Mehr für inklusive Bildung tun

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

Valentin Aichele
Valentin Aichele
Bild: Irina Tischer

Berlin (kobinet) Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte heute die Bundesländer auf, sich verstärkt anzustrengen, inklusive Bildung zu verwirklichen. „Immer wieder stellen Politiker die Inklusion in der Schule zur Disposition - das ist nicht zielführend", erklärt Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts.

Deutschland sei jedoch durch die UN-Behindertenrechtskonvention zu inklusiver Bildung in der Regelschule verpflichtet. Die Länder müssten sicherstellen, dass die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen bereitgestellt würden. „Um ein inklusives Bildungssystem erfolgreich aufzubauen, muss die sonderpädagogische Förderung systematisch in die allgemeine Schule verlagert werden", so Aichele. Dazu gehöre es auch, Sonderschulen schrittweise aufzugeben. Nur so könnten hochwertige inklusive Angebote für alle gesichert werden.

Auch die Vereinten Nationen kritisierten 2015, dass der Großteil der Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in Deutschland segregierte Förderschulen besucht. Sie forderten Deutschland auf, dafür zu sorgen, dass alle Schüler Zugang zu einem qualitativ hochwertigen, inklusiven Bildungssystem haben.

Lesermeinungen zu “Mehr für inklusive Bildung tun” (10)

Von Ulrike

Sehr geehrter Herr Alexander Drewes,

um es auf den Punkt zu bringen: Bei dem was in Regelschulen heute so abgeht, müssen Eltern ihre Kids, soweit sie Kohle geerbt oder erwirtschaftet haben, zukünftig in kostenpflichtige Privarschulen schicken. Das trifft dann umso mehr für Eltern behinderter Kids zu. Denn jedes Bundesland kann mit der Kohle, die vom Bund kommt, machen was es will, so auch die jeweiligenüberörtlichen Träger der Sozialhilfe. So siehts leider aus.

Von Ulrike

Sehr gehrte Frau Ingrid Kubis,
mit dem "Wegsehen" ist das so eine Sache. Den jungen Frauen wird heut zu Tage ales Mögliche angeraten, damit es erst gar nicht dazu kommen muss, dass ein behinderter Säugling zur Welt kommt. Meinen Eltern hat in den 50-gern das Entbindungsvpersonal vorgehalten. "Das sei Gott gewollt" (einen behinderten Säugling zu haben, m.A.). Die Menschen, die ganz stark betroffen sind, können sich aus gesundheitlichen Gründen nicht wehren, haben keine Lobby, das ist auch Teil der Realität. Gleich welches Gesetz den Bundesrat passiert, wir betroffenen Menschen müssen uns in jedem Einzelfall gerichtlich zur Wehr setzen. Dazu braucht man wiederum Kohle, die viele von Behinderung betroffene Menschen nicht haben können.

Von Ulrike

Die "Entscheidungsträger zum BTHG" sind monitär bestens ausgestattet. Tragen das vor was von "politischem, parteipolitischem Interesse" ist. Im Gegensatz zu dem Personenkreis, der von Geburt an z.B. von einer Behinderung betroffen ist, nie/oder nie mehr einer versicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nachgehen kann.Vieles von dem, was z.B. Behindertenverbände Jahre lang zusammengetragen haben, wird daher noch nicht einmal ansatzweise umgesetzt, das ist Teil unserer Realität.

Von Ulrike

Sehr geehrte Frau Ingrid Kubis,
mit meinen Erfahrungen im Anerkennungsjahr als Erzieherin in den 70-gern kann ich sehr gut nachvollziehen, dass Sie sich für ihr Enkelkind wünschen, dass behinderte Kids in Kitas nicht auf Stühlen fixiert werden. Ich trage mit, dass wir im Kita- Kita-Bereich weit von einer echten Inklusion entfernt sind.--Aber es wurden Fortschritte gemacht, denn: Noch Ende der 80-ger mussten Großeltern im Saarland gerichtlich erkämpfen, dass ihr behindertes Enkel-Zwillingspäärchen einen Regelkindergarten besuchen durfte. Das Kiga-Personal verweigerte die Betreuung, man sei nicht ausgebildet, überfordert. Später gab es Inklusionsperson im Kiga, finanziert über Eingleiderungshilfe vom überörtlichen Sozialhilfeträger.

Von Ulrike

Sehr geehrte Frau Gisela Maubach,

"Diese Sonderwelten" werden im Saarland immer mehr ausgebaut. Sind Teil des Aktionsplanes zur Inklusion für von Behinderung betroffener Menschen.--Auf Jahrzehnte hin wird noch gelten: Wer aus gesundheitlichen Gründen noch nie/ nicht mehr zu den "Leistungstreägern der Gesellschaft" gehören konnte/kann, bleibt in vielen Bereichen ausgegrenzt, das ist Realität. Im Grunde kann jedes Flächenland in Deutschland es machen wie es will mit der Inklusion. Obendrauf noch Gieskannenprinzip. Im Saarland werden zum Beispiel die seit 2013 100-prozentige Erstattungen vom Bund für Kosten der "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" nicht an die örtlichen Sozialhilfeträger überwiesen sondern an den überörtlichen Sozialhilfeträger als Ersatz für zu hohe Heimkosten (SozialrentnerInnen-Heimkosten).

Von Ingrid Kubis

Solange kleine lauffähige Inklusions-Kinder immer noch in deutschen KiTas an Stühlen fixiert den KiTa-Alltag ertragen müssen, sind wir noch gaaaaanz weit weg von einer echten Teilhabe.
Diese „Schutzfixierungen“ geschehen mit freundlicher Genehmigung des Landschaftsverbands Rheinland und der NRW Familienministerin Christina Kampmann.

Ich würde mir Menschen wünschen, die hinsehen statt weg zu sehen, die aufstehen und sich für die Schwächsten unserer Gesellschaft einsetzen statt sich in der politischen Hängematte auszuruhen, die Zivilcourage zeigen statt sich gelangweilt weg zu drehen und solche schweren Menschenrechtsverletzungen schweigend zu ignorieren.

Von nurhessen

Die Sonderwelten, die „nach Ende der Schulzeit … vorrangig“ [Gisela Maubach] sind, verhindern sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten, verhindern lebenslanges Lernen, verhindern jegliche Weiterbildungsmaßnahmen auch auf dem zweiten Bildungsweg, da häufig gerade sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten Voraussetzung für Abendschulen und Kollegs sind …. Die Sonderwelten, die für Behinderte vorrangig sind, verhindern und verschließen und schließen mehr aus, als auf den ersten Blick erscheinen mag. Auch nach erfolgreicher inklusiver Beschulung steht manch Behinderte/r überall vor verschlossenen Türen. Der Verschiebebahnhof in die Sonderwelten droht überall. Von Gleichstellung zwischen Behinderten und Nichtbehinderten sind wir noch weit entfernt, solange an allen Ecken und Enden das Gespenst der Sonderwelten umgeht und in den Köpfen der Entscheidungsträger fest verankert ist.

Von Alexander Drewes

Um inklusive Bildung - schon im Primar-, noch mehr im Sekundar-, nicht zu vergessen den Vorschulbereich - überhaupt in irgendeiner Form "vom Kopf auf die Füße" zu stellen, bedürfte es auch hier einer völlig anderen Finanzierungskonstruktion als sie bislang regelmäßig vorgesehen ist.
Welches tatsächliche Interesse sollen die Kommunen denn haben, inklusive Bildung zu fördern? In aller Regel werden die Kosten für Fördermaßnahmen, sofern sie denn in Fördereinrichtungen erfolgen, von einem überörtlichen Träger finanziert (Ausnahmen wie Baden-Württemberg einmal außen vor gelassen). Die überörtlichen finanzieren sich aus einem Umlageverfahren, infolgedessen "trifft" jede Kommune, jeden Landkreis eine wesentlich geringere Kostenlast, wenn man das zu fördernde Kind so einstuft, dass etwas anderes als eine Förderbeschulung erst gar nicht in Betracht kommt. Da bedarf es seitens der auf schulische Inklusion bestehenden Eltern zunächst einmal starker Nerven, zudem müssen die landesgesetzlichen Regelungen eine Prärogative der Eltern auch erst einmal vorsehen (in Hessen gibt es diese, was einem aber nicht eine unendliche Quälerei mit den örtlich zuständigen Sozial- oder Jugendämtern erspart. Hier in Kassel gibt es keine schulische Inklusionsassistenz für psychisch beeinträchtigte Kinder, den Eltern wird bislang einzig ergänzende Erziehungshilfe angeboten. Als könnten die Eltern etwas für die psychische Beeinträchtigung ihres Sprößlings). Und, es fehlt sehr häufig schon am guten Willen der die Inklusion ausgetalten müssenden Schulämtern. Auch hier könnte ich aus Kassel Geschichten erzählen, die Bücher füllen würden.

Von JKNMN

„Auch die Vereinten Nationen kritisierten 2015, dass der Großteil der Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in Deutschland segregierte Förderschulen besucht. Sie forderten Deutschland auf, dafür zu sorgen, dass alle Schüler Zugang zu einem qualitativ hochwertigen, inklusiven Bildungssystem haben.“

Der Zugang alleine reicht leider nicht. Es sollte auch die Möglichkeit des Abschiebens auf andere Schulen verhindert werden.
Eine sogenannte UNESCO-Projekt-Schule in BW erlaubte es sich vor den Sommerferien, einem Kind mit einer seelischen Behinderung und Verhaltensauffälligkeiten ins Zeugnis zu schreiben, man solle ihm eine geeignetere Schule suchen. Obwohl das Kind aufgrund des problematischen Verhaltens (?) maximal ein Drittel des Unterrichts besuchen konnte, hatte es das Klassenziel erreicht! Nach den Ferien gelang es der Schule durch entsprechende Anwendung von Vorschriften, eine Eskalation zu provozieren.....
So lange die „Inklusionsverweigerer“ unter den Schulen keine Nachteile haben und teilweise von der Politik noch darin unterstützt werden, wird sich nicht viel ändern.
Im Übrigen bin ich ebenfalls der Meinung, dass es auch nach der Schulzeit keine vorrangigen (Sonder-)Welten mehr geben darf!

Von Gisela Maubach

" . . . muss die sonderpädagogische Förderung systematisch in die allgemeine Schule verlagert werden", so Aichele. Dazu gehöre es auch, Sonderschulen schrittweise aufzugeben. Nur so könnten hochwertige inklusive Angebote für alle gesichert werden."

Zitat-Ende

Sorry - aber diese Forderung ist erst dann glaubhaft, wenn auch nach Ende der Schulzeit keine Sonderwelt mehr vorrangig ist.
Da hierzu bisher keine Forderung zu vernehmen ist, kann der vorliegende Beitrag nur als leere Worthülse verstanden werden.