Gerichte sollen Dolmetscherkosten komplett tragen

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Uwe Schummer
Uwe Schummer
Bild: Irina Tischer

Berlin (kobinet) Heute bringt die Regierungskoalition den Gesetzentwurf zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung von Kommunikationshilfen für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen (EMöGG) ein. Darauf weist der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Uwe Schummer, hin.

"Für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen sind Gerichtsverfahren heute mit zusätzlichen Kosten verbunden, sofern sie auf einen Gebärdensprachdolmetscher oder andere Kommunikationshilfen angewiesen sind. Nur in Strafverfahren wird die Übersetzung rund um das gesamte Verfahren von den Gerichten finanziert. In allen anderen Gerichtsverfahren tragen sie lediglich die Kosten für Übersetzungen in den mündlichen Anhörungen. Alle anderen Kosten tragen die betroffenen Menschen bislang selbst. Damit sind sie aufgrund ihrer besonderen Beeinträchtigung gegenüber vielen anderen Menschen klar im Nachteil. Das neue Gesetz wird das ändern. Es stellt sicher, dass Gebärdensprachdolmetscher und andere Kommunikationshilfen im gesamten Verfahren von den Gerichten finanziert werden. Künftig übernimmt damit der Bund rund 97.000 Euro an Mehrkosten für barrierefreie Gerichtsverfahren. Damit schließt die Koalition eine bisherige Gesetzeslücke im Sinne der betroffenen Menschen mit Behinderungen und macht das Gerichtswesen für sie ein Stück gerechter", erklärte Uwe Schummer.

Lesermeinungen zu “Gerichte sollen Dolmetscherkosten komplett tragen” (1)

Von signMedia

Liebe/r Kommentar Leser,

Das ist schon ein kritzekleine Schritt nach vorne.

Doch die größte Hindernis ist immer noch VOR dem Gericht.
Hier ist die Gespräche / Beratungen MIT Anwälten nötig!
Diese werden gar nicht berücksichtigt, sogar nicht von Rechtsschutzversicherung. D.h. die Kosten werden weiterhin von Menschen mit Hörbehinderung getragen.

Meist können durch Beratungen mit Rechtsanwälten Streitfälle und somit Gang zum Gericht vermieden werden.

D.h. Die Beratungen bzw. Gespräche VOR dem Gang zum Gerichten MÜSSEN mitberücksichtigt werden und in Gesetz aufgenommen werden!