Landtag von Nordrhein-Westfalen will Verbesserungen
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
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Düsseldorf (kobinet) Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat letzte Woche einen Antrag verabschiedet, der erhebliche Verbesserungen beim Bundesteilhabegesetz einfordert. Die Fraktionen von Grünen und SPD fordern die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, den Gesetzentwurf für das Bundesteilhabegesetz im Sinne der Menschen mit Behinderung zu verbessern. Ohne die geforderten Nachbesserungen an dem Gesetz sei eine Zustimmung Nordrhein-Westfalens im Bundesrat nicht möglich, so Manuela Grochowiak-Schmieding von den Grünen.
Die sozialpolitische Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion Manuela Grochowiak-Schmieding machte in ihrem Redebeitrag in der Plenardebatte deutlich: "Inklusion ist ein Menschenrecht! Realität und Lebensalltag sehen für viele Menschen indes anders aus. Tagtäglich müssen sie um ihr Recht auf Unterstützung kämpfen, Barrieren überwinden. Das ist in einem reichen, zivilisierten Land wie Deutschland nicht weiter hinnehmbar.“
Manuela Grochowiak-Schmieding stellte in ihrer Rede dar, welche wesentlichen Punkte im Gesetzentwurf fehlen:
- Abschaffung des Mehrkostenvorbehaltes,
- vollständiger Verzicht auf die Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei der Gewährung von Eingliederungshilfeleistungen,
- Gleichstellung von pflegebedürftigen Menschen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe mit anderen pflegebedürftigen Menschen und
- verbindliche dauerhafte Beteiligung des Bundes an den Kosten der Eingliederungshilfe in Höhe von 5 Milliarden Euro.
"Es besteht klarer Änderungsbedarf am Gesetzentwurf. Das Bundesteilhabegesetz muss dabei den Vorgaben unseres Grundgesetzes folgen, und es muss die Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention erfüllen", betonte die Landtagsabgeordnete der Grünen.
Link zum verabschiedeten Antrag des Landtages von Nordrhein-Westfalen zum Bundesteilhabegesetz

Von Signe
"Erleben in der Gruppe" ...
Ja, zwangsweises Erleben in der Gruppe.
Eine Alternative zu diesem Gruppenzwang muss her.
Von Signe
Passender Wahlspruch für die nächsten Landtags- und Bundestagswahlen für die Grünen:
Grüns in die Anstalt! Grün hinter den Ohren - grün-lackierte Anstalten!
Von Signe
Widerspruch im Grochowiak-Schmieding'schen Lebenslauf:
Arbeit als Museumspädagogin, ohne entsprechenden Studiumsabschluss? Da kann was nicht passen.
Von Signe
Schon wieder so eine weltfremde, dekadente GRÜNE!
Unwählbar!
Bitte, liebe GRÜNE, lasst Euch selber in eine Anstalt einweisen! Mit Gruppenzwang!
Von Gisela Maubach
Zitat aus dem Beitrag:
"Manuela Grochowiak-Schmieding stellte in ihrer Rede dar, welche wesentlichen Punkte im Gesetzentwurf fehlen"
Zitat-Ende
Zur Frage der Werkstatt-Vorrangigkeit für Menschen mit geistiger Schwerstbehinderung habe ich von Frau Grochowiak-Schmieding folgende Antwort bekommen:
Wieder Zitat:
"In Nordrhein-Westfalen haben anders als in anderen Bundesländern Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf das Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben. Dies wird in aller Regel in einer WfbM wahrgenommen. Damit erwerben diese Menschen nicht nur Rentenansprüche, sie erleben sich auch als Teil einer Gemeinschaft. Gerade Letzteres ist von großer Bedeutung, bietet der Aufenthalt in der Einrichtung nicht nur tagesstrukturelle Angebote und einen Bruch im alltäglichen häuslichen Leben, sondern vor allem das Erleben in der Gruppe, mit all seinem Für und Wider, seinen Höhen und Tiefen.
Ich bin der Überzeugung, dass dies die richtige Handlungsweise und das richtige Angebot für Menschen mit Schwerstmehrfachbehinderung ist."
Zitat-Ende
Für NRW ist die Sondereinrichtung Werkstatt damit das "richtige" Angebot - ohne Wahlfreiheit!
Zwangspooling muss man also einfach nur schönreden als "Erleben in der Gruppe, mit all seinem Für und Wider, seinen Höhen und Tiefen" und als Erleben "als Teil einer Gemeinschaft" . . .