5 vor 12 beim Bundesteilhabegesetz
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: Heinrich Schaudt
Marburg/Lahn (kobinet) Am Donnerstag dürften aller Voraussicht nach die Würfel zum Bundesteilhabegesetz fallen, wenn sich die Koalitions AG trifft, um die Änderungsanträge zum vorliegenden Gesetzentwurf abzustimmen. Diese werden dann, aller Voraussicht nach, am 30. November im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales und kommende Woche im Bundestag auch so verabschiedet. SchülerInnen der Blindenstudienanstalt planen für Mittwoch eine Aktion, mit der sie deutlich machen wollen, dass es 5 vor 12 für die Teilhabe behinderter Menschen ist.
Unter dem Motto "Es ist 5 vor 12 - vergesst uns nicht" werden blinde und sehbehinderte SchülerInnen am 23.11. um 10.45 Uhr eine Uhr nachbilden, deren Zeiger auf 5 vor 12 zeigt, wie Maximilian Maag heute den kobinet-nachrichten mitteilte. Damit bauen sie auf einer Aktion auf, die im April dieses Jahres in mehreren Städten Deutschlands stattfand.
"Man fühlt sich in dieser Woche nach all den Aktionen, Veranstaltungen, Überzeugungsversuchen und vielem mehr der letzten Monate so ein bisschen wie das Kaninchen vor der Schlange", kommentiert der Koordinator der Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz, Ottmar Miles-Paul, das derzeitige Warten auf die konkreten Änderungsanträge. "Die Regierungskoalition aus CDU, SPD und CSU hat es uns nicht gerade leicht gemacht. Erst legt die Regierung einen miserablen Entwurf für ein Bundesteilhabegesetz vor, der massive Verschlechterungen für behinderte Menschen enthält und weit von der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention entfernt ist und dann spielen die Regierungsfraktionen dieses Spiel bis zum Ende mit, in dem sie die vielen verunsicherten und verärgerten Menschen weitgehend im Dunkeln stehen lassen, was sie denn konkret verändern. Das mag der normale Gang der Politik sein, hat aber wenig mit Vertrauensbildung und noch weniger mit einer ernsthaften Beteiligung behinderter Menschen geschweige denn mit einer ernstgemeinten Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu tun", so Ottmar Miles-Paul.

Von Gisela Maubach
Zitat aus der ca. 300 Seiten dicken Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit dem Titel
Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
Seite 10:
"Die UN-Behindertenrechtskonvention steht im Rang eines einfachen Bundesgesetzes und bindet gemäß Art. 4 Abs. 5 UN-BRK Bund und Länder. Für Behörden und Gerichte ist sie zugleich Auslegungshilfe nationaler Normen."
Zitat-Ende