Noch Überzeugungsarbeit gegen Zwangspoolen nötig
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: Ability Watch
Berlin (kobinet) Die Koalitionsfraktionen von CDU, SPD und CSU biegen nun in die Zielgerade zum Bundesteilhabegesetz ein. Nach der Anhörung vom 7. November wird nun beraten, welche Änderungsanträge die Abgeordneten in den Deutschen Bundestag zum Bundesteilhabegesetz einbringen. Beim Thema Zwangspoolen scheint noch viel Bewusstseinsbildung nötig. Die Initiative Ability Watch hat angesichts der wiederkehrenden Treffen der Parteivorsitzenden ein Bild davon gemacht, wie Zwangspoolen für PolitikerInnen aussehen könnte.
Auf dem Bild, das Sigmar Gabriel, Angela Merkel und Horst Seehofer zusammen auf einer Couch im Wohnzimmer zeigt, heißt es: "Und, mit wem möchten Sie Ihr Leben teilen?" Im Erläuterungstext weist dann Ability Watch darauf hin: "Das geplante Teilhabegesetz soll erstmals legitiminieren, dass Menschen mit Behinderung sich persönliche Assistenz teilen müssen. Dies führt zum Verlust des individuellen Lebens. Aktivitäten sind nur noch in Gruppen mit anderen behinderten Menschen möglich. Auch die Auswahl der Hilfsperson kann nicht selbstbestimmt erfolgen." Daher sagt Ability Watch klar: Dies ist #NichtMeinGesetz.
Medien berichteten am Wochenende, dass es die Parteivorsitzenden bei ihren Gesprächen nicht gerade lange miteinander ausgehalten hätten, Sigmar Gabriel habe das Treffen am Sonntag schon nach knapp einer Stunde verlassen, Angela Merkel sei kurz darauf gegangen. Sollte die Idee des Zwangspoolens, die nach dem Bundesteilhabegesetz behinderten Menschen aufgedrückt werden soll, auch auf PolitikerInnen ausgeweitet werden, müssen sich die Akteure also auf längere Zeiten zusammen einstellen.

Von Gisela Maubach
Aber der Hammer ist dieses Zitat im Bescheid:
"Da der Werkstattplatz faktisch zur Verfügung steht und die Versorgung von . . . über 8 Stunden am Tag abgedeckt wäre, die Mutter Ihres Mandanten diesen aber aufgrund ihrer Entscheidung als Betreuerin nicht nutzt, kommt das Sozialamt des Kreises Düren zu dem Schluss, dass der Bedarf in dieser Zeit nicht über die Eingliederungshilfe bzw. über die Pflege zusätzlich abgedeckt werden darf."
Das Extrem-Poolen bei meinem Sohn (der nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sprechen) kann ich also nur dann vermeiden, wenn ich bereit bin, mein eigenes Leben bis ins hohe Alter komplett zu opfern?
Soviel zum Zwangspoolen.
Es wird höchste Zeit, dass § 102 Abs. 2 im BTHG-Entwurf geändert wird, denn die dort aufgeführte Vorrangigkeit der Werkstatt würde ein derartiges Zwangspoolen für die Zukunft festschreiben!
Von Gisela Maubach
Bei meinem Sohn wird seit gestern das Zwangspoolen wieder vorausgesetzt.
Im Widerspruchsbescheid zur Höhe des Persönlichen Budgets wird bei der Berechnung davon ausgegangen, dass er wochentags 8 Stunden täglich die Werkstatt besuchen könnte.
Es wird nicht bestritten, dass ein hoher Unterstützungsbedarf besteht und dass die Pflegesachverständige des Kreises Düren bestätigt, dass mein Sohn "nicht ohne permanente Aufsicht bleiben kann".
Die Notwendigkeit einer 24-Stunden-Versorgung ist unbestritten festgestellt.
Das Sozialamt ist aber der Meinung, dass der Mutter (also mir) "eine Eigenleistung zumutbar" sei - wohlwissend, dass ich in 3 1/2 Monaten 60 Jahre alt werde und unter permanenten Rückenschmerzen leide. Über meine Belastetheit hatte ich der Pflegesachverständigen berichtet - ebenso darüber, dass mein Sohn 10 kg schwerer ist als ich selbst und beim Windelwechsel und sonstiger Körperpflege nicht kooperiert.
Da die Werkstatt an Wochenenden geschlossen ist, ist das Sozialamt hier dann großzügiger (Zitat):
"Die rechnerisch verbleibenden 8 Stunden sollten mit Rücksicht auf die eigenen Bedürfnisse nach Erholung am Wochenende nicht gänzlich der Mutter zugemutet werden. Eine Teilung erscheint angemessen."
Also soll ich an Wochenend-Tagen nur 4 Stunden Eigenleistung erbringen und zusätzlich (!) 6 Stunden durch die Pflegekasse finanzieren.
Dem Sozialamt ist auch noch gar nicht aufgefallen, dass es neben den Wochenenden auch etwa 10 Feiertage o.ä. gibt, die nicht auf einen Samstag oder Sonntag fallen und dass zusätzlich noch 35 "Urlaubs"tage genommen werden müssen. Die Werkstatt könnte also maximal an 59 % aller Kalendertage besucht werden, sofern man keinen einzigen Tag im Jahr krank würde.
Für die paar Assistentenstunden wird dann ein Stundenlohn von 10 Euro zugrunde gelegt. Die Assistenten könnten sich nach Anmeldung bei der "Mini-Job Zentrale" die gesetzlich vorgesehenen Arbeitgeberkosten auf Antrag durch das Sozialamt erstatten lassen!
Von ZORRO
@Maulbach
"Und da finden monatelang überhaupt keine Aktivitäten statt"
Sehr überzeugend auf den Punkt gebracht: Da haben Sie leider völlig Recht! Ist definitiv kein Einzelfall in diesem "Sozialmarkt" mit mächtiger Lobby bzw. teils versagender staatlicher Aufsicht.
Von Gisela Maubach
"Aktivitäten sind nur noch in Gruppen mit anderen behinderten Menschen möglich. Auch die Auswahl der Hilfsperson kann nicht selbstbestimmt erfolgen."
Zitat-Ende
Hierzu ist noch anzumerken, dass beim Extrem-Poolen in großen Schwerstbehinderten-Gruppen der Werkstätten bis zu 13 Personen innerhalb eines Raumes gemeinsam betreut werden, wobei die Betreuer grundsätzlich nicht selbst gewählt werden können. So eine kleine 3-er-Gruppe wäre da schon Luxus. Und da finden monatelang überhaupt keine Aktivitäten außerhalb des Gebäudes statt - noch nicht mal in Gruppen mit anderen behinderten Menschen, denn das ist bei dem Personalschlüssel gar nicht möglich.
Deshalb hat die Vorrangigkeit der Werkstätten gegenüber der Sozialen Teilhabe nichts in einem Bundesteilhabegesetz zu suchen.