Behinderte Menschen konsequent beteiligen
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: Finke
Berlin (kobinet) „Wir wollen ein Bundesteilhabegesetz unter sozialdemokratischer Federführung umsetzen und gleichzeitig systematische Politikbegleitung und Mitentscheidung bei der Weiterentwicklung dieser zentralgesellschaftlichen Thematik." Dies machte der Vorsitzende der AG Selbst Aktiv von behinderten Menschen in der SPD, Karl Finke, bei der gestrigen Veranstaltung zum Bundesteilhabegesetz im Willy-Brandt-Haus in Berlin deutlich.
"Inklusion ist ein dynamischer, gesellschaftlicher Prozess und bedarf ständiger politischer Begleitung und Initiierung von Veränderungs- und Anpassungsprozessen, nicht nur auf gesetzlicher Ebene. Grundfrage für uns alle ist zunächst: Bringt das BTHG, das sich im Moment auf den Personenkreis der eingliederungshilfeberechtigten Personen bezieht, mehr Eigenständigkeit und Selbstbestimmung oder ist es ein Einstieg in mehr Reglementierung und neue Abhängigkeiten? Wird das sozialhilferechtliche Dreiecksverhältnis von Leistungserbringern, Leistungsträgern und Leistungsempfängern zu Gunsten von uns Menschen mit Behinderungen qualitativ verändert oder zu unseren Ungunsten verschoben? Welche Entwicklung gibt es im Bereich der lebenslangen Sozialhilfeabhängigkeit zum Beispiel durch Anrechnen von Einkommen und Vermögen und der Perspektive auf ein eigenständiges Teilhabegeld? Ist die Sozialhilfe weiterhin als letztes Netz gewährleistet?" Dies erklärte Karl Finke in seiner Begrüßung zur gestrigen Veranstaltung.
Zur Schaffung von Abhängigkeiten gehöre auch die neue "Zauberformel 5 von 9", d. h. von neun vorgegebenen Kriterien muss ein Mensch mit einer Behinderung fünf Kriterien erfüllen, sofern er Ansprüche aus der Eingliederungshilfe geltend machen will, betonte Karl Finke. "Hier müssen wir uns fragen, inwieweit eher defizit- statt teilhabeorientierte Kriterien gestärkt werden? Im Bereich des eigenständigen Wohnens fragen sich viele: Sind die eingeräumten 25 Prozent Mehraufwand zu wenig oder kann jemand, der selbstorganisiert eigenständig wohnt, in diesem finanziellen Rahmen gut zurechtkommen? Wie organisieren wir inklusive Bildungsbereiche? Individualisierungen der Hilfen haben den ersten Anschein der Kompetenzübertragung an uns Menschen mit Behinderungen. Ein Strauß von Fragen, bei denen vielen die Grundorientierung und Perspektiven nicht sofort zugänglich sind. Handlungsleitend sind Inklusion als gesellschaftsprägendes Merkmal, Partizipation als Mitentscheidung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung, Barrierefreiheit und angemessene Vorkehrungen als Prinzip durchgängiger Zugänglichkeit sowie viertens Empowerment als Kompetenzübertragung in allen Themenfeldern. Dies mit den konkreten Politikfeldern zu verbinden, ist zukunftsorientierte Behindertenpolitik."

Von nurhessen
Jahr: 1990
Ort: Hildesheim
Thema: Integration/Inklusion Behinderter in Alltag und Schule
Podiumsredner (u.a.): Karl Finke
Jahr 2016: 26 Jahre später
1990 in Hildesheim war’s , das BAG- Treffen: Gemeinsam Leben- Gemeinsam Lernen, als wir mit vielen anderen Eltern, Angehörigen und Behinderten und KARL FINKE auf dem Podium, damals noch in der Opposition, als Fürsprecher für „INTEGRATION JETZT“ eintraten.
Und jetzt: der gleiche Karl Finke:
„Dies [Inklusion] mit den konkreten Politikfeldern zu verbinden, ist ZUKUNFTSORIENTIERTE Behindertenpolitik." (Hervorhebung hier)
Seit ich mit Behinderung in meinem Alltag tagtäglich konfrontiert bin, höre ich seit Ende der 1980- Jahre immer nur: ZUKUNFT, ZUKUNFT… Wann; bitte fängt denn die Zukunft an? Herr Karl Finke, Sie werden sich sicher an das Treffen der Eltern- und Behindertenbewegung in Hildesheim 1990 erinnern?? – Das war Gegenwart und klares Versprechen von Ihnen und keine Zukunft! Welches Jahr schreiben wir jetzt? Ist Zukunft vielleicht für uns bereits Vergangenheit nach dem Motto: Zurück in die Zukunft!
Von Sven Drebes
Zitat:
"Sind die eingeräumten 25 Prozent Mehraufwand zu wenig oder kann jemand, der selbstorganisiert eigenständig wohnt, in diesem finanziellen Rahmen gut zurechtkommen?"
Den 25%-Zuschlag bei den Kosten der Unterkunft und Heizung gibt es nur für Menschen, die in "Heimen" der Behindertenhilfe leben. Wer eigenständig in einer eigenen Wohnung lebt und Grundsicherung bezieht, bekommt den Zuschlag nicht zugestanden. (BTHG-Entwurf, S. 159/160)
Von Gisela Maubach
Zitat aus dem Beitrag:
"Hier müssen wir uns fragen, inwieweit eher defizit- statt teilhabeorientierte Kriterien gestärkt werden?"
Ich kann im BTHG-Entwurf keine defizit-orientierten Kriterien erkennen, die denjenigen Menschen eine Teilhabe ermöglichen würden, bei denen tatsächlich starke Defizite vorliegen, aus welchen dann natürlich auch der Bedarf resultiert.
Laut § 102 Abs. 2 wäre die Werkstatt vorrangig vor Sozialer Teilhabe.
Und laut § 91 Abs. 3 sind die Pflegeleistungen im häuslichen Umfeld vorrangig vor der Eingliederungshilfe.
Das bedeutet Ausschluss von Menschen mit starken Defiziten!