Teilhabegesetz soziale Elbphilharmonie?

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

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Bild: ht

Frankfurt am Main (kobinet) Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) hat in dieser Woche das von der Regierung geplante Teilhabegesetz  mit der Elbphilharmonie verglichen. Hamburgs neue Attraktion wird am 11. Januar mit einem Konzert eröffnet und die Steuerzahler sehr viel mehr kosten als bei Baubeginn 2007 veranschlagt. Behinderte Menschen gehen auf die Straße und protestieren, weil ein "Spargesetz" ab 1. Januar 2017 ihre Lebenssituation nicht wesentlich verbessern, sondern teilweise noch verschlechtern würde. Der für Innenpolitik verantwortliche FAZ-Redakteur sieht dagegen das Bundesteilhabegesetz als "sozialpolitische Elbphilharmonie der großen Koalition". Jasper von Altenbockum beschreibt in dem bürgerlich-konservativen Medium entsprechende Befürchtungen in Kommunen und Ländern sowie im Städtetag.

Bundesrat und die kommunalen Spitzenverbände seien sich einig, dass die Bundesregierung das Versprechen des Koalitionsvertrags bei weitem nicht eingehalten hat, eine zusätzliche „Ausgabendynamik" zu verhindern, so die FAZ. Zum Stichwort Jährlich neun Milliarden Euro mehr? schreibt das Blatt: Die Autoren des „Jahrbuchs für öffentliche Finanzen“ staunten nicht schlecht, als ihnen kürzlich auf ihrem jährlichen Treffen in Leipzig aus Niedersachsen eine ganz andere Rechnung präsentiert wurde: neun Milliarden Euro zusätzliche Kosten - jährlich. Das Budget der Eingliederungshilfe hätte damit ungefähr das Volumen der Arbeitslosenhilfe erreicht.

Lesermeinungen zu “Teilhabegesetz soziale Elbphilharmonie?” (8)

Von Dr. Theben

Eine sehr gute Entgegnung von Sven Drebes auf dieses neoliberale Gewäsch in der FAZ.

Von Inge Rosenberger

Auch hier kann (noch) kommentiert werden: https://www.facebook.com/faz/posts/10153928087210976

Von Sven Drebes

Danke, nurhessen. Natürlich habe ich, zielgruppengerecht, den Titel amgegeben.

Ein direkter Online-Kommentar war übrigens schon gestern Nachmittag nicht mehr möglich. Ganz unten auf der Seite gibt es aber einen Link zur "Kontakt"-Seite, wo dann wiederum das Leserbrief-Formular verlinkt ist.

Von Arnd Hellinger

Hmm, leider war zumindest gestern Abend (29.10.2016) der - sachlich voll zutreffende - Leserbrief von Dr. Sven Drebes NICHT im Kommentarfenster unter dem Artikel abrufbar. Dafür findet man dortselbst allerlei unschöne Äußerungen von (angeblichen?) Lesern...

Ob die Online-Redaktion der FAZ hier wohl zensiert und ggf. nach welchen Kriterien...?

Von nurhessen

Lieber Sven Drebes,
danke für den Leserbrief an die FAZ. Die sachliche unaufgeregte Schilderung der Sachlage ist sehr überzeugend. Die Fakten werden ohne Polemik richtig gestellt, das fällt in diesen Zeiten, in denen jeder von Behinderung und dem Bundesteilhabegesetz Betroffene „Partei“ ist, doch schwer. Deshalb wirklich eine großes „Danke“ für Ihre Leistung der Richtig- und Klarstellung. Hoffentlich haben sie Ihren Dr.- Titel nicht verschwiegen.

Von versteh_gar_nix_mehr


http://www.faz.net/aktuell/politik/teilhabegesetz-soziale-dynamik-14313663.html

Bereits im Juni erweckten unsere teils dramatischen Schicksale die Aufmerksamkeit des Herrn Redakteur.


Teilhabegesetz Soziale Dynamik

Das Teilhabegesetz stellt die Behinderten besser, das ist eine gute Sache. Die Frage ist nur: Wer kommt dafür auf, und müssten nicht andere Gruppen ihre Ansprüche etwas zurücknehmen?
29.06.2016, von Jasper von Altenbockum

Das Teilhabegesetz ist eine gute Sache. Es stellt die Behinderten besser, von denen es in Deutschland mehr gibt, als man denkt, und deren Zahl wächst, je höher das Durchschnittsalter unserer Gesellschaft wird.

Das Gesetz, so sinnvoll es ist, zeigt aber auch, welche Dynamik der Sozialstaat hat. Die Kosten liegen derzeit bei etwa 16 Milliarden Euro im Jahr. Jährlich steigen sie um eine Milliarde Euro; mit dem Gesetz ist es noch einmal eine Milliarde Euro jährlich mehr. Im Koalitionsvertrag wurde den Kommunen - sie müssen zahlen - eine Entlastung um fünf Milliarden Euro im Jahr versprochen, die über das Teilhabegesetz abgerechnet werden sollten.

Die Koalition wählte dafür jetzt einen anderen Weg, aber das zugesagte Geld verfehlte seine Wirkung nicht: Die Kommission zur Vorbereitung des Gesetzes musste nicht allzu knickerig sein, als sie ihre Vorschläge für die Standards der Behindertenhilfe formulierte. So wird das Teilhabegesetz zu einem der größten Posten im Sozialhaushalt. Den Behinderten sei es gegönnt. Aber müssten nicht andere Gruppen dafür ihre Ansprüche etwas zurücknehmen?

Was denn für andere Gruppen?


Von Sven Drebes

Habe gerade einen Leserbrief an die FAZ geschrieben.

Sehr geehrter Her von Altenbockum,
sehr geehrte Damen und Herren,
Ihren Kommentar „Die soziale Elbphilharmonie“ kann ich nicht unwidersprochen lassen.
Sie beziehen sich ausschließlich auf Aussagen der Länder und Kommunen, die massive Leistungsausweitungen befürchten, ohne diese zu hinterfragen. Diese sind nicht haltbar. Sie entspringen vielmehr dem Wunsch von Ländern und Kommunen, dass sich der Bund an den Kosten der Eingliederungshilfe beteiligt. Das ist sehr bedauerlich, weil dabei viele Fakten ignoriert werden.
Zu den Fakten:
Zunächst ist festzustellen, dass von den rund zehn Millionen behinderten Menschen nur rund 700.000 Leistungen bekommen. Höhere Zahlen beinhalten Mehrfachzählungen, die durch unterschiedliche Zuständigkeiten entstehen. Die übrigen behinderten Menschen bekommen in aller Regel keine Leistungen, weil sie keine benötigen. Das wird das Bundesteilhabegesetz nicht ändern. Zudem müssen von den erwähnten 17 Milliarden € Ausgaben rund 1,5 Milliarden € Erstattungen, überwiegend von Sozialversicherungen, abgezogen werden, um die tatsächlich von Kommunen und Ländern zu tragenden Ausgaben zu erhalten.
Die Ausgaben für Leistungen der Eingliederungshilfe steigen aus drei Gründen. Erstens leben die Leistungsbezieher länger, weil die medizinische Versorgung besser geworden ist. Zweitens war die Zahl in den ersten vier bis fünf Jahrzehnten, in denen die Eingliederungshilfe bestanden hat, durch die Ermordung behinderter Menschen durch die Nationalsozialisten niedriger, als sie ohne diese gewesen wäre. Drittens ist die Zahl psychisch behinderter Menschen deutlich gestiegen. Diese drei Faktoren bestimmen die Ausgabensteigerungen. Die Ausgaben pro Fall sinken dagegen seit Jahren. Ein Brechen der Ausgabendynamik wäre daher nur möglich, indem das neue Gesetz Menschen von Leistungen ausschließt, die sie bisher bekommen.
(Fortsetzung unten)

Von Sven Drebes

Der Entwurf zum Bundesteilhabegesetz enthält tatsächlich einige wenige Leistungsausweitungen. Diese betreffen aber ausnahmslos Leistungen, die insgesamt nur wenige Promille zu den Gesamtausgaben beitragen. Selbst die zusätzlichen Ausgaben, die durch die Anhebung der Einkommens- und Vermögensgrenzen entstehen werden, beschränken sich auf schätzungsweise höchstens zwei Prozent. Das kommt daher, dass die Verbesserungen längst nicht so groß sind, wie vom BMAS behauptet, und dass selbst die sehr wenigen gut verdienenden und wohlhabenden behinderten Menschen nur selten in der Lage sind, den Bedarf, der durch die Eingliederungshilfe gedeckt wird, auf Dauer selbst zu decken. Die meisten Menschen, die Eingliederungshilfe benötigen, müssen zudem schon heute keinen oder nur einen monatlichen Beitrag im zweistelligen Euro-Bereich leisten, weil sie entweder nur wenig verdienen, von Grundsicherung leben oder weil für viele Leistungen schon heute kein Eigenbeitrag fällig wird.
Schließlich enthält der Gesetzentwurf auch Paragrafen, die die Ausgaben direkt senken oder eine Senkung ermöglichen. Zum einen werden viele sinnesbehinderte und viele psychisch behinderte Menschen die neuen Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllen, weil sie nur in einem oder zwei statt in fünf von neun vorgegebenen „Lebensbereichen“ Unterstützung benötigen. Zudem wird es den zuständigen Behörden leichter gemacht, Leistungen durch billigere zu ersetzen, auch wenn damit erhebliche Einschränkungen der Freiheit und der Qualität verbunden sind. Bisherige Schutzmechanismen greifen nicht mehr. Zu guter Letzt wird durch eine weitere Klausel eine Preisspirale nach unten in Gang gesetzt werden.
Alles zusammen betrachtet, sind vom Bundesteilhabegesetz eher sinkende als steigende Ausgaben zu erwarten. Die Ausgabensteigerungen, die in den nächsten Jahren und Jahrzehnten höchst wahrscheinlich kommen werden, sind sozio-demografisch bedingt und haben mit dem aktuellen Gesetzentwurf nichts zu tun.