zu "weicheren" Formen, wie beispielsweise knebelhaften Anstellungsformen bei Hungerlöhnen, reichen. Nicht jeder Mensch, der unter widrigen Bedingungen für einen Hungerlohn arbeitet, ist ein "moderner Sklave". Jene jedoch, die gegen ihren Willen zur Arbeit angehalten werden, können so genannt werden, auch wenn der Begriff wissenschaftlich umstritten ist. Wie die "klassische" zeichnet sich also auch die "moderne" Sklaverei durch Zwang und Ausbeutung aus. Die Sklavenhalter wiederum sind diejenigen, die direkt den Zwang ausüben und direkt und indirekt von der Ausbeutung profitieren. Das können staatliche Akteure - man denke an Zwangsarbeiten in Gefängnissen und Behindertwerkstätten - und solcher privater Natur sein.

Von Gisela Maubach

Der LVR möge seine Zahlen bitte nachvollziehbar erklären.

Wenn 12.425 Arbeitgeber finanzielle Leistungen für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen erhalten, aber gleichzeitig nur 1.348 Menschen mit Behinderung die Tätigkeit auf einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht wird, wofür erhalten dann die restlichen 89 Prozent der Arbeitgeber die finanziellen Leistungen des LVR?

Kann es sein, dass hierbei diejenigen Menschen "beschäftigt" werden, die von den Werkstätten an die jeweiligen Arbeitgeber nur "ausgeliehen" werden und die aber weiterhin nur den Dumpinglohn der Werkstatt erhalten, weil sie sich weiterhin nur in einem arbeitnehmerÄHNLICHEN Verhältnis befinden?