Bewegung bei Andrea Nahles erkennbar
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
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Bericht von kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul
Berlin (kobinet) Mit Spannung wurde gestern die Rede von Andrea Nahles zum Bundesteilhabegesetz und deren Beiträge bei der anschließenden Talkrunde im Willy-Brandt-Haus in Berlin erwartet. Während die Bundesministerin für Arbeit und Soziales in Sachen Bundesteilhabegesetz bisher eher empfindlich bis genervt auf die Kritik und die Proteste gegen den vorliegenden Gesetzentwurf zum Bundesteilhabegesetz reagierte, zeigte die Ministerin gestern verhaltene aber klar erkennbare Bewegungsfähigkeit.
Dass die Stimmung in Sachen Bundesteilhabegesetz angesichts der scharfen und massenhaften Kritik am vorliegenden und von Andrea Nahles verantworteten Gesetzentwurf zum Bundesteilhabegesetz nicht nur bei behinderten Menschen, den sogenannten Fachverbänden, Wohlfahrtsverbänden, bishin zum Deutschen Gewerkschaftsbund, sondern auch im Herzen der SPD im Keller ist, zeigte sich bereits am verhaltenen Applaus bei der Begrüßung von Andrea Nahles durch den Vorsitzenden der AG Selbst Aktiv Karl Finke. So waren viele gestern auch gespannt, ob es die Ministerin schafft, das Ruder herum zu reißen und entgegen dem bisherigen Wiederkäuen der Verbesserungen durch das Bundesteilhabegesetz adäquat und beweglich auf die Kritik an den einzelnen Punkten einzugehen, die der Gesetzentwurf nach Einschätzung vieler Expertinnen und Experten ebenfalls aufweist. Auch wenn Andrea Nahles die Herzen des mehrheitlich aus SPD-Mitgliedern bzw. Anhängern bestehenden Publikums nicht wirklich erobern konnte und große Skepsis angesichts einiger ihrer Äußerungen bleibt, zeigte die Ministerin endlich den Hauch von Beweglichleit auf, der schon längst erwartet wurde.
Man habe intensive Gespräche mit dem Koalitionspartner über die Schnittstellenproblematik zur Pflege geführt und werde diese fortsetzen. Man werde sich die Zugangsbedingungen zu Leistungen, also die 5 aus 9 Regelung, noch einmal genau anschauen, denn man wolle, dass es niemand schlechter gehe und niemand von Leistungen ausgeschlossen wird. Man werde den Prozess genau evaluieren. Man wolle versuchen, auch für diejenigen, die in der Sozialhilfe verbleiben, Erhöhungen des derzeitigen auf 2.600 Euro beschränkten Ansparbetrages zu erreichen. Man wolle, dass beim Wohnen die Wahl zwischen dem Wohnen in der eigenen Wohnung, in einer Wohngruppe oder im Heim besteht. Dies sind nur einige Punkte, die Andrea Nahles ansprach.
Natürlich blieb die Ministerin an vielen Stellen vage, wich aus, bzw. war man sich nicht sicher, ob sie die geplanten Regelungen und vor allem die Rechtspraxis wirklich kennt, bzw. sich schönredet, aber es wurde deutlich, dass Bewegung in die bisherige starre Haltung gekommen ist. Ohne dass dabei jemand in großen Jubel ausbrach und die Stimmung im Publikum deutlich machte, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in den letzten Monaten genau das verspielt hat, was in einem solchen Prozess wichtig wäre - Vertrauen -, könnte die gestrige Veranstaltung der von vielen erhoffte Aufbruch in einen ernsthafteren Dialog gewesen sein, der nicht mehr lediglich von Plakataktionen, Beschönigungspapieren und dem schlichten Wegdrücken der Kritik vonseiten der Verantwortlichen geprägt ist. Es kam sogar ein richtiger Hauch von Ehrlichkeit auf, als Andrea Nahles auf die Forderung nach der Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen antwortete, dass dies mit dem derzeitigen Koalitionspartner schlichtweg nicht durchsetzbar sei. Der Schwerbehindertenvertreter hatte dies zwar von genau diesem Koalitionspartner anders gehört, aber vielleicht ist dieses Stück Ehrlichkeit ja die Basis dafür, dass man die Akteure an einen Tisch bekommt und ernsthaft auslotet, was machbar und was nur Geschwätz ist. Der weitere Gesetzgebungsprozess hat dies dringend nötig.
Trotz verhaltener Hoffnung, dass an entscheidenden Kritikpunkten das Ruder im weiteren Gesetzgebungsprozess noch herumgerissen werden kann, war den Teilnehmerinnen und Teilnehmern dieser Veranstlatung klar, dass es gilt, bis zum Schluss für die nötigen Verbesserungen am Gesetzentwurf zu kämpfen. Denn derzeit liegt nichts Gegenteiliges vor, dass es erlauben könnte, sich in den Winterschlaf zu verabschieden und darauf zu vertrauen, dass "die da Oben" das schon in unserem Sinne richten werden - ganz im Gegenteil, dafür gibt es bei diesem äußerst komplizierten Gesetz zu viele juristische Winkelzüge, die am Ende behinderten Menschen in der Praxis das Leben schwer machen können.

Von versteh_gar_nix_mehr
Manchmal bekommt man auch etwas ehrliches zu lesen und kann sich dann selbst davon überzeugen, wie zuverlässig so manche Aussage beim näheren betrachten dann auch ist. Der Auszug ist vom April diesen Jahres, er widerspiegelt aber generell so manche Ansicht unserer angeblichen Gönner, welche alles immer so gut mit uns meinen.
Zitat:
Es sollte jedoch auch Ziel sein, bestehende und bewährte Strukturen in Bayern beizubehalten. Daher sollte unserer Meinung nach ein Bundesteilhabegesetz nur die Bereiche abdecken, in denen eine bundeseinheitliche Regelung dringend erforderlich ist, um Ungerechtigkeiten durch Leistungsunterschiede in den Ländern zu vermeiden, beispielsweise beim Behinderungsbegriff und bei den Anspruchsvoraussetzungen. Im Übrigen sollte die nähere Ausgestaltung und Umsetzung des Teilhaberechts aber in den Ländern erfolgen. Ein Bundesteilhabegesetz sollte daher den Ländern und vor allem den Partnern vor Ort - Kostenträger und Leistungsanbieter - Gestaltungsspielräume lassen, damit diese auf regionale Besonderheiten eingehen, eigene Akzente setzen und eigene Modelle entwickeln können.
Konnten wir bisher was anderes erkennen, oder ist selbst in unserer unzufriedenen Erkenntnis so manches auf den Punkt gebracht?
Von ZORRO
Unfaire Kampagne gegen die Schwerbehindertenvertretungen: Gezielte Desinformation der Nahles-Bürokratie?
Auf mehreren amtlichen BMAS-Websites, PDF, FAQ (http://tinyurl.com/j49c4ay ) bzw. Schaubildern (www.tinyurl.com/zekuof2 ) wird immer noch höchst IRREFÜHREND verlautbart, dass es bei der Änderung der §§ 95, 96 SGB IX um bessere bzw. mehr "Mitbestimmung" ginge. Das wird seit über vier Monaten weltweit verbreitet, so als wüssten es die BMAS-Verantwortlichen nicht besser. Damit wird SUGGERIERT, als verfüge die SchwbV über Mitbestimmungsrechte und als würden diese erweitert. Diese rechtlich völlig haltlose Verlautbarung wurde teils von Abgeordneten und Verbänden und sogar von einzelnen Schulungsträgern auf deren Websites unkritisch und ungeprüft übernommen. Nichts davon stimmt laut ständiger BAG-Rechtsprechung und dem Schrifttum. Nichts davon galt bisher. Nichts davon steht im BTHG-Entwurf. Und das wurde auch von keinem Verband der SchwbV, nicht vom DGB und nicht vom DBR gefordert.
Ebenso die wiederholte Mär der BDA, die von einem "zweiten Mitbestimmungsorgan" redet und davon, dass die bisherige "BEWÄHRTE Regelung" beizubehalten sei. Tatsache ist, dass die im Regierungsentwurf vorgesehene Stärkung der SchwbV nicht mal ansatzweise was mit Mitbestimmung zu tun hat, und dass u.a. nach allen Umfragen und frei zugänglichen SchwbV-Foren gesetzliche Anhörungsrechte der SchwbV weit verbreitet rechtswidrig nicht beachtet bzw. bewusst ignoriert werden.
Von versteh_gar_nix_mehr
@Von Sven Drebes
Mittwoch, 19. Oktober 2016 21:03
Ist es wirklich ehrlich, die Verantwortung für alles Schlechte dem Koalitionspartner zuzuschieben, oder nur einfach?
Kommt immer darauf an, wer schneller die wenigen Rosinen aus der Schale holte und nun sich mit harten Erbsen rechtfertigen muss.
Von Alexander Drewes
(5) ... Abgesehen davon, man muss auch den Finger immer wieder in diese Wunde legen, dass es der Gesetzgeber nicht schafft, endlich ein einheitliches Teilhabesystem zu schaffen, dass den Betroffenen ermöglicht, die Leistung bei einem einzigen Teilhabeleistungsgeber abzurufen und die Ansprüche aus einer einzigen gesetzlichen Regelung verständlich nahe gebracht zu bekommen, sind dem Gesetzgeber die Angehörigen von beeinträchtigten Menschen schlichtweg egal. Es gibt hier mehrere Angehörige - Fr. Maubach, Fr. Rosenberger - die immer wieder darauf hingewiesen haben, in wie schmählicher Hinsicht sie von der Verwaltung schlicht und einfach "im Stich gelassen" werden. Das ist leider im Beteiligungsprozess schon viel zu kurz gekommen, der Regierungsentwurf nimmt sich dieser Problematik außer durch nichtssagende Rabulistik - in keiner Weise konstruktiv an.
Das ist eine schändliche Gesetzgebung, die hier versucht wird, und man ist versucht, sich - einer militärischen Tradition hier dem Star Trek-Universum entlehnt - wie die Klingonen brüsk von Meschen wie Andrea Nahles abzuwenden und ihnen mit all' der gebotenen Verachtung, die man für so ein menschenrechtsunwürdige Verhalten haben kann, nur noch den Rücken zu zeigen.
Von Alexander Drewes
(4) ... Es ist der regeirungsseitige Versuch, ein finanzpolitisch gewolltes Spardiktat auf dem Rücken von 700.000 Leistungsmpfängern der Eingliederungshilfe auszutragen, es ist der Versuch, das Spardiktat auf dem Rücken von Leistungsempfängern der Hilfe zur Pflege auszutragen, da für diesen Personenkreis aufgrund des künftigen Vorrangs der Hilfe zur Pflege vor Teilhabeleistungen der bisherige Heranziehungsansatz für Einkommen und Vermögen verbleiben soll (gleiches gilt übrigens für die Blindenhilfe).
Vielleicht kann mir wenigstens hier irgendjemand erklären (die Vertreter der Regierungskoalition und die der Bundesregierung konnten es bislang nicht), inwiefern die Gesetzentwürfe zum BTHG und zum PSG III dem verfassungsrechtlichen Grundsatz "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG und dem gesamten Wortlaut und Geist der als einfaches Recht geltenden UN-Behindertenrechtskonvention entspricht.
Die Bundesregierung schafft mit den Entwürfen des BTHG und des PSG III nicht nur eine Zwei-Klassen-Gesellschaft, sondern sogar eine dreistufige. Künftig gibt es also nicht nur - wie bislang - Bürger erster Klasse, die entweder nicht beeinträchtigt sind oder beeinträchtigt sind, aber keine Leistungen der Teilhabe in Anspruch nehmen (müssen), Bürger zweiter Klasse, die Teilhabeleistungen benötigen und dieselben auch in Anspruch nehmen, es gibt dann künftig selbst bei der Gruppe der beeinträchtigten Menschen Parias, wenn sie denn auf Teilhabe und auf Pflegehilfeleistungen angewiesen sind und dieselben auch in Anspruch nehmen (müssen). ... (6)
Von Alexander Drewes
(3) ... Der Kostenträger kann im Gegensatz zu den Betroffenen jederzeit auf Zeit spielen, vor Ablauf eines halben Jahres ist man juristisch ja noch nicht einmal in der Lage, in der Hauptsache Untätigkeitsklage zu erheben (und Anordnungsverfahren im einstweiligen Rechtsschutz sind - das darf man nicht vergessen - in der Prüfung immer kursorisch). Deshalb ist es schon bemerkenswert, dass man sogar von Vertretern dieser Regierungskoalition, eben und gerade auch von Vertretern dieser Bundesregierung - immer wieder auf den Rechtsweg verwiesen wird, in dem dann doch nötigenfalls geklärt werden könne, ob die Maßnahmen des Sozialleistungsträgers rechtmäßig seien. Das verkennt zum einen fundamental, dass auch die Exekutive, also die gesamte Verwaltung, durch die Verfassung an Recht und Gesetz gebunden ist (was sie aber im Sozialleistungsrecht vielfach schlichtweg nicht schert; schließlich gibt es keine einzige tatsächliche Sanktionsmöglichkeit gegenüber behördlicher Willkür außerhalb des Staatshaftungsrechts). Zum anderen konzedieren die Regierungsvertreter damit inzidenter, dass sie einige Regelungsbereiche im Entwurf selber für so schwach erachten, dass hierüber die Rechtsprechung erst ihr letztes Urteil wird fällen müssen.
Man hat rot-grün nach der Regierungsübernahme 1998 - völlig zurecht - vorgeworfen, sowohl die Gesetzgebungstätigkeit der damaligen Bundesregierung als auch in Teilbereichen ihr Verwaltungshandeln seien von einer miserablen Qualität gewesen. Was sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales allerdings mit dem BTHG-Entwurf erlaubt, was sich das Bundesministerium für Gesundheit gleichzeitig mit dem Entwurf eines Pflegestärkungsgesetzes III gegenüber beeinträchtigten Menschen herausnimmt, hat nur mit Dilettantismus nichts mehr zu tun. ... (5)
Von Alexander Drewes
(2) ... Im Grunde wird die gesamte Behindertenselbsthilfe momentan - auch hier unterstelle ich: bewusst und gewollt - von der Bundesregierung am Nasenring durch die Manege geführt. Ich unterstelle: Man hat diesen Protest förmlich herbei provoziert. Was sowohl Bundesregierung als auch Bundesrat überhaupt nicht verschweigen (und das macht die Aussagen der bayerischen Sozialministerin aus den letzten Tagen so unfassbar unglaubwürdig), ist der Umstand, dass beide eine entschiedene Reduzierung der Kosten der Eingliederungshilfe anstreben. Eine solche kann es - gerade auch in Anbetracht des demografischen Faktors - aber nur dann geben, wenn man Leistungen auch bei denjenigen Menschen, die bereits solche erhalten, mehr oder minder deutlich einschränkt, indem man diesen Personenkreis beispielsweise auf Assistenzformen verweist, die eine selbstständige Lebensführung dem Grunde nach nicht mehr zulassen (denn nichts Anderes ist das Poolen letzten Endes) und das Ganze hübsch mit einer Zumutbarkeitsregelung garniert. Ja, es ist richtig, die Sozialgerichte legen die Zumutbarkeit mittlerweile intensiv aus, d.h. es gibt nicht mehr nur das Argument der Gleichrangigkeit von Kosten im Bereich der stationären gegenüber der ambulanten Versorgung, die stationäre Versogung muss auch tatsächlich zumutbar sein. Wie es aber halt so ist mit unbestimmten Rechtsbegriffen: Die Sozialleistungsverwaltung juckt das in aller Regel nicht die Bohne. Und sie kann - durch entsprechenden Druck, den auszuüben sie jederzeit in der Lage ist - durchaus Situationen schaffen, dass den Betroffenen - Zumutbarkeit hin oder her - vielfach überhaupt keine andere Wahl bleibt, als der Pooling-Lösung oder der vom Sozialleistungsträger als angemessen empfundenen Wohnform zuzustimmen. Ich sauge mir das auch nicht aus den Fingern, das ist meine nahezu tagtäglich erlebte Beratungserfahrung. ... (4)
Von Alexander Drewes
(1) ... Wie planvoll diskriminierend muss eine Regierung eigentlich vorgehen, dass sie es selbst zu schaffen scheint, die Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales im Hinblick auf die Regelungen "5 aus 9" bzw. bei assistiven Bedarfen immerhin noch "3 aus 9" zu täuschen, von denen selbst der behindertenpolitische Sprecher der Unionsfraktion Uwe Schommer sagt, er könne sich nicht erklären, wie das #BMAS zu dieser Regelung gelangt sei; er vermute, dieselbe müsse entweder ausgewürfelt worden sein oder die Referenten im Ministerium müssten eine Erscheinung gehabt haben, die über sie gekommen sei?
Wie völlig verkommen muss eine Bundesregierung eigentlich sein, wenn sie jetzt durch ihre Bundesministerin für Arbeit und Soziales Andrea Nahles im Gesetzgebungsverfahren gemächlich zurück rudern lässt, obgleich die gleiche Bundesregierung noch vor wenigen Tagen mittels Pressmitteilung hat wissen lassen, mit ihr werde es überhaupt keine Änderungen am Gesetzentwurf geben?
Wie komme ich auf die außergewöhnliche starke Formulierung verkommen?
Ich hege seit Monaten, im Grunde seit dem Vorliegen des scheinbar (?) unbeabsichtigt veröffentlichten Referentenentwurfs, die These, das BMAS habe die meisten "Grausamkeiten" in diesen Gesetzentwurf ganz bewusst eingebaut. Bewusst deshalb, weil man - auch wenn man sich jetzt völlig verdutzt ob des Widerstandes gegen den Entwurf gibt - genau mit diesem Widerstand gerechnet hat (mit dem man auch nach diesem unglaublich fadenscheinigen Beteililigungsprozess, aus dem sich praktisch nichts bis auf einige Worthülsen im Entwurf wiederfindet, rechnen musste). Ich unterstelle des Ministerium: Es hat diese Grausamkeiten bewusst "eingebaut", um sie hernach in den Anhörungen un in der zweiten und dritten Lesung im Deutschen Bundestag wenigstens teilweise wieder kassieren zu können und das dann auch noch als Großtat gegenüber den betroffenen Menschen darzustellen. ... (3)
Von Alexander Drewes
Niemand, absolut niemand, kann mir bislang erklären, wie man ein "modernes Teilhabegesetz" schaffen kann, das gleichzeitig die Teilhabe von beeinträchtigten Menschen in mindestens gleicher Weise wie bislang (das #BTHG führt keinen einzigen weitergehenden Leistungsanspruch als bisher ein) absichert und dabei praktisch aufkommensneutral sein soll. Denn das muss es, wenn bereits im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CDU und SPD im Jahr 2013 steht, dass es mit dem BTHG keine wesentliche Ausgabendynamik geben darf.
Uwe Frevert hat hier dankenswerter Weise noch einmal auf die Situation nach Schaffung des Pflegeversicherungsgesetzes hingewiesen. Damals hatten wir die anfangs völlig unhaltbare Situation, dass Menschen, die einen hohen Pflegebedarf hatten, derselbe teilwiese mit abenteuerlichen Begründungen zunächst vielfach zusammen gestrichen wurde und sich die Bundesregierung letztlich nicht anders zu behelfen wusste, als auf dem Verordnungsweg eine Bestandsschutzregelung einzuführen. Gleiches bekommen wir jetzt für das Teilhaberecht wieder zu hören, wobei sich die Regierung tatsächlich erdreistet, jetzt die Hilfe zur Pflege vor Teilhabeleistungen auch noch vorrangig ausgestalten zu wollen, was letzten Endes für pflegebedürftige Menschen ein faktisches Nullsummenspiel gegenüber der momentan herrschenden Gesetzeslage bedeuten würde.
Wie wenig durchdacht muss ein Gesetzentwurf eigentlich sein, dass sich die Regierung auch hier wieder nur mit einer Bestandsschutzregelung - bislang nur angekündigt, bislang nirgendwo im Entwurf feststehend - behilft? ... (2)
Von Gisela Maubach
In dieser "Talkrunde" am Dienstag hat auch Josef Neumann, Inklusionsbeauftragter der SPD-Landtagsfraktion NRW, teilgenommen. Heute habe ich von ihm folgende Nachricht bekommen:
Sehr geehrte Frau Maubach,
herzlichen Dank für die Information. Auch ich erachtet die Frage des Wunsch - und Wahlrechtes als den zentralen Punkt des neuen BTHG. Ich werde bei den weiteren Gesprächen diesen Punkt nachhaltig unterstützen und habe bei meinem Statement bei der Berlin Veranstaltung auch dieses Thema als einen der wichtigen Punkte angesprochen.
Besten Gruß
Josef Neumann
Von Sven Drebes
Ist es wirklich ehrlich, die Verantwortung für alles Schlechte dem Koalitionspartner zuzuschieben, oder nur einfach?
Von Uwe_Frevert
A.Nahles und Ihre scheinheilige SPD betont gebetsmühlenartig: „Niemanden soll es schlechter gehen!“ Und genau darin liegt die Gefahr. Bereits bei Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 wurde die selbstorganisation personeller Hilfen (Assistenz im Sinne des heutigen Persönlichen Budgets) nur durch besondere Regelungen und einem Bestandschutz gesichert. Das eigentliche Ziel aber war es, die Hilfen generell unter die Kontrolle der Dienstleister zu bekommen, um Arbeitsplätze für gewerkschaftsnahe Strukturen wie Pflegedienste, Heime und Werkstätten zu fördern.
Von der Eingliederungshilfe erhält bundesweit der ambulante Bereich nur ca. 16%, der Finanzierungsmittel mithin gehen 84% in die stationäre Unterbringung. Ähnlich schlecht ist das Verhältnis bei der Hilfe zur Pflege: Nur 23% der Gelder werden in den ambulanten Bereich gesteckt, 77% in die stationären Einrichtungen.
Grundsätzlich hat jedoch die eigenständige Organisation in Privathaushalten ein
deutlich höheres Leistungspotential als die Erbringung der Hilfe unter der Regie durch Pflegedienste oder dem „Heim“. Das lässt sich z. B. auch am Verhältnis der Bezieher von
Pflegegeld und der Sachleistung bei der Pflegeversicherung erkennen. 2013 wies das
Bundesgesundheitsministerium dies mit 83% zu 17% aus.
Ziel und Zweck der SPD ist es nicht ein eigenständiges Leben, unabhängig von Pflegediensten oder anderen stationären Angeboten zu ermöglichen. Es gibt kein Interesse an der Legalisierung und Förderung von Arbeitsplätzen in Privathaushalten. Die selbstorganisation der persönlichen Assistenz ist kein Anliegen der SPD!
Von Andrea
Es wird so kommen, wie es immer kommt:
Das Teilhabegesetz wird wie geplant durchgezogen mit Option auf Ausnahmeregeln. In der Hoffnung, dass nicht so viele diese Ausnahmeregeln durchsetzen wollen, es würde ja noch mehr Ärger mit den Amtsträgern bedeuten.
Zurückzurudern würde ein Scheitern bedeuten. Und das hat noch kein Politiker zugegeben.