Brief an Winfried Kretschmann

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Logo der Aktiven Behinderten in Stuttgart und Umgebung
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Stuttgart (kobinet) Am 16.12. steht im Bundesrat die abschließende Beratung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) an. Aus diesem Anlass hat Friedrich Müller vom Vorstand von ABS – Zentrum selbstbestimmt Leben e.V., Stuttgart einen Brief an Baden-Württembergs Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann und den Landessozialminister Manfred Lucha geschrieben mit dem eindringlichen Appell, dieses Gesetz in der vorliegenden Form im Bundesrat abzulehnen.

Als Begründung dafür wird unter anderem angeführt, dass dieses umfangreiche Gesetzespaket trotz einiger Verbesserungen aus der Sicht vieler betroffener Menschen und ihrer Selbstvertretungsorganisationen nach wie vor unzureichend ist, da es bei weitem nicht den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention entspricht und in manchen Bereichen gegenüber der jetzigen Rechtslage sogar noch Verschlechterungen zu befürchten sind.

Link zum Brief an die Landespolitiker, der auf Facebook eingestellt wurde

Lesermeinungen zu “Brief an Winfried Kretschmann” (7)

Von Ulrike

Und: In den Sozialministerien der Länder, zumindest im Saarland (CDU/SPD) und Rheinland-Pfalz (SPD) weiss man längst bis wohin man die Reise mit BTHG zu gehen bereit ist. Das kann man z.B. zum vom Sozialministerium des Saarlandes 2015 entwickelten Aktionsplan Umsetzung UN-BRK erkennen.

Von Ulrike

Staatsanzeiger BW 14.12.16 zu Bundesteilhabegesetz, u.a.:

"Grüne, CDU und SPD bewerteten das Bundesteilhabegesetz positiv. Wenn das Gesetz am Freitag vom Bundesrat verabschiedet werde, bekämen behinderte Menschen dank massiver Nachbesserungen im Gesetzgebungsverfahren „endlich“ das Recht auf Teilhabe statt auf Fürsorge, sagte Thomas Poreski (Grüne). Er lobte seinen Parteifreund Lucha, trotz vieler Forderungen gerade von Verbänden, das Gesetz im Ganzen abzulehnen, durch Vorschläge das Gesetz gerettet zu haben. Das neue Gesetz ermögliche auch dem Land Handlungsspielräume. Allerdings seien die uneinheitlichen Leistungsstandards ein Mangel. Eine Vereinheitlichung sei versäumt worden, kritisierte Poreski, der das Gesetz jedoch als „Schritt nach vorne“ bewertete. "

Dieser Schritt nach Vorne kann Jahre dauern, befürchte ich. Dann, wenn Weihnachten und Ostern auf einen Tag fallen. Es ist nicht zu fassen. Im Bundestag haben die Grünen sich am 01.12.16 enthalten, dies aus parteipolitischen Gründen. Und jetzt klopft man sich auf die Schultern.2017 sind Wahlen.

Von nordihydro

Nach einem Bericht des Staatsanzeigers Baden-Württemberg vom 14.12.2016 wird die von Ministerpräsident Kretschmann angeführte grün-schwarze Landesregierung am 16.12.2016 im Bundesrat dem bereits vom Bundestag beschlossenen neuen Bundesteilhabegesetz zustimmen.

https://www.staatsanzeiger.de/staatsanzeiger/nachrichten/nachricht/artikel/landesregierung-begruesst-bundesteilhabegesetz/

Von Ulrike

@FMueller Die Politiker, Abgeordneten, Ministerpräsidenten und Beratertrupps haben es seit 2009 zur UN-BRK immer wieder geschafft die sehr wehrhaften Behindertenorganisationen an der Nase herumzuführen.---Deshalb können sich Betroffene zwar weiterhin für ein gutes noch weiter zu verbesserndes BTHG eintreten so viel diese auf drauf haben, es wird uns leider nach wie vor nicht davor schützen, dass wir unsere jeweiligen "Eingliederungshilfefälle" persönlich auf gerichtlichem Weg erkämpfen müssen. Das kostet zudem Nerven, weitere Gesundheitseinschränkungen und Kohle. Und in den wenigsten Fällen sind Kameras dabei.

Von FMueller

Viel erreichen werden wir für dieses Mal wohl nicht mehr, liebe Ulrike, aber es soll ein Zeichen sein, dass die Betroffenen weiteerhin für ein gutes und verbessertes BTHG eintreten und dafür kämpfen werden!

Von Ulrike

Und: Bereits im Wahlprogramm 1998 stand bei den Grünen z.B. Elternassistenz" drin. Nichts bis zum beabsichtigten BTHG hat sich seitdem getan. Alles umgeworfen aus parteipolitischen Gründen.

Von Ulrike

Leider "nichts" wird Herr Kretschmann tun, so befürchte ich zumindest,denn im Bundestag haben sich die Grünen zur Abstimmung über BTHG bereits enthalten.